EU-Modellversuch
Worum geht es?
Ein Modellversuch erlaubt Steuerpflichtigen vorab eine amtliche Auskunft („crossborder ruling“)über die mehrwertsteuerliche Behandlung von komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen zu erhalten (Vorbescheid).
Im Rahmen des EU-MwSt.-Forums erklärten sich mehrere Mitgliedstaaten bereit, an diesem Projekt teilzunehmen.
Steuerpflichtige, die grenzüberschreitende Transaktionen in zwei oder mehreren dieser teilnehmenden Mitgliedstaaten beabsichtigen, können diesbezüglich einen solchen Vorbescheid beantragen.
Welche Mitgliedstaaten nehmen teil? Wie beantragt man einen MwSt. Vorbescheid?
Weitere Informationen bezüglich der teilnehmenden Mitgliedsstaaten, der Voraussetzungen und des Verfahrens können Sie dem Informationsvermerk entnehmen.
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Die aktuelle Liste an MwSt. Vorbescheiden steht online zur Verfügung.