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Taxation and Customs Union

System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS)

Das System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) ist ein rechnergestütztes System zur Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung innerhalb der EU.

Es erfasst in Echtzeit die Beförderung von Alkohol, Tabak und Energieerzeugnissen, für die noch Verbrauchsteuern zu entrichten sind.

Derzeit nutzen mehr als 100 000 Wirtschaftsteilnehmer das System, das ein wichtiges Instrument für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern ist.

Zweck des EMCS:

  • Bekämpfung von Steuerbetrug anhand von Echtzeitdaten und -kontrollen von Waren während der Beförderung unter Steueraussetzung,
  • Absicherung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, für die die Verbrauchsteuer noch zu entrichten ist, anhand von Überprüfungen der Daten der Wirtschaftsbeteiligten vor dem Warenversand,
  • Vereinfachung der Verfahren für die Wirtschaftsbeteiligten durch ein einheitliches elektronisches System für die gesamte EU,
  • schnellere Freigabe von Sicherheitsleistungen nach Eintreffen der Waren im Bestimmungsland,
  • Umstellung auf eine papierlose Verwaltung.

Das EMCS in der Praxis

Im Rahmen des EMCS werden sämtliche Schritte der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren mithilfe eines elektronischen Verwaltungsdokumentes (e-VD) dokumentiert.

  • Das e-VD wird vom ursprünglichen Versender ausgestellt und enthält Informationen über die Sendung und die geplante Beförderung innerhalb der EU.
  • Das e-VD wird im Absendemitgliedstaat validiert. Zur Überprüfung der Verbrauchsteuerzulassung von Versender und Empfänger wird das europäische Register der Wirtschaftsbeteiligten (SEED) verwendet.
  • Das e-VD wird vom Absendemitgliedstaat elektronisch an den Bestimmungsmitgliedstaat übermittelt.
  • Der Bestimmungsmitgliedstaat leitet das e-VD an den Empfänger weiter.
  • Der Empfänger reicht eine „Eingangsmeldung“ ein, sobald er die verbrauchsteuerpflichtigen Waren erhalten hat. In dieser Meldung sollten alle Auffälligkeiten, wie z. B. Fehlmengen oder Überschüsse in der Sendung, erwähnt werden.
  • Die Eingangsmeldung wird an den Versender geschickt, der die Beförderung dann abschließen und die für die verbrauchsteuerpflichtigen Waren zu leistende finanzielle Sicherheit einfordern kann.
EMS steps

System zum Austausch von Verbrauchsteuerdaten (SEED)

Das SEED ist ein Verzeichnis der Wirtschaftsbeteiligten, das diese in Teilen online konsultieren können, um festzustellen, ob eine bestimmte Verbrauchsteuernummer gültig ist und mit welchen Warenkategorien der betreffende Wirtschaftsteilnehmer handeln darf.

Es ist ein Kernbestandteil des EMCS, da es den Behörden der Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, die Zulassungen von Wirtschaftsbeteiligten zu überprüfen, bevor sie ihnen die Erlaubnis erteilen, verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung zu befördern.

Funktionelle Spezifikationen des Verbrauchsteuerverwaltungssystems (FESS)

In den funktionellen Spezifikationen des Verbrauchsteuerverwaltungssystems (FESS) werden alle Geschäftsfunktionen und –Prozesse des Systems zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) analysiert und dokumentiert. Es handelt sich um Referenzdokumente für alle, die sich über den genauen Umfang und Anwendungsbereich des EMCS informieren wollen.

Die FESS werden alle 18 Monate aktualisiert.

Die neueste Version herunterladen
Mehr dazu im FESS-Informationsblatt

Siehe hierzu auch: EMCS: Grundlagenmodul. Eine Einführung in das EMCS

ARC-Nachverfolgung

Die ARC-Nachverfolgung ist ein für Wirtschaftsbeteiligte und Mitgliedsländer bereitgestellter Dienst, mit dem über die EUROPA-Website der Verlauf internationaler EMCS-Beförderungen angezeigt werden kann.

Um den Verlauf einer EMCS-Beförderung zu ermitteln, muss lediglich der entsprechende ARC (administrativer Referenzcode) eingegeben werden.

Das EMCS: Websites der Mitgliedsländer

Genaue Informationen zur Umsetzung des EMCS in einem bestimmten Mitgliedsland finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten:

Das EMCS: Rechtsvorschriften und Berichte

Bei den bereitgestellten Dokumenten zu den Verbrauchsteuervorschriften handelt es sich um konsolidierte Fassungen, die die neuesten Änderungen enthalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Dokumente lediglich Informationszwecken dienen und die EU-Organe für deren Inhalt keine Haftung übernehmen.

  • Die Richtlinie 2008/118/EG legt den Rechtsrahmen für das EMCS fest.
    Mit dieser seit dem 1. April 2010 anzuwendenden Richtlinie wurden die horizontalen Regelungen für Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabakwaren und Energieerzeugnisse getroffen und das EMCS eingeführt. Im nachstehenden Dokument finden Sie Informationen dazu, wie die Mitgliedsländer die fakultativen Vorkehrungen der Richtlinie umgesetzt haben.
  • Informationen über die Freimengen, die in bestimmten Mitgliedstaaten wegen des Schwunds angewendet werden, der aufgrund der Beschaffenheit verbrauchsteuerpflichtiger Waren während der Beförderung im Rahmen eines Verfahrens der Steueraussetzung auftritt, finden sich im Dokument CED710 rev7.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 684/2009 enthält Durchführungsbestimmungen zu den EDV-gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung.
  • Die Verordnung 389/2012/EU enthält Durchführungsbestimmungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedsländer im Rahmen des EMCS.
  • Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 legt genaue Vorschriften für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsländern bezüglich der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren fest.
  • Die Durchführungsverordnung (EU) 6012/2013 legt genaue Vorschriften betreffend die Verwaltung des Verzeichnisses der Wirtschaftsbeteiligten und Steuerlager, zugehörige Statistiken und Berichterstattung fest.
  • Die Entscheidung Nr. 1152/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bildet die Rechtsgrundlage für die Entwicklung des EMCS, eines EDV-gestützten Systems für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung innerhalb der EU zwischen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten.
  • Im Dezember 2013 wurde ein Bericht über die Funktionsweise des EMCS veröffentlicht.
  • Im Jahr 2017 wurden ein Bericht über die Umsetzung und Evaluierung der Richtlinie 2008/118/EG (COM(2017)184 final) und eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (COM(2017)131 final) veröffentlicht.

Verbrauchsteuer-Kontaktgruppe

Die Verbrauchsteuer-Kontaktgruppe besteht aus Vertretern der europäischen Wirtschaftsverbände, der Mitgliedsländer und der Kommission. Sie tritt ein- oder zweimal jährlich zu einem Meinungsaustausch zum EMCS zusammen.

Protokolle der jüngsten Sitzungen der Verbrauchsteuer-Kontaktgruppe

Das EMCS als Testfall für Blockchain-Technologie

Angesicht der politischen und gesellschaftlichen Zugkraft des Blockchain-Phänomens beschloss die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission im Jahr 2017, die Anwendbarkeit von Blockkettensystemen („Blockchains“) und dezentralen Transaktionsnetzwerken („Distributed-Ledger-Technology“) im laufenden Betrieb zu untersuchen.

Für einen Konzeptnachweis wurde das System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) aus folgenden Gründen ausgewählt:

  • Es umfasst eine relativ begrenzte Zahl von Händlern und ein eher einheitliches System von europaweiten Steuer- und Zollsystemen. Deshalb sind die Ergebnisse sofort auf andere Bereiche übertragbar, zum Beispiel auf das neue EDV-gestützte Versandverfahren (NCTS) des Zolls.
  • Es befasst sich mit komplexen Geschäftsmodellen. Dadurch eignet es sich als Testfall für die Bewertung der Durchführbarkeit.
  • Es wirft wichtige Fragen zum Datenaustausch und zu den Interaktionen zwischen Verwaltungen und Unternehmen auf, wo Blockchain-Technologie einen Mehrwert für alle darstellen könnte.

Das Ziel bestand nicht darin, das EMCS neu zu gestalten, sondern einen Lernprozess einzuleiten, um eine solche Innovation in künftige Geschäftsmodelle für neue Systeme oder wichtige Aktualisierungen bestehender Systeme einzubeziehen.

Bisher weisen die Erfahrungen mit dem Projekt darauf hin, dass Blockchain zwar eine vielversprechende Technologie ist, jedoch große Herausforderungen vor allem hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit bestehen bleiben.

Weiterführende Links und Hintergrundinformationen