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Taxation and Customs Union

Vorschlag für harmonisierte Verrechnungspreisvorschriften in der EU

Am 12. September 2023 hat die Kommission vorgeschlagen, die Verrechnungspreisvorschriften innerhalb der EU zu harmonisieren und einen gemeinsamen Ansatz für die Lösung von Verrechnungspreisproblemen zu schaffen.

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HARMONISIERTE VERRECHNUNGSPREISVORSCHRIFTEN

ERHÖHUNG DER RECHTSSICHERHEIT IM STEUERBEREICH UND BEKÄMPFUNG DER STEUERHINTERZIEHUNG

Bei der Verrechnungspreisgestaltung handelt es sich um einen Mechanismus zur Festsetzung von Preisen für Transaktionen zwischen Unternehmen, die zu derselben Unternehmensgruppe gehören. Ein beträchtlicher Anteil am Welthandel besteht aus internationalen Transfers von Waren, Dienstleistungen, Kapital und immateriellen Gütern wie geistigem Eigentum innerhalb multinationaler Konzerne, den sogenannten gruppeninternen Transaktionen. Nach dem geltenden internationalen Standard – dem Fremdvergleichsgrundsatz der OECD – müssen Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb einer multinationalen Gruppe auf derselben Grundlage wie Transaktionen zwischen dritten Parteien unter vergleichbaren Umständen bepreist werden. Dieser Grundsatz ist in den OECD-Verrechnungspreisleitlinien näher ausgeführt.

Um den Fremdvergleichsgrundsatz anzuwenden, müssen die geschäftlichen oder finanziellen Beziehungen zwischen den verbundenen Unternehmen ermittelt und die Bedingungen und wirtschaftlich relevanten Umstände von Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen (sogenannte konzerninterne Geschäftsvorfälle) mit denen vergleichbarer Transaktionen zwischen unabhängigen Unternehmen (sogenannten Fremdvergleichsgeschäftsvorfällen) verglichen werden.

Warum ist eine Harmonisierung der Verrechnungspreisvorschriften in der EU notwendig?

Die Vorschriften für die Verrechnungspreisgestaltung sind derzeit nicht durch Rechtsakte auf Ebene der Europäischen Union harmonisiert. Zwar verfügen alle Mitgliedstaaten über innerstaatliche Vorschriften, die bis zu einem gewissen Grad einen gemeinsamen Ansatz nach dem Fremdvergleichsgrundsatz gewährleisten, auch wenn die Mitgliedstaaten ihn nicht in gleicher Weise anwenden. Die Definition der Begriffe verbundene Unternehmen und Kontrolle, die die Voraussetzung für die Anwendung von Verrechnungspreisen sind, ist jedoch von Staat zu Staat verschieden. In manchen Mitgliedstaaten gilt bei der Frage, ob das Kontrollkriterium erfüllt ist, ein Schwellenwert für die Unternehmensbeteiligung von 25 %, bei anderen von 50 %. Die Komplexität der Verrechnungspreisvorschriften ist auch die Ursache einer Reihe weiterer Probleme, z. B.

  • Gewinnverlagerung und Steuervermeidung, da Verrechnungspreise leicht manipuliert werden können, um Gewinne zu verlagern, und im Zusammenhang mit aggressiven Steuerplanungsmodellen eingesetzt werden;
  • Streitigkeiten und Doppelbesteuerung, da die Verrechnungspreisgestaltung subjektiver und damit anfälliger für Streitigkeiten ist als andere Steuerbereiche und die Steuerverwaltungen sich nicht immer auf eine gemeinsame Auslegung einigen können;
  • hohe Befolgungskosten, da Unternehmen mittels Studien ermitteln müssen, welche Preise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen könnten, und die dazugehörige Dokumentation zusammenstellen, pflegen und aktualisieren müssen.

Ein gemeinsamer Ansatz für die Verrechnungspreisvorschriften in der EU?

Ziel des Kommissionsvorschlags ist es, die Verrechnungspreisvorschriften innerhalb der EU zu harmonisieren und einen gemeinsamen Ansatz für die Lösung von Verrechnungspreisproblemen zu schaffen. Mit dem Vorschlag werden der Fremdvergleichsgrundsatz und die wichtigsten Verrechnungspreisvorschriften in das EU-Recht übernommen, die Rolle und der Status der OECD-Verrechnungspreisleitlinien klar definiert und die Möglichkeit geschaffen, innerhalb der Union gemeinsame verbindliche Regeln zu bestimmten Aspekten dieser Vorschriften festzulegen.

Mit dem Vorschlag werden die Rechtssicherheit im Steuerbereich erhöht und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Doppelbesteuerung gesenkt. Außerdem werden die Möglichkeiten für Unternehmen reduziert, die Verrechnungspreisgestaltung für eine aggressive Steuerplanung zu nutzen.

Nächste Schritte

Bevor der Vorschlag der Kommission in Kraft treten kann, muss er von allen EU-Mitgliedstaaten im Rat einstimmig angenommen werden.

Rechtstexte

  • 12. SEPTEMBER 2023
Council Directive on transfer pricing