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Taxation and Customs Union

Zinsbesteuerung

Als Teil eines Pakets von drei Massnahmen zur Bekämpfung schädlichen Steuerwettbewerbs billigte der Rat am 3. Juni 2003 eine Richtlinie zur wirksamen Besteuerung von Zinseinkommen.

Die Richtlinie wird seit 1. Juli 2005 angewandt. Sie sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat Informationen über Zinszahlungen, die aus seinem Gebiet an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Personen geleistet werden, an diesen anderen Mitgliedstaat übermittelt. Während eines Übergangszeitraumes können Belgien, Luxemburg und Österreich anstatt des Informationsaustausches eine Quellensteuer in Höhe von 15 % während der ersten drei Jahre, 20 % in den darauf folgenden drei Jahren und 25 % danach erheben.