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Taxation and Customs Union

Überarbeitung der Vorschriften über Verbrauchsteuern auf Alkohol

Um zu bewerten, ob die Richtlinie 92/83/EWG weiterhin ihren Zweck erfüllt, hat 2014/2016 die Kommission im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) eine Bewertung der Richtlinie vorgenommen. In dem externen Bewertungsbericht wurde festgestellt, dass einige Bestimmungen der Richtlinie 92/83/EWG des Rates veraltet und unklar sind und führen sowohl für die Steuerbehörden als auch für die Wirtschaftsbeteiligten zu unnötig aufwendigen Verwaltungsverfahren.

Die Empfehlungen und Ergebnisse der externen Bewertungsbericht fanden Eingang in den Bericht der Kommission an den Rat im Oktober 2016 und in Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen (Zusammenfassung) vorgelegt hat.

Im Dezember 2016 sprachen sich die Mitgliedstaaten einstimmig für eine Überarbeitung der Richtlinie aus, und der Rat nahm anschließend seine Schlussfolgerungen vom 6.Dezember 2016 an, in denen er die Kommission aufforderte, die erforderlichen Untersuchungen und eine entsprechende Konsultation mit dem Ziel durchzuführen, einen Vorschlag für eine Überarbeitung vorzulegen.

Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung führte ein weiteres Beratungsunternehmen eine externe Studie und begann die Kommission mit der Erarbeitung einer Folgenabschätzung. Am 25. Mai 2018 legte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG vor.

Am 29. Juli 2020 hat der Rat eine Reihe neuer Regeln zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke angenommen, die ab 1. Januar 2022 gelten werden (Richtlinie (EU) 2020/1151).

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