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Taxation and Customs Union
Presseartikel9. September 2019Generaldirektion Steuern und ZollunionLesedauer: 2 Min

Europäische Kommission legt Statistiken für kleine einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer (KEA) vor

Die kleine einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer (KEA) ist das System für die Erhebung und Übermittlung der Mehrwertsteuer für Telekommunikation, Rundfunk und elektronische Dienste, die an Endverbraucher in 28 EU-Ländern übertragen werden.

Die kleine einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer (KEA) ist das System für die Erhebung und Übermittlung der Mehrwertsteuer für Telekommunikation, Rundfunk und elektronische Dienste, die an Endverbraucher in 28 EU-Ländern übertragen werden.

Die Europäische Kommission veröffentlicht nun erstmals eine Reihe an Statistiken über die Verwendung der 2015 eingeführten KEA.

Die Statistiken für den Zeitraum 2015 bis 2018 zeigen eindeutig positive Ergebnisse für alle EU-Länder im Hinblick auf die Erhebung der Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuereinnahmen über KEA zeigen ein kontinuierliches Wachstum von 3 Mrd. EUR im Jahr 2015 auf über 4,5 Mrd. EUR im Jahr 2018. Die eingenommene Mehrwertsteuer für 2018 ist im Vergleich zu den Zahlen von 2017 sogar um über 20 % gestiegen.

Die Anzahl der Gewerbetreibenden, die KEA zur Erklärung und Überweisung grenzüberschreitender Mehrwertsteuer nutzen, hat sich in diesem Zeitraum ebenfalls ein wenig erhöht.
In einer Zwischenbewertung des KEA-Systems im Jahr 2016 wurde bereits dargelegt, dass zwischen 60 und 80 % des Wertes der Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienste über KEA gemeldet wurden. Diese Bewertung ließ außerdem erkennen, dass KEA den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um bis zu 95 % verringern kann.

Die Änderung des Ortes der Erbringung solcher Dienste in Verbindung mit dem vereinfachten Erhebungssystem, das die EU im Jahr 2015 über die kleine einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer eingeführt hat, war das erste System dieser Art, wird mittlerweile aber weltweit durch weitere Steuerbehörden für die Mehrwertsteuer sowie Waren und Dienstleistungen eingesetzt.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) befürwortet ebenfalls die neuen Vorschriften für den „Ort der Dienstleistung“ für Telekommunikation, Rundfunk und elektronische Dienste und empfiehlt vereinfachte Online-Steuererhebungsmechanismen wie das KEA-System der EU.

Bis auf Weiteres gilt KEA nur für die grenzüberschreitende Erbringung von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Diensten für Verbraucher in der EU.
Ab 2021 wird das System jedoch auf die Erhebung der Mehrwertsteuer auf den Fernabsatz von Waren (in erster Linie grenzüberschreitend über das Internet verkaufte Waren innerhalb und von außerhalb der EU) und alle weiteren Dienstleistungen ausgeweitet, die direkt an Endverbraucher in der EU geliefert werden.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. September 2019
Autor
Generaldirektion Steuern und Zollunion