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Taxation and Customs Union

Umweltbesteuerung – Unterstützung einer nachhaltigeren Zukunft

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Im Rahmen des europäischen Grünen Deals hat die Europäische Union (EU) ehrgeizige Ziele zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung einer saubereren Umwelt festgelegt. In diesem Zusammenhang sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % verringert und Europa bis 2050 ein klimaneutraler Kontinent werden.

Während wir auf diese Ziele hinarbeiten, kann die Umweltbesteuerung eine aktive und konstruktive Rolle in der Unterstützung sonstiger EU-Klima- und Energiepolitik wie dem EU-Emissionshandelssystem einnehmen.

Was ist Umweltbesteuerung?

Öko- oder Umweltsteuern umfassen Steuern auf Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und Ressourcen. Energiesteuern sind Steuern auf Energieerzeugnisse wie Benzin und Diesel sowie elektrischen Strom, die für den Verkehr oder für andere Zwecke verwendet werden, wie Heizöl, Erdgas, Kohle und elektrischer Strom zum Heizen.

Als Teil einer übergeordneten Kombination verschiedener politischer Instrumente können Initiativen zur Umweltbesteuerung sowohl auf EU-Ebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten dazu beitragen, unsere umweltpolitischen Ziele zu erreichen, indem sie den Umstieg auf sauberere Energie, eine nachhaltigere Industrie und umweltfreundlichere Verhaltensweisen fördern. Diese Maßnahme kann dabei helfen, die Verschwendung von Ressourcen sowie Umweltschäden zu verringern, indem ein Preis für soziale Kosten festgelegt, die Entscheidungsfindung geändert und Anreize für Verhaltensänderungen in Unternehmen und bei den Menschen geschaffen werden.

Eine Umweltbesteuerung kann außerdem einen Beitrag dazu leisten, nachhaltiges Wachstum zu fördern, eine gerechte Verteilung zwischen den Generationen zu unterstützen und die Steuereinnahmen der EU-Mitgliedstaaten beizubehalten, während sie gleichzeitig andere, den Wettbewerb verfälschende Steuern, wie die auf Arbeit, senken kann. Da der Grüne Deal auch die Wachstumsstrategie der EU beinhaltet, kann die Umweltbesteuerung letztendlich dazu beitragen, die Wirtschaft der EU im Zuge der Erholung von der COVID-19-Pandemie wieder neu zu beleben.

Der Übergang zur Klimaneutralität erfordert einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel. In diesem Sinne muss sich die Umweltbesteuerung in einen übergeordneten politischen Rahmen einfügen, der ein breites Spektrum an Instrumenten, wie Preisinstrumente, Subventionen, Normen und Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, umfasst. Die nationalen Umweltsteuern könnten auch spezifische Umweltprobleme in jedem einzelnen Mitgliedstaat betreffen.

Die Auswirkungen einer Umweltbesteuerung sollten jedoch vor allem bei den gesellschaftlichen Akteuren spürbar sein, die am meisten verbrauchen, um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Sie sollte auch mit Unterstützung für Hilfsbedürftige und mit Investitionen in die Infrastruktur, z. B. in das öffentliche Verkehrswesen, einhergehen.

Umweltbesteuerung: Unterstützung des Wiederaufbaus

Die Erholung von der COVID-19-Pandemie muss umweltfreundlich erfolgen, in diesem Zusammenhang bietet das Flaggschiff der EU, die Aufbau- und Resilienzfazilität, eine Möglichkeit, den Anwendungsbereich und die Verwendung von Umweltsteuern zu erweitern. Als mittel- bis langfristige Antwort der EU auf die Krise zielt die Aufbau- und Resilienzfazilität darauf ab, die Volkswirtschaften der EU nachhaltiger und widerstandsfähiger zu gestalten und sie besser auf die Herausforderungen und Chancen des grünen und digitalen Wandels vorzubereiten und zugleich sicherzustellen, dass die damit verbundenen Übergänge gerecht und fair sind.

Da die Folgen der Umweltverschmutzung Haushalte mit niedrigem Einkommen häufig am härtesten treffen, könnte die Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Steuern und marktorientierte Instrumente unter sorgfältiger Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger die Fairness in unserer Gesellschaft verbessern.

Die Kommission ermutigt daher die Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer nationalen Aufbaupläne geeignete Umweltsteuern zu erarbeiten, die für dringend benötigte Einnahmen sorgen, und Subventionen für fossile Brennstoffe abzuschaffen. Gleichzeitig sollte sichergestellt werden, dass diejenigen, die die Umwelt am meisten verschmutzen oder verschwenden, die Folgen ihres Handelns tragen (nach dem „Verursacherprinzip“).

Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie

In der Energiebesteuerungsrichtlinie der EU sind die Vorschriften für die Besteuerung von Energieerzeugnissen, die als Kraftstoffe, Heizstoffe und für elektrischen Strom eingesetzt werden, dargelegt. Die zuletzt im Jahr 2003 aktualisierte Richtlinie steht jedoch inzwischen nicht mehr im Einklang mit dem Rechtsrahmen und den politischen Zielen der EU in den Bereichen Klima und Energie. So besteht zum Beispiel kein Zusammenhang zwischen den Mindeststeuersätzen für Kraftstoffe und deren Energiegehalt oder ihren CO2-Emissionen. Zudem spiegelt die Richtlinie nicht den aktuellen Mix an Energieerzeugnissen auf dem EU-Markt wider.

Eine Bewertung der Vorschriften im Jahr 2019 ergab außerdem, dass die derzeitige obligatorische Steuerbefreiung für Kraftstoff, der im internationalen Luft- und Seeverkehr verwendet wird, nicht den Klimazielen der EU entspricht, da deren Auswirkungen auf die Umwelt keine Berücksichtigung finden. Zugleich kann diese Befreiung die Steuerlast für andere Sektoren und private Haushalte erhöhen und zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern führen.

Die Kommission überarbeitet derzeit die Energiebesteuerungsrichtlinie, um die Art und Weise, wie Energieerzeugnisse in der EU besteuert werden, zu verändern und sicherzustellen, dass sie die Klimaziele besser widerspiegelt.

Dazu zählen die Korrektur von Mindestsätzen für Kraftstoffe und ein Umdenken bei den Steuerbefreiungen, um die faktisch vorhandenen Subventionen für fossile Brennstoffe und bestimmte Wirtschaftssektoren zu reduzieren. Ziel ist es, die Energiebesteuerung so neu zu gestalten, dass Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu einem umweltfreundlicheren Verhalten ermutigt werden.

Energiebesteuerungsrichtlinie auf der Website der GD TAXUD

Bewertung 2019 der Energiebesteuerungsrichtlinie

Weiterführende Literatur

  • Studie der Kommission über die Besteuerung zur Unterstützung des grünen Übergangs

In dieser Studie wird eine Reihe konkreter politischer Empfehlungen für nationale Steuersysteme dargelegt, um die Bemühungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der EU wirksam zu verbessern.

Studie herunterladen

  • Studie der Kommission über Indikatoren zur Energiebesteuerung

Diese Studie bewertet Indikatoren der Energiebesteuerung und formuliert Empfehlungen, wie diese im Hinblick auf die Prioritäten der europäischen Politik, einschließlich des Grünen Deals und des Europäischen Semesters, verbessert werden können.

Studie herunterladen

  • Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) über die Energiebesteuerung und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen

Dieser Bericht zeigt, dass die Umverteilung von Umweltsteuereinnahmen dazu beitragen kann, Haushalte zu unterstützen, die mit steigenden Energie- und Verkehrskosten konfrontiert sind.

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