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Taxation and Customs Union

China

Was ist neu in der Zusammenarbeit mit China im Zollbereich?

Die Europäische Kommission und die allgemeine Zollverwaltung der Volksrepublik China haben auf dem EU-China-Gipfel am 2. Juni 2017 in Brüssel durch Unterzeichnung des Strategischen Rahmens für die Zusammenarbeit im Zollbereich 2018–2020 ihre Selbstverpflichtung für Sicherheit und Erleichterung der Handelsbeziehungen bekräftigt. Die Umsetzung dieses Rahmens wurde bei der 10. Tagung des Gemischten Ausschusses für die Zusammenarbeit im Zollbereich am 26. Juni 2019 in Brüssel eingehend erörtert. Schwerpunkte waren die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sowie die Betrugsbekämpfung.

Dieses ehrgeizige Dokument greift die wichtigsten Ziele der Zusammenarbeit und gegenseitigen Amtshilfe zwischen EU und China auf.

Das Abkommen sieht eine wirksame Kommunikation und Kooperation zwischen den Zollbehörden in der EU und China vor. Es ermöglicht eine gegenseitige Amtshilfe, um die ordnungsgemäße Anwendung des Zollrechts zu gewährleisten und etwaige Verstöße zu verhindern, zu untersuchen und zu verfolgen.

Mit dem strategischen Rahmen wird außerdem eine wichtige Zusammenarbeit in Fragen des elektronischen Handels eingeführt. Diese Zukunftsindustrie verzeichnet hinsichtlich Umsatz und Marktanteil starken Zuwachs.

Ziel der Kooperation

Mit dem strategischen Rahmen wird eine Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen eingeleitet, und zwar in Form von Arbeitsgruppen im Gemischten Ausschuss für die Zusammenarbeit im Zollbereich (JCCC). Außerdem wird die ordnungsgemäße Anwendung des Abkommens überwacht.

Prioritäten:

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