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Taxation and Customs Union

Wirtschaftsbeteiligte, die Waren im See-, Binnenschiffs-, Straßen- und Schienenverkehr befördern, müssen an ICS2 einen vollständigen Datensatz via der Entry Summary Declaration (ENS) übermitteln. Dazu gehören Post- und Expressdienstleister, die Waren mit diesen Verkehrsträgern befördern, genau sowie andere Parteien wie Logistikdienstleister, die ihren Kunden Beförderungsdokumente ausstellen, und unter bestimmten Umständen auch in der EU ansässige Endempfänger. 

Daten

Informationen zu den drei Verkehrsträgern

  1. Ab 1. Juli 2023
    Konnektivitätsprüfung (obligatorisch)
  2. Ab 11. Dezember 2023
    Funktionsprüfung (obligatorisch)

    Die nächsten Schritte finden Sie im Dokument zur Organisation der Selbstkonformitätsprüfung.

  3. 3. Juni 2024
    ICS2 Release 3 geht in Betrieb
  4. 3. Juni 2024 - 1. September 2025
    Wirtschaftsbeteiligte verbinden sich während ihres zeitlich begrenzten Einführungsfensters mit ICS2

Bereitstellungszeitfenster nach Verkehrsträger

Einige Wirtschaftsbeteiligte sind möglicherweise an dem ihnen zugewiesen Einführungsdatum noch nicht bereit   mit der Einreichung von ENS-Datensätzen mit ICS2 Release 3 zu beginnen:  

  • 3. Juni 2024 : See- und Binnenschifffahrtsunternehmen 
  • 4 Dezember 2024: See- und Binnenschifffahrtsunternehmen, die Daten auf Hausebene einreichen 
  • 1 April 2025: Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen 

In diesem Fall wird den Wirtschaftsbeteiligten dringend empfohlen, sich mit dem National Service Desk des EU-Mitgliedstaates (der nationalen Zollbehörde), in dem ihre EORI-Nummer registriert ist, in Verbindung zu setzen, um mindestens einen Monat vor dem vorgesehenen Starttermin ein Einführungsfenster zu beantragen. Das Einführungsfenster wird nur auf  Antrag des Wirtschaftsbeteiligten (und nicht standardmäßig) bereitgestellt. 

Das/die  Einführungsfenster kann/können den Wirtschaftsbeteiligten für den im UCC-Arbeitsprogramm (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2879 der Kommission) festgelegten Zeitraum und unter Berücksichtigung ihrer Rolle(n) im ICS2-Geschäftsprozess und des Verkehrsträgers gewährt werden. Weitere Informationen über das Verfahren zur Gewährung eines Einführungsfensters finden Sie im Dokument "ICS2 Release 3 Go-Live procedure for Economic Operators" (in Englisch), das im CIRCABC veröffentlicht wurde.

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Wie bereite ich mich vor

Um ihrer Verpflichtung zur Einreichung von ENS-Daten nachzukommen, müssen Betreiber ihre IT-Systeme und Geschäftsprozesse aktualisieren und ihre Mitarbeiter angemessen schulen.

Außerdem müssen sie den vorgeschriebenen Selbstkonformitätstest durchführen, bevor sie den Betrieb aufnehmen. Das detaillierte Verfahren finden Sie im Dokument Organisation der Selbstkonformitätsprüfung.

Um mehr über den Übergang von ICS2 Phase 2 zu Phase 3 zu erfahren, klicken Sie bitte hier.

Informationen für Wirtschaftsbeteiligte in der See- und Binnenschifffahrt

Maritime factsheet cover
Allgemeine Veröffentlichungen15. Dezember 2023
ICS2 release 3 Maritime factsheet

Phase 3 des EU-Zollsystems zur Warenvoranmeldung zur Sicherheit und Gefahrenabwehr – Import Control System 2 (ICS2) – geht am 3. Juni 2024 in Betrieb. ICS2 ist ein IT-System, das Daten über alle Waren, die in die EU gelangen, vor ihrer Ankunft sammelt. Wenn Sie mit dem Handel, Versand oder Transport von Waren (einschließlich Express- und Postsendungen) in oder durch die EU, Nordirland, Norwegen oder die Schweiz auf dem See- oder Binnenschiffsweg zu tun haben, müssen Sie die neuen ICS2-Anforderungen kennen und die notwendigen Schritte unternehmen. Diese Anforderungen betreffen auch E-Commerce-Unternehmen.

  • ICS2 release 3 Maritime factsheet

    The third release of the European Union’s customs pre-arrival safety and security system – Import Control System 2 (ICS2) – goes live on 3 June 2024. ICS2 is an IT system that collects data on all goods entering the EU prior to their arrival. If you’re involved in handling, shipping, or transporting goods (including express and postal consignments) to or through the EU, Northern Ireland, Norway, or Switzerland by sea and inland waterways, you need to be aware of the new ICS2 requirements and take the necessary steps to comply with them. These requirements also concern e-commerce businesses.

    English
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  • ICS2 release 3 Maritime Factsheet

    La troisième phase du système d’information des douanes pour la gestion des risques relatifs à la sûreté et à la sécurité avant l’arrivée sur le territoire de l’Union européenne – Système de contrôle des Importations/ Import Control System 2 (ICS2) – sera mise en service le 3 juin 2024. ICS2 est un système informatique qui recueille des données sur toutes les marchandises qui pénètrent dans l’UE, avant leur arrivée. Si vous avez une activité de manutention, d’expédition ou de transport de marchandises (y compris par envois express ou postaux) vers ou via l’UE, l’Irlande du Nord, la Norvège ou la Suisse par voie maritime et fluviale, vous devez connaître les nouvelles exigences de l’ICS2 et prendre les mesures nécessaires pour les satisfaire. Ces exigences concernent également les entreprises de commerce en ligne.

    français
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Verfügbar in Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Portugiesisch, Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Kroatisch, Hindi, Indonesisch, Japanisch, Kasachisch, Koreanisch, Mazedonisch, Russisch, Serbisch, Thailändisch, Türkisch, Ukrainisch, Vietnamesisch.

Informationen über die technische Vorbereitung (für alle Wirtschaftsteilnehmer der drei Verkehrsträger)

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Allgemeine Veröffentlichungen15. Dezember 2023
ICS2 Phase 3 Technische Vorbereitung

In Phase 3 des Zollsystems der Europäischen Union zur Warenvoranmeldung zur Sicherheit und Gefahrenabwehr – Import Control System 2 (ICS2) – gelten für alle Waren, die auf Seeund Binnenschifffahrtsstraßen, Straßen und Schienen in oder durch die EU transportiert werden, einschließlich Postund Expresssendungen, neue Anforderungen. Betroffene Wirtschaftsbeteiligte müssen Daten für die Sicherheit und Gefahrenabwehr über eine Entry Summary Declaration (ENS) an ICS2 übermitteln und dazu eine Verbindung zum System herstellen. Unternehmen, die Waren über Seeund Binnenschifffahrtsstraßen, Straßen und Schienen transportieren.

  • ICS2 release 3 - Technical Factsheet

    Under the third release of the European Union’s customs pre-arrival safety and security system – Import Control System 2 – all goods transported on maritime and inland waterways, roads, and railways, to or through the EU, including postal and express consignments, will be subject to new requirements.

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  • ICS2 phase 3 Préparation technique

    Dans le cadre de la troisième phase du système d’information des douanes pour la gestion des risques relatifs à la sûreté et à la sécurité avant l’arrivée sur le territoire de l’Union européenne – Système de contrôle des Importations/Import Control System 2 – toutes les marchandises transportées par voie maritime et fluviale, route et chemin de fer, vers ou via l’UE, notamment par le biais d’envois postaux et express, devront satisfaire de nouvelles exigences. Les opérateurs économiques (OE) concernés devront soumettre une déclaration sommaire d’entrée électronique (DSE) à ICS2. Pour cela, ils devront se connecter au système.

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Verfügbar in Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Portugiesisch, Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Kroatisch, Hindi, Indonesisch, Japanisch, Kasachisch, Koreanisch, Mazedonisch, Russisch, Serbisch, Thailändisch, Türkisch, Ukrainisch, Vietnamesisch.

Was bedeutet das für Sie?

Als Meldepflichtige sind die Wirtschaftsbeteiligten rechtlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und zeitnahe Angabe der ENS-Daten verantwortlich. Daher sollten Sie bestimmten Datenanforderungen in der ENS besondere Aufmerksamkeit widmen:

  • die HS-Warennummer (6-stellig) der Waren mit kommerziellem Charakter (d.h. B2B und B2C): Die Kombinierte Nomenklatur
  • die EORI-Nummer des in der EU ansässigen Empfängers, sofern diese Nummer einer Partei zugewiesen wurde. Die Parteien müssen dem ENS-Meldepflichtigen ihre EORI-Nummer zur Verfügung stellen. Die EORI-Nummer kann auf dem folgenden Webservice der EU-Kommission validiert werden, um sicherzustellen, dass die Daten korrekt sind: klicken Sie hier
  • Die Informationen über den Verkäufer und den Käufer (oder alternativ den Eigentümer der Waren, wenn es sich bei der Sendung nicht um ein Handelsgeschäft handelt) für Waren mit Endbestimmung Europäischen Union.

Angemessene Warenbeschreibungen in einfacher Sprache und so präzise, dass die Zollbehörden die Waren identifizieren können, sind unerlässlich. Bitte konsultieren Sie die "Unacceptable goods descriptions guidance", die unter Import Control System 2 - Release 1 verfügbar sind.

Es ist daher sehr wichtig, dass die Anmelder sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Informationen von ihren Kunden erhalten.

Darüber hinaus kann die Dateneinreichung in einer einzigen vollständigen ENS-Einreichung erfolgen, wenn der einreichenden Partei alle erforderlichen Daten zur Verfügung stehen. Alternativ können auch mehrere Teil-ENS-Anmeldungen von verschiedenen Akteuren der Lieferkette eingereicht werden.

Die EU-Zollbehörden können ENS-Anmeldungen ablehnen, wenn die Daten unvollständig sind, oder in der Phase vor dem Verladen oder vor dem Eintreffen der Waren risikomindernde Verweise aussprechen, in denen sie den Anmelder auffordern, die erforderlichen Daten bereitzustellen, z. B. wenn die Daten nicht korrekt sind. Dies führt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der ENS bei der Ankunft der Sendungen und im Eingangsverfahren, da die risikomindernden Verweise beantwortet und die angeforderten Informationen bereitgestellt werden müssen, bevor die Risikobewertung

Gesetzgebungsdokumente

Die Überarbeitung des UCC-Arbeitsprogramms 2023 wurde am 15.12.2023 angenommen und ist im Durchführungsbeschluss und seinem Anhang verfügbar. Alle Dokumente der Rechtsakte sind im Amtsblatt unter diesem Link verfügbar.