
Wer?
Betreiber, die Waren auf See- und Binnenschifffahrtsstraßen und Straßen sowie Schienen transportieren.
Wann?
Die letzte Phase tritt am 1. März 2024 in Kraft.
Wie?
Betreiber müssen die ENS-Daten für alle Waren in diesen Bereichen, einschließlich Post- und Kuriersendungen, angeben
Genauere Informationen:
Frachtunternehmen, die den See-, Straßen- und Schienenverkehr nutzen, müssen ENS-Daten an ICS2 übermitteln. Das umfasst Post- und Kurierdienstbetreiber, die Waren mit diesen Verkehrsträgern befördern, sowie andere Parteien wie z.B. Logistikdienstleister. Unter bestimmten Umständen beinhaltet dies auch in der EU ansässige Endempfänger, die ENS-Daten an ICS2 übermitteln müssen.
Weitere ICS2-Projektinformationen für Phase 3 finden Sie hier.