Skip to main content
Taxation and Customs Union

Import Control System 2 - Release 3

 

Phase 3

Wer?

Betreiber, die Waren auf See- und Binnenschifffahrtsstraßen und Straßen sowie Schienen transportieren.

Wann?

Die letzte Phase tritt am 1. März 2024 in Kraft.

Wie?

Betreiber müssen die ENS-Daten für alle Waren in diesen Bereichen, einschließlich Post- und Kuriersendungen, angeben

Genauere Informationen:

Frachtunternehmen, die den See-, Straßen- und Schienenverkehr nutzen, müssen ENS-Daten an ICS2 übermitteln. Das umfasst Post- und Kurierdienstbetreiber, die Waren mit diesen Verkehrsträgern befördern, sowie andere Parteien wie z.B. Logistikdienstleister. Unter bestimmten Umständen beinhaltet dies auch in der EU ansässige Endempfänger, die ENS-Daten an ICS2 übermitteln müssen.

Weitere ICS2-Projektinformationen für Phase 3 finden Sie hier.