Was ist ICS2?
Eine der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Union ist die Sicherheit ihrer Bürger und des Binnenmarktes. Jedes Jahr werden Waren im Wert von mehreren Billionen Euro in die EU eingeführt, was rund 15 % des weltweiten Warenhandels entspricht. Die Europäische Union führt ein neues Zollsystem für Sicherheit und Gefahrenabwehr ein, das auf einem umfassenden Frachtinformationssystem mit Warenvoranmeldung beruht - dem Import Control System 2 (ICS2). Die Initiative leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung eines integrierten EU-Ansatzes zur Stärkung des Zollrisikomanagements als Teil des Rahmens für das Zollrisikomanagement (CRMF).
Das Zollsystem für Sicherheit und Gefahrenabwehr vor der Einfuhr wird zu effektiven Zollkontrollen auf Risikobasis führen und gleichzeitig den freien Fluss des rechtmäßigen Handels über die EU-Außengrenzen ermöglichen. Es ist die erste Verteidigungslinie für den Schutz des EU-Binnenmarkts und der EU-Verbraucher. Die neue Initiative wird den bestehenden Prozess in Bezug auf IT, Recht, Zollrisikomanagement/-kontrollen und Perspektiven für den Handelsbetrieb umgestalten.
Das neue Frachtinformationssystem ICS2 der EU ist die Basis für die Einführung des neuen ordnungspolitischen Zollsystems für Sicherheit und Gefahrenabwehr zum besseren Schutz des Binnenmarktes und der EU-Bürger. Die Daten zu allen Waren, die in die EU verbracht werden, werden vor ihrer Ankunft erfasst. Wirtschaftsakteure müssen ihre Daten zur Sicherheit und Gefahrenabwehr über die Entry Summary Declaration (ENS) an ICS2 melden. Die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärungen beginnt nicht für alle Unternehmen gleichzeitig. Sie hängt von der Art der Dienstleistung im internationalen Warenverkehr ab und ist mit den drei Phasen zur Einführung von ICS2 verbunden (15. März 2021, 1. März 2023 und 1. Juni 2024).
Frachtinformationen und Risikoanalysen werden die frühzeitige Identifikation von Bedrohungen ermöglichen und die Zollbehörden im Ernstfall dabei unterstützen, an der geeignetsten Stelle in der Lieferkette einzugreifen.
ICS2 führt effizientere und effektivere Maßnahmen zur EU-Zollsicherheit und Gefahrenabwehr ein, die:
- den Schutz der EU-Bürger und des Binnenmarkts vor Sicherheitsbedrohungen und Gefahren erhöhen;
- den EU-Zollbehörden ermöglichen, Warensendungen mit hohem Risiko besser zu identifizieren und an der geeignetsten Stelle in der Lieferkette einzugreifen;
- in Krisensituationen angemessene, gezielte Zollmaßnahmen an den Außengrenzen unterstützen;
- die grenzüberschreitende Freigabe für rechtmäßigen Handel erleichtern;
- den Informationsaustausch zwischen Wirtschaftsakteuren und EU-Zollbehörden erleichtern.
Das Informationsblatt ist auch auf Französisch, English, Portugiesisch, Spanisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Russisch und Türkisch verfügbar. Bitte klicken Sie auf das Informationsblatt und wählen Sie die bevorzugte Sprachversion (Download und Sprachen).
Was sind die ICS2-Phasen?
In Übereinstimmung mit dem Arbeitsprogramm des UZK – Unionszollkodex (Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2019/2151 - UZK-Arbeitsprogramm) wird das ICS2 in drei Phasen eingeführt. Jede Phase betrifft unterschiedliche Wirtschaftsakteure und Verkehrsträger. Wirtschaftsakteure müssen ihre Waren je nach Art der von ihnen erbrachten Dienstleistungen bei ICS2 anmelden.