Das Ausfuhrverfahren regelt die Verbringung von Gemeinschaftswaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft . Zollrechtlich gesehen ändern ausgeführte Gemeinschaftswaren ihren Status und werden zu Nichtgemeinschaftswaren. Bei Nichtgemeinschaftswaren wird dieser Vorgang "Wiederausfuhr" genannt.
Das Ausfuhrverfahren umfasst die Erledigung aller Ausfuhrformalitäten und gegebenenfalls die Zahlung von Ausfuhrerstattungen und die Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung.