Was ist eine EORI-Nummer?
EORI steht für „Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte“.
Unternehmen und Personen, die Handel treiben möchten, müssen die EORI-Nummer als Kennnummer in allen Zollverfahren benutzen, wenn sie Informationen mit den Zollverwaltungen austauschen.
Eine gemeinsame Art von Kennnummer innerhalb der EU trägt zu mehr Effizienz bei, sowohl für die Wirtschaftsbeteiligten als auch für die Zollbehörden.
Dies bietet zudem mehr Effizienz für statistische und Sicherheitszwecke.
Format der EORI-Nummer
Die EORI-Nummer besteht aus zwei Teilen:
- dem Ländercode des ausstellenden Mitgliedstaats, gefolgt von
- einem/r in dem Mitgliedstaat einmaligen Kode oder Nummer.
Wer benötigt eine EORI-Nummer?
Ein im Zollgebiet der Union ansässiger Wirtschaftsbeteiligter benötigt für Zollzwecke eine EORI-Nummer.
Nicht im Zollgebiet der Union ansässige Wirtschaftsbeteiligte benötigen für verschiedene Situationen ebenfalls eine EORI-Nummer.
Zum Beispiel:
- zur Abgabe einer Zollanmeldung im Zollgebiet der Union;
- zur Übermittlung einer summarischen Eingangsanmeldung (ENS)
- zur Übermittlung einer summarischen Ausgangsanmeldung (EXS)
- zur Abgabe einer Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung im Zollgebiet der Union;
- wenn sie als Beförderer tätig werden, die Beförderungen auf dem Seeweg, auf Binnenwasserstraßen oder auf dem Luftweg durchführen;
- wenn sie als Beförderer tätig werden, die an das Zollsystem angeschlossen sind und die in den zollrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Benachrichtigungen im Zusammenhang mit der Abgabe oder Änderung von summarischen Eingangsanmeldungen erhalten möchten.
Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte werden in folgenden Situationen erfasst:
- Eine solche Registrierung ist aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erforderlich.
- Die Person ist mit Geschäftsvorgängen befasst, die gemäß den zollrechtlichen Vorschriften der Union eine EORI-Nummer erfordern.
Wie können Sie eine EORI-Nummer anfordern?
- Im Zollgebiet der Union ansässige Personen sollten die Zuteilung der EORI-Nummer bei den Zollbehörden des EU-Landes beantragen, in dem sie ansässig sind.
- Nicht im Zollgebiet der Union ansässige Personen sollten die Zuteilung der EORI-Nummer bei den Zollbehörden des EU-Landes beantragen, das für den Ort zuständig ist, an dem sie erstmalig eine Anmeldung abgeben oder eine Entscheidung beantragen.
Überprüfung einer EORI-Nummer
Alle EORI-Nummern können in der EORI-Onlinedatenbank überprüft werden