Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Zollrechtliches Versandverfahren: Rheinwasserstraßen

Das Verfahren mit dem Rheinmanifest wurde geschaffen, um die grenzüberschreitende Warenbeförderung auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen zu erleichtern.

Das Verfahren hat seine Grundlage in der Mannheimer Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 und dem Protokoll, das von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt am 22. November 1963 angenommen wurde.

Das Unionsrecht sieht die Verwendung des Rheinmanifests als Versandanmeldung in den Artikeln 226(3)(d) und 227(2)(d) des Zollkodex der Union vor.

Die Mannheimer Rheinschifffahrtsakte betrifft die folgenden Anrainerstaaten des Rhein:

  • die Niederlande,
  • Belgien,
  • Deutschland,
  • Frankreich und
  • die Schweiz,

die für die Zwecke der Akte als ein einziges Gebiet angesehen werden.