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Taxation and Customs Union

Auf dem Gebiet der EU, auf dem es keine Binnengrenzen gibt, muss der freie Verkehr des Gepäcks von EU-Reisenden gewährleistet sein. Daher mussten Regeln eingeführt werden, um die Abwicklung der Gepäckkontrollen im Reiseverkehr mit Drittländern zu regeln.

Diese Seite gibt einen Überblick darüber, wo und wann diese Zollkontrollen auf den Flughäfen der EU durchgeführt werden (Anmerkung 1).

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Your Europe".

Anmerkungen

Anmerkung 1: Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf Gepäck- und nicht auf Personenkontrollen.

Anmerkung 2: Die Angaben auf dieser Seite greifen in keiner Weise den Kontrollen vor, die in Zusammenhang mit Flugsicherheitsmaßnahmen oder von den Mitgliedstaaten erlassenen Verboten oder Beschränkungen durchgeführt werden, sofern diese mit den Verträgen zur Gründung der Europäischen GemeinschaftenDE••• vereinbar sind (Drogen, Waffen, öffentliche Gesundheit).

Glossar

EU-Reisender

Reisender, der einen innergemeinschaftlichen Flug nimmt.

Innergemeinschaftlicher Flug

Flug von einem EU-Flughafen zu einem anderen ohne Zwischenstopp, der weder in einem Nicht-EU-Flughafen seinen Ausgang genommen hat noch in einem Nicht-EU-Flughafen endet.

Aufgegebenes Gepäck

Gepäck, das nach dem Einchecken am Abgangsflughafen für den Reisenden weder während des Flugs noch bei einer etwaigen Zwischenlandung zugänglich ist. Es wird im Gepäckraum des Flugzeugs transportiert.

Handgepäck

Gepäck, das der Reisende in die Flugzeugkabine mitnehmen kann.

Aufkleber

Auf großen Flughäfen ist es nicht immer möglich, die Reisenden nach Abflugorten zu trennen, d.h. danach, ob ihr Flug innerhalb oder außerhalb der EU begonnen hat. Die Reisenden beider Kategorien halten sich unter Umständen also zusammen in gemeinsamen Bereichen des Flughafens auf. Es ist jedoch durchaus möglich, dass das Gepäck, das von einem Flughafen außerhalb der EU kommt, kontrolliert wird, das auf einem EU-Flughafen aufgegebene Gepäck aber nicht (Anmerkung 2).

Um sicher und schnell erkennen zu können, auf welchem Flughafen das Gepäck aufgegeben wurde, und somit die Kontrollen bei Gepäck aus Drittländern zu optimieren und gleichzeitig den freien Verkehr des EU-Gepäcks zu gewährleisten, wird letzteres daher mit einem grün umrandeten Aufkleber versehen, der sich von denen unterscheidet, die außerhalb der EU verwendet werden.

  • Grün umrandeter Aufkleber: Dieser Aufkleber wird verwendet, um das auf einem EU-Flughafen aufgegebene Gepäck zu kennzeichnen.
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  • Normaler Aufkleber: Bezeichnung für die Aufkleber, die an außerhalb der EU aufgegebenem Reisegepäck angebracht werden. Sie sind nicht mit dem besonderen grünen Rand versehen, den die in der EU angebrachten Aufkleber aufweisen.
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Ausgang für EU-Reisende

Die Ausgänge für EU-Reisende sind auf allen EU-Flughäfen gleich gekennzeichnet: entweder durch die Europaflagge oder durch ein Schild, das den grün umrandeten Aufkleber darstellt, oder auch durch eine Kombination aus beidem.

Wie laufen diese Kontrollen in der Praxis ab?

Verschiedene Situationen sind denkbar:

  1. Sie nehmen einen Flug innerhalb der Gemeinschaft (z.B. Dublin-Warschau): Bei Ihrer Ankunft in Warschau unterliegt Ihr Gepäck keiner Zollkontrolle (Anmerkung 2). Sie verlassen den Flughafen durch den Ausgang für EU-Reisende. Ihr aufgegebenes Gepäck ist in Dublin mit einem grün umrandeten Aufkleber versehen und somit als Gepäck gekennzeichnet worden, das bei der Ankunft nicht kontrolliert wird (Anmerkung 2).
     
  2. Sie nehmen einen Flug außerhalb der Gemeinschaft (z.B. Moskau-Prag): Sowohl Ihr aufgegebenes Gepäck als auch Ihr Handgepäck können bei der Ankunft in Prag vom Zoll kontrolliert werden. Ihr aufgegebenes Gepäck wurde in Moskau mit einem normalen Aufkleber (ohne grünen Rand) versehen und somit als Gepäck gekennzeichnet, das einer Kontrolle unterzogen werden kann.
     
  3. Sie sind an Bord eines Flugzeugs, das auf einem Flughafen außerhalb der EU gestartet ist, einen Zwischenstopp auf einem Flughafen in der EU einlegt und Sie anschließend zu Ihrem ebenfalls in der EU liegenden endgültigen Bestimmungsflughafen bringt (z.B. Toronto-Brüssel-Budapest an Bord ein und desselben Flugzeugs): Für Sie gilt dasselbe wie unter Punkt 2 beschrieben; Ihr aufgegebenes Gepäck und Ihr Handgepäck können in Budapest kontrolliert werden.
     
  4. Sie checken auf einem EU-Flughafen in ein Flugzeug ein, das von einem Flughafen außerhalb der EU kommt und zu einem anderen EU-Flughafen weiterfliegt (z.B. Mexiko-Madrid-Athen; Sie besteigen in Madrid das Flugzeug nach Athen): Da es sich um einen internationalen Flug handelt, kann Ihr Gepäck in Athen einer Kontrolle unterzogen werden. Im Allgemeinen wird jedoch aufgegebenes Gepäck mit grün umrandetem Aufkleber nicht kontrolliert.
     
  5. Sie fliegen von einem Flughafen außerhalb der EU zu einem EU-Flughafen und müssen auf einem anderen EU-Flughafen umsteigen(z.B. Tokio-Kopenhagen-Amsterdam mit Umsteigen in Kopenhagen): Sie verlassen das erste Flugzeug in Kopenhagen, wo Ihr Handgepäck vom Zoll kontrolliert werden kann. Unterdessen wird Ihr aufgegebenes Gepäck, das in Tokio mit einem normalen Aufkleber (ohne grünen Rand) versehen worden ist, vom ersten Flugzeug auf das zweite umgeladen.
    Bei der Ankunft in Amsterdam dürfte Ihr Handgepäck nicht kontrolliert werden (Anmerkung 2), wohl aber Ihr aufgegebenes Gepäck.
    Ist der zweite EU-Flughafen nicht für den Reiseverkehr mit Drittländern ausgestattet (zur Information siehe Verzeichnis der internationalen Gemeinschaftsflughäfen), so finden die Kontrollen des aufgegebenen Gepäcks ggf. auf dem ersten EU-Flughafen statt.
     
  6. Sie fliegen von einem EU-Flughafen zu einem anderen mit Zwischenstopp auf einem Flughafen außerhalb der EU (z.B.: Rom-Zürich-Paris, mit oder ohne Umsteigen): Ihr aufgegebenes Gepäck wird in Rom mit einem grün umrandeten Aufkleber versehen und in Paris nicht kontrolliert (Anmerkung 2). Aus den unter Punkt 4 genannten Gründen kann Ihr Handgepäck aber sehr wohl kontrolliert werden.

Verzeichnis der internationalen Unionsflughäfen

16. FEBRUAR 2023
List of International Union Airports

Nützliche Links

  • EUR-Lex: Artikel 44 sowie Anhang 12-03 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission