Neu : Beantragung einer vZTA-Entscheidung über das EU-Trader Portal
Ab dem 1. Oktober 2019 sind alle vZTA-bezogenen Verfahren elektronisch abgewickelt. Wirtschaftsbeteiligte müssen also alle neuen Anträge elektronisch einreichen. Siehe ‘Eine vZTA beantragen’ für nähere Informationen.
Zölle auf Ein- und Ausfuhren und andere einschlägige Bestimmungen
Der zu entrichtende Zoll und alle damit verbundenen Bestimmungen, wie zum Beispiel Einfuhr-/Ausfuhrbescheinigungen, beruhen auf der zolltariflichen Einreihung der Ware.
Um frühzeitig Rechtssicherheit darüber zu haben, ob Sie für Ihre Waren die richtige Einreihung verwenden, sollten Sie eine Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.
Was ist eine verbindliche Zolltarifauskunft?
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Wie wird eine vZTA angewendet?
Wenn Sie Ihre Waren ein- oder ausführen, müssen Sie bei den Zollverfahren die Ihre vZTA anwenden. Sie müssen die vZTA auf Ihrer Zollanmeldung angeben.
Aktuelle vZTA-Entscheidungen einsehen
Sie können alle aktuell geltenden vZTA-Entscheidungen in der Datenbank über vZTA-Entscheidungen einsehen. Aus Gründen der Transparenz werden alle Entscheidungen veröffentlicht, vertrauliche Informationen sind jedoch geschützt.
Links zum Thema
- Allgemeine Informationen
- Zollbehörden, die vZTA ausstellen
- Eine vZTA beantragen
- Allgemeine Informationen zu vZTA-Anträgen
- vZTA-Antragsformular
- Geltungsdauer von vTZA-Entscheidungen
- EvZTA-System
- Rechtsgrundlage
- Verwaltungsleitlinien für das Verfahren der Entscheidung über europäische verbindliche Zolltarifauskünfte
- E-Learning-Modul zu vZTA
- Einreihung von Waren
- Wie kann ich auf das EU-Trade Portal zugreifen?
- System für einheitliche Benutzerverwaltung und digitale Unterschrift (Uniform User Management & Digital Signature – UUM&DS)