Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

European Green Deal: what role can taxation play?

Am 11. Dezember 2019 hat die Kommission den Europäischen Grünen Deal verabschiedet. Der europäische Grüne Deal ist eine neue Wachstumsstrategie, mit der die Union zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden soll, in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist.

Politischer Kontext

Im Grünen Deal wird die Anerkennung der entscheidende Rolle der Steuerpolitik beim Übergang zu einem umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Wachstum in Europa zum Ausdruck gebracht und eine bessere Anpassung unserer Steuersysteme an die EU-Klimaziele gefordert. Gut organisierte Steuerreformen können das Wirtschaftswachstum ankurbeln, durch eine wirksame CO2-Besteuerung die Treibhausgasemissionen senken und so zu einem gerechten Übergang beitragen.

In der Mitteilung „Europäischer Grüner Deal“ werden zwei steuerpolitische Initiativen vorgestellt:

  • Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie
  • Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems

Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie

In der Energiebesteuerungsrichtlinie 2003/96 werden die EU-Vorschriften für die Besteuerung von Energieerzeugnissen festgelegt, die als Kraftstoff, Heizstoff oder zur Erzeugung von elektrischem Strom verwendet werden. Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2003 wurden alle Versuche zu einer Überarbeitung der Richtlinie vom Rat blockiert. Währenddessen haben sich die Energiemärkte und -technologien in hohem Maße weiterentwickelt. Außerdem ist die EU neue internationale Verpflichtungen eingegangen, vor allem durch die Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris im Jahr 2015.

Im September 2019 veröffentlichte die Kommission eine Evaluierung der Energiebesteuerungsrichtlinie (vollständiger BerichtZusammenfassung). Die Schlussfolgerung ist klar: Die EU-Energiebesteuerungsrichtlinie steht nicht mehr im Einklang mit den EU-Klimazielen.

  • Die Energiebesteuerungsrichtlinie fördert weder Emissionsreduktionen, noch Energieeffizienz oder alternative, kohlenstoffarme/nachhaltige Kraftstoffe. Zahlreiche Ausnahmen und Ermäßigungen, die von den Mitgliedstaaten für bestimmte Wirtschaftszweige eingeräumt werden, verstärken sogar den Einsatz fossiler Brennstoffe.
  • Die Energiebesteuerungsrichtlinie bietet keine ausreichenden Anreize für Investitionen in saubere Technologien.
  • Die Energiebesteuerungsrichtlinie steht nicht im Einklang mit anderen klimapolitischen Maßnahmen der EU (EU-Emissionshandelssystem, Richtlinie über erneuerbare Energiequellen, Energieeffizienzrichtlinie).

Die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie soll die Klimaauswirkungen der verschiedenen Energiequellen genauer widerspiegeln und Verbraucher und Unternehmen zu einer Verhaltensänderung bewegen.

Wie geht es weiter?

Die GD TAXUD hat bereits die Folgenabschätzung der Energiebesteuerungsrichtlinie eingeleitet, um bis Juni 2021 der Kommission sachdienliche Informationen zum Entscheidungsprozess über eine Änderung vorlegen zu können.

Am 4. März wurde eine Folgenabschätzung in der Anfangsphase zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie veröffentlicht. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger über die Pläne der Kommission informiert und Reaktionen auf diese Initiative ermöglicht werden.

Die Datenerhebung hat bereits begonnen; die wirtschaftliche Analyse wird im ersten Quartal 2020 eingeleitet, und die Veröffentlichung der Bewertung wird gleichzeitig mit einem möglichen Legislativvorschlag erwartet. Außerdem wird die GD TAXUD Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger im Frühjahr 2020 im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zum Thema befragen.

Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems

In der EU wird der CO2-Preis für energieintensive Industriezweige im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) durch den Markt bestimmt. Das EU-EHS ist ein Handelssystem mit festen Obergrenzen („cap and trade“). Das Gesamtvolumen der Emissionen bestimmter Treibhausgase, die unter das EU-EHS fallende Anlagen ausstoßen dürfen, wird durch eine Obergrenze („Cap“) beschränkt. Innerhalb dieser Obergrenzen erhalten oder erwerben Unternehmen Emissionszertifikate, mit denen sie nach Bedarf handeln können.

Mit dem CO2-Grenzausgleichssystem soll gewährleistet werden, das der Preis der Einfuhren ihren Kohlenstoffgehalt genauer widerspiegelt. Dadurch soll das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen („Carbon Leakage“) verringert werden. Der Begriff „Carbon Leakage“ bezeichnet eine Situation, die eintreten kann, wenn Unternehmen aufgrund der mit Klimamaßnahmen verbundenen Kosten ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen verlagern. Das CO2-Grenzausgleichssystem soll für ausgewählte Wirtschaftszweige gelten, in denen das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht. Die genaue Ausgestaltung der Maßnahme muss noch festgelegt werden. Dieses System ist eine Alternative zu den im Rahmen des Emissionshandelssystems getroffenen Maßnahmen gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen. Alle möglichen Optionen müssen in die CO2-Bepreisung im Rahmen des EU-ETS einfließen.

Mit dem CO2-Grenzausgleichssystem können die ehrgeizigen politischen Ziele der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen unterstützt werden. Es wird so konzipiert, dass alle WTO-Regeln und andere internationale Verpflichtungen der EU in vollem Umfang eingehalten werden.

Wie geht es weiter?

Die Kommission hat mit der Bewertung des CO2-Grenzausgleichssystems begonnen und wird ein Konzept für diese Maßnahme vorschlagen. Im Laufe des Jahres 2020 wird eine externe Studie durchgeführt, um Daten zu erheben und verschiedene Optionen zu prüfen.

Am 4. März veröffentlichte die Kommission eine Folgenabschätzung in der Anfangsphase zum CO2-Grenzausgleichssystem. Diese enthielt einen Zeitplan für die mögliche Annahme eines Legislativvorschlags, darunter Studien, öffentliche Konsultationen und eine Folgenabschätzung. Parallel zur Folgenabschätzung in der Anfangsphase wurde eine vierwöchige öffentliche Konsultation für Interessenträger und Öffentlichkeit eingeleitet, um deren erste Reaktionen zu bewerten.

Im späteren Jahresverlauf wird die Kommission eine umfassendere öffentliche Konsultation durchführen.

Die Veröffentlichung der Folgenabschätzung selbst wird zum selben Zeitpunkt wie ein möglicher Legislativvorschlag erwartet.

Da das CO2-Grenzausgleichssystem zeitlich an die CO2-Bepreisung in der EU gekoppelt ist, muss ein entsprechender Vorschlag parallel zur Überarbeitung des Emissionshandelssystems erfolgen.

Ein europäischer Grüner Deal: Erster klimaneutraler Kontinent werden
GD Energie
GD Klimapolitik
GD Umwelt