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Taxation and Customs Union

Buying goods online coming from within the European Union

Länder

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Kroatien
  • Tschechische Republik
  • Dänemark (ausgenommen Färöer und Grönland)
  • Deutschland
  • Estland
  • Irland
  • Griechenland (ausgenommen Berg Athos)
  • Spanien (ausgenommen Kanarische Inseln)
  • Frankreich (ausgenommen überseeische Departements, St.-Pierre und Miquelon sowie Mayotte)
  • Italien
  • Zypern
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Ungarn
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowenien
  • Slowakei
  • Finnland (ausgenommen Åland-Inseln)
  • Schweden
  • Vereinigtes Königreich (ausgenommen die Kanalinseln und die Insel Man)

Zölle

Wenn Sie Waren aus einem EU-Land kaufen, fallen keine Zölle an.

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer (MwSt.) wird als Prozentsatz (MwSt.-Satz) des Preises einer Ware berechnet.

Der Verkäufer legt bei der Berechnung der MwSt. entweder den MwSt.-Satz des Mitgliedstaats zugrunde, aus dem die Waren zum Käufer geliefert werden – normalerweise der Mitgliedstaat, in dem die Waren gekauft wurden –, oder den MwSt.-Satz des Mitgliedstaats, in den die Waren geliefert werden.

Hier finden Sie die Mehrwertsteuersätze in jedem Land .

Häufig geben die Verkäufer den geltenden MwSt.-Satz nicht an.

Wenn er aufgrund von nationalen Vorschriften eine Rechnung ausstellen muss, wird darin der zugrunde gelegte MwSt.-Satz angegeben.

Verbrauchsteuer

Verbrauchsteuern werden fällig, wenn Sie im Internet alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Spirituosen oder Tabakerzeugnisse aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union kaufen.

Der Verkäufer muss die Verbrauchsteuern in dem Mitgliedstaat zahlen, in den sie versandt werden. Zu diesem Zweck muss er hinsichtlich der Verbrauchsteuerpflicht in dem Bestimmungsmitgliedstaat registriert sein. In den meisten Mitgliedstaaten ist der Verkäufer verpflichtet, einen Steuervertreter in dem Bestimmungsmitgliedstaat zu benennen, der für ihn die Verbrauchsteuer entrichtet.

Verbrauchsteuern sind auch für kleine Warenmengen und auch dann zu zahlen, wenn es sich bei der Lieferung um ein Geschenk handelt.
Sie sollten deshalb erwarten, dass bei dem von Ihnen gezahlten Preis eine Verbrauchsteuer berücksichtigt wurde. Ist der Preis zu niedrig, wurde wahrscheinlich keine Steuer gezahlt.

Wenn der Verkäufer die Verbrauchsteuer nicht zahlt, können die Waren bei der Lieferung vom Zoll einbehalten werden oder Sie als Käufer aufgefordert werden, die Steuer zu entrichten. Überprüfen Sie, ob der Verkäufer die Verbrauchsteuer im Bestimmungsmitgliedstaat entrichtet.

Prüfen Sie die geltende Rechtslage bei der Zollverwaltung Ihres Landes (nationale Links/Websites), die für diese Fragen zuständig ist.