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Taxation and Customs Union

Online-Einkäufe von Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union

Online-Einkäufe von Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union
Hinsichtlich der Informationen auf dieser Website unterliegen die Insel Helgoland, die Gebiete Büsingen, Ceuta, Melilla, Livigno, Campione d'Italie und die italienischen Hoheitsgewässer des Luganer Sees denselben Vorschriften wie Nicht-EU-Länder.

Sobald Sie eine Ware aus einem Nicht-EU-Land kaufen, sind Sie faktisch ein Importeur (Einführer) und müssen sowohl Zoll und Verbrauchsteuer als auch Mehrwertsteuer (MwSt.) zahlen. Sofern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders vereinbart, werden die Waren bei der Einfuhr bis zur Zahlung der Zölle und Steuern von der Zollbehörde einbehalten.
Zollbeamte und -beamtinnen prüfen Lieferungen von außerhalb der EU aus folgenden Gründen:

  • Überprüfung auf Waren, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen, z. B. illegale Drogen,
  • Kontrolle, ob die Ware der Beschreibung und dem Warenwert in der Zollanmeldung entspricht
  • Überprüfung anhand der Zollanmeldung, ob Zoll, Verbrauchsteuer und/oder MwSt. bei der Einfuhr zu entrichten sind

Warnhinweise

  • MwSt., Zölle und Verbrauchsteuern müssen sehr wahrscheinlich zum angegebenen Verkaufspreis hinzugerechnet werden.
  • Außerdem ist eine Zollanmeldung vorzulegen.
  • Einige kommerzielle Websites bieten an, auf der Zollanmeldung einen Zollwert anzugeben, der deutlich unter dem tatsächlichen Preis liegt, um Ihnen Zoll oder MwSt. zu ersparen: Dieses Vorgehen kann zu einer Beschlagnahmung der Waren führen.

Zölle

Auf Grundlage der in der Zollanmeldung angegebenen Daten bestimmen und erheben die Zollbeamten den geschuldeten Zoll.
Der zu zahlende Zoll wird als Prozentsatz des Zollwerts der Waren berechnet:

  • Dieser Prozentsatz oder Zollsatz hängt von der Art der Ware ab. Den für eine bestimmte Ware geltenden Zollsatz finden Sie in der TARIC-Datenbank.
  • Der Zollwert setzt sich zusammen aus:
    • dem Preis der Waren,
    • den Versicherungskosten,
    • den Versandkosten.
  • In einigen Fällen können je nach Herstellungsland der Waren zusätzliche Gebühren erhoben werden. Die TARIC-Datenbank umfasst alle Maßnahmen in Bezug auf zolltarifliche, gewerbliche und landwirtschaftliche Rechtsvorschriften.

Wenn der Warenwert 150 Euro nicht übersteigt, muss kein Zoll gezahlt werden.

Dies gilt jedoch nicht für Parfüms und Duftwässer, Tabak oder Tabakerzeugnisse sowie alkoholische Erzeugnisse.

Sobald die Waren in Ihrem Land angekommen sind, werden sie im Allgemeinen bei der Einfuhr von den Zollbehörden einbehalten und erst dann an Sie ausgeliefert, wenn Sie Zoll, MwSt. und Verbrauchsteuer (sofern zutreffend) entrichtet haben.

Mehrwertsteuer

Die Einfuhr-MwSt. wird als Prozentsatz (MwSt.-Satz) des zu versteuernden Betrags berechnet.

  • Es gilt der Mehrwertsteuersatz des Landes, in das die Waren geliefert werden.

Hier finden Sie die Mehrwertsteuersätze in jedem Land .

  • Der zu versteuernde Betrag setzt sich aus dem Zollwertplus dem gezahlten Zoll und anfallenden Transport- und Versicherungskosten bis zum ersten Bestimmungsort innerhalb der EU zusammen.

Wenn bei der Berechnung der Gesamtkosten aller Waren in einer Sendung (Wert ohne Zoll oder Transportkosten) ein bestimmter Grenzwert nicht überschritten wird, fällt keine MwSt. an. Dieser Grenzwert beläuft sich je nach EU-Land auf 10 bis 22 Euro. In einigen Ländern werden jedoch Waren aus dem Versandhandel von der Mehwertsteuerbefreiung ausgeschlossen. Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt außerdem nicht für Tabak oder Tabakerzeugnisse, Parfüms und Duftwässer sowie alkoholische Erzeugnisse.

Prüfen Sie die geltende Rechtslage bei der Zollverwaltung Ihres Landes (nationale Links/Websites), die für diese Fragen zuständig ist.

Die Einfuhrmehrwertsteuer kann in die Gesamtkosten der Lieferung einbezogen werden oder nicht.

  • Wenn die Einfuhrmehrwertsteuer nicht in den an den Verkäufer gezahlten Preis einbezogen wurde (dies ist der Normalfall), müssen Sie sie beim Postzusteller oder Kurierdienst oder aber direkt beim Zoll entrichten, wenn Sie die Waren selbst beim Zoll abfertigen. In letzterem Fall ist das Verfahren von Land zu Land unterschiedlich.

Prüfen Sie die geltende Rechtslage bei der Zollverwaltung Ihres Landes (nationale Links/Websites), die für diese Fragen zuständig ist.

  • Wenn Sie einen Komplettpreis bezahlen, erhält der Verkäufer von Ihnen die Einfuhrmehrwertsteuer mit der Zahlung des Gesamtbetrags. Wird die Einfuhrmehrwertsteuer vom Verkäufer jedoch nicht korrekt berechnet oder nicht an den Zoll weitergeleitet, können auch Sie im jeweiligen Land rechtlich belangt werden.

Prüfen Sie die geltende Rechtslage bei der Zollverwaltung Ihres Landes (nationale Links/Websites), die für diese Fragen zuständig ist.

Verbrauchsteuer

Bei der Einfuhr in Ihr Land werden die Waren so lange von der Zollbehörde einbehalten, bis Sie die Verbrauchsteuer gezahlt haben.

Die Verbrauchsteuersätze werden von jedem einzelnen Mitgliedstaat festgelegt.

Die Mitgliedstaaten können kleine Geschenke von der Verbrauchsteuer befreien.

Prüfen Sie die geltende Rechtslage bei der Zollverwaltung Ihres Landes (nationale Links/Websites), die für diese Fragen zuständig ist.

Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen müssen mit Gesundheitswarnhinweisen und Steuerzeichen/Kennzeichen versehen sein. Behälter mit alkoholischen Getränken, die mehr als 350 ml enthalten, müssen eine Steuermarke tragen.

Zollanmeldung

Die Zollanmeldung liefert den Zollbehörden Informationen über die Waren, die Sie einführen.

Sie muss von einer in der EU ansässigen Person oder einem/einer Vertreter/-in eingereicht werden, der/die die Waren beim Zoll vorlegen kann. Im Normalfall handelt es sich dabei um den Käufer, das Unternehmen, das die Waren befördert, oder den Beförderer, der als Vertreter fungiert.

Wenn Sie die Zollanmeldung selbst einreichen, kann ein Kurierdienst dies für Sie übernehmen, wobei normalerweise eine Gebühr anfällt.

Wenn nicht Sie selbst die Zollanmeldung einreichen, sollten Sie beim Lieferanten überprüfen, ob sie auch tatsächlich eingereicht wurde.

Die Zollanmeldung sollte die Art der Waren und ihren Wert genau angeben und dabei Steuern, Gebühren, Transport- und sonstige Zusatzkosten nicht berücksichtigen.

Einige kommerzielle Websites bieten an, auf der Zollanmeldung einen Zollwert anzugeben, der deutlich unter dem tatsächlichen Preis liegt, damit der Kunde keine Verbrauch- und/oder Mehrwertsteuer zahlen muss, wenn die Waren in den Einfuhrmitgliedstaat verbracht werden. Der Kunde sollte jedoch im eigenen Interesse gewährleisten, dass die Anmeldung korrekt abgefasst und auch eingereicht wurde. Wenn keine Anmeldung eingereicht wird oder sich die Angaben als falsch herausstellen, kann die Annahme der Anmeldung und damit die Lieferung der Sendung an den Empfänger, verzögert oder gar eingestellt werden, da die Zollbeamten weitere Informationen einholen und gegebenenfalls Strafen oder Sanktionen verhängen können. Per Post versandten Lieferungen muss eine Zollanmeldung des Typs CN22 oder CN23 beiliegen, wie in den besonderen Bestimmungen des Universalpostdienstleisters festgelegt.

Die Zollbehörde Ihres Landes ist befugt, jedwede Sendung zu öffnen und zu kontrollieren, wenn sie dies für angemessen hält. Sie kann sogar Sendungen beschlagnahmen und gegebenenfalls zerstören.

Zollabfertigungsgebühren

Die Zollabfertigung ist der schriftliche Nachweis dafür, dass die nationalen Zollbehörden die Einfuhr der betreffenden Waren zulassen.

Sie wird im Allgemeinen einem Vertreter eines Transportunternehmens vorgelegt, um nachzuweisen, dass alle fälligen Zölle gezahlt und der Versand genehmigt wurde.

Das Transportunternehmen kann eine Gebühr für die Zollabfertigung oder eine Gebühr für die Bearbeitung der Einfuhrzollanmeldung, eine Vorauszahlung auf im Namen des Empfängers zu entrichtenden Zoll und MwSt., eine Bearbeitungsgebühr der Luftfahrtgesellschaft für das Be- und Entladen der Waren, eine Versicherungsgebühr für das Screening oder Durchleuchten der Waren und eine Gebühr für die Erstellung der Zollanmeldung erheben.

Die Kosten dafür sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

Wenn Waren über Postunternehmen in die Europäische Union verbracht werden, beschränken sich diese zusätzlichen Kosten auf die mit der Zollabfertigung verbundenen Gebühren.

Die Mitgliedstaaten dürfen im Rahmen einer Zollabfertigung keine Gebühren erheben, die höher als die tatsächlichen Unkosten sind.