Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Kauf und Verkauf von Fahrzeugen

Mehrwertsteuer auf Käufe von Fahrzeugen im eigenen EU-Land

Beim Kauf eines Neuwagens von einem Händler in Ihrem eigenen EU-Land zahlen Sie Mehrwertsteuer. Diese können Sie sich nicht erstatten lassen, wenn Sie das Fahrzeug für private Zwecke nutzen (es sei denn, Sie verkaufen es im Neuzustand an einen Kunden in einem anderen EU-Land – mehr dazu).

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler ist die Mehrwertsteuer nicht immer auf der Rechnung ausgewiesen. Dies hängt davon ab, nach welcher Methode der Händler die Mehrwertsteuer auf dieses Fahrzeug berechnet. Erläuterungen zur Mehrwertsteuer auf Gebrauchtfahrzeuge

Beim Kauf eines Fahrzeugs von einer Privatperson in Ihrem eigenen EU-Land zahlen Sie keine Mehrwertsteuer.
Rechtsgrundlage: Artikel 2 und 311–332 der Mehrwertsteuerrichtlinie

Wann gilt ein Fahrzeug als „neu“?

Ein Fahrzeug gilt für MwSt.-Zwecke als neu, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Seit der Inbetriebnahme sind höchstens sechs Monate vergangen oder
  • das Fahrzeug hat höchstens 6 000 Kilometer zurückgelegt.

Diese Bedingungen müssen zum Zeitpunkt des Kaufs erfüllt sein.

Beispiel 1: Ein Fahrzeug, das zwei Jahre alt ist, aber erst 4 000 Kilometer gelaufen hat, gilt für MwSt.-Zwecke als neu.
Beispiel 2: Ein vier Monate altes Fahrzeug hat 15 000 Kilometer zurückgelegt. Für MwSt.-Zwecke gilt es als neu.
Beispiel 3: Ein zehn Monate altes Fahrzeug, das 6 500 Kilometer gefahren wurde, ist nicht neu.
Rechtsgrundlage: Artikel 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie

Mehrwertsteuer auf Käufe von Fahrzeugen im Ausland

Warum ist das für mich interessant?
Wenn Sie als Privatperson im Ausland ein Fahrzeug in der Absicht erwerben, es mit nach Hause zu nehmen und im eigenen Land zu benutzen, müssen Sie bei der Einfuhr möglicherweise Mehrwertsteuer entrichten.

Entrichtung von Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
Wenn Sie ein neues Fahrzeug dauerhaft in Ihr EU-Land einführen, das

  • Sie in einem anderen EU-Land erworben haben,
  • um es in Ihr eigenes EU-Land mitzunehmen,

zahlen Sie in Ihrem eigenen EU-Land auf den Wert des Fahrzeugs Mehrwertsteuer zum dort geltenden Satz.
ALLERDINGS
sollten Sie beim Kauf des Fahrzeugs keine Mehrwertsteuer entrichtet haben (falls doch, muss Ihnen diese erstattet werden).

Auf welchen Betrag wird Mehrwertsteuer fällig?
Die Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtpreis erhoben, den Sie für das Fahrzeug, etwaige Sonderausstattungen und damit verbundene Kosten wie Lieferkosten gezahlt haben.

Und wenn ich die Mehrwertsteuer beim Kauf des Fahrzeugs bereits entrichtet habe?
Wenn Sie dem Händler oder Verkäufer gegenüber deutlich gemacht haben, dass Sie die Absicht haben, das Fahrzeug in Ihr eigenes Land mitzunehmen und dort dauerhaft zu nutzen und auch alle andere Bedingungen erfüllen, sollten Sie normalerweise keine Mehrwertsteuer gezahlt haben, da der Verkauf von der Steuer befreit ist.

Manche Händler berechnen Ihnen jedoch zunächst Mehrwertsteuer, die sie Ihnen zurückerstatten, wenn ihnen der Beweis über die Ausfuhr und Neuzulassung des Fahrzeugs vorliegt.

Sollten Sie dennoch ungerechtfertigterweise Mehrwertsteuer gezahlt haben, wenden Sie sich an Ihren Händler oder die Steuerbehörden Ihres Landes.

Dessen ungeachtet müssen Sie in Ihrem EU-Land Mehrwertsteuer zu dem dort geltenden Satz zahlen.

Wie kann ich bei den Steuerbehörden Meldung machen, und wann muss ich die Mehrwertsteuer entrichten?
Ihr Land legt die Regeln für Erklärung und Erhebung der Mehrwertsteuer auf Neufahrzeuge aus anderen EU-Ländern fest. Wenden Sie sich an die Steuerbehörden Ihres Landes.

Was passiert, wenn ich ein Fahrzeug, das ich in einem anderen EU-Land erworben habe, wo ich vorübergehend gelebt habe, bei meiner Rückkehr in mein EU-Land mitnehme?
Wenn Sie das Fahrzeug für Ihren persönlichen Gebrauch in Ihrem vorübergehenden Wohnsitzland gekauft haben, wurde Ihnen zum Zeitpunkt des Kaufs bereits Mehrwertsteuer berechnet. Bei Ihrer Rückkehr in Ihr EU-Land müssen Sie dort Mehrwertsteuer auf das Fahrzeug zum geltenden Satz entrichten.

Sie haben jedoch Anspruch auf Erstattung der beim Kauf des Fahrzeugs im ersten EU-Land gezahlten Mehrwertsteuer. Die Höhe des erstatteten Betrags bemisst sich nach dem Zeitraum, während dessen das Fahrzeug in dem betreffenden EU-Land verwendet wurde. Näheres erfahren Sie von den zuständigen Steuerbehörden.

Rechtsgrundlage: Artikel 2 und 172 der Mehrwertsteuerrichtlinie

Einfuhr von Gebrauchtfahrzeugen aus einem anderen EU-Land

Was gilt als „Gebrauchtfahrzeug“?

Als gebraucht gelten Fahrzeuge, die
  • vor mehr als sechs Monaten in Betrieb genommen wurden und
  • mehr als 6 000 Kilometer zurückgelegt haben.

Diese Bedingungen müssen zum Zeitpunkt des Kaufs erfüllt sein.

Ein Fahrzeug kann also immer noch als neu gelten, selbst wenn Sie es aus zweiter Hand kaufen!

Muss ich Mehrwertsteuer zahlen, wenn ich meinen alten Gebrauchtwagen aus einem anderen EU-Land wieder zurückbringe?
Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug in Ihr EU-Land zurückbringen, brauchen Sie darauf keine Mehrwertsteuer zu entrichten.

  • Sie müssen Ihr Fahrzeug jedoch in Ihrem EU-Land neu zulassen und könnten in diesem Zusammenhang zur Zahlung von Zulassungs- oder Kraftfahrzeugsteuern verpflichtet sein.
  • Näheres erfahren Sie von den zuständigen Steuerbehörden in Ihrem Land.

Einfuhr von Fahrzeugen aus einem Nicht-EU-Land

Muss ich Mehrwertsteuer zahlen?
Wenn Sie ein Fahrzeug von außerhalb der EU in ein EU-Land einführen, hängt die Besteuerung davon ab, ob

  • Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der EU haben und das Fahrzeug im Ausland gekauft haben oder
  • Sie Ihren Aufenthaltsort in die EU verlegen und das Fahrzeug als persönlichen Besitz mitführen

In diesem Fall ist es unerheblich, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt!

Ich habe meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in der EU
Wenn Sie bereits in einem EU-Land leben und ein außerhalb der EU gekauftes Fahrzeug einführen möchten, wird dieses genau wie alle anderen Einfuhren behandelt. Sofern Sie keinen Anspruch auf Ermäßigung haben, müssen Sie also Zölle und Einfuhrumsatzsteuer entrichten.

Erkundigen Sie sich bei den Zoll- und Steuerbehörden in Ihrem Land, wie Sie die Zollanmeldung machen und die Mehrwertsteuer entrichten, und ob Sie für eine Ermäßigung in Frage kommen.
Sie müssen Ihr Fahrzeug außerdem zulassen und Zulassungs- oder Kraftfahrzeugsteuern zahlen.
Rechtsgrundlage: Artikel 30 der Mehrwertsteuerrichtlinie

Ich verlege meinen Aufenthaltsort in die EU
Wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz von einem Land außerhalb der EU in ein EU-Land verlegen und
  • Ihr Fahrzeug als persönlichen Besitz mitführen

sollten Sie in der Regel keine Mehrwertsteuer oder Zölle zu entrichten haben.

Näheres erfahren Sie von den zuständigen Steuerbehörden in Ihrem neuen Wohnsitzland.

Sie müssen Ihr Fahrzeug jedoch in Ihrem neuen Wohnsitzland neu zulassen und Zulassungs- oder Kraftfahrzeugsteuern zahlen.

Rechtsgrundlage: Artikel 3 bis 11 der Richtlinie 2009/132/EG

Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen

Wenn Sie als Privatperson ein Gebrauchtfahrzeug verkaufen, brauchen Sie keine Mehrwertsteuer zu erheben.

Wenn Ihr Fahrzeug jedoch als neu gilt und Sie es an einen Kunden in einem anderen EU-Land verkaufen, muss der Käufer in seinem EU-Land Mehrwertsteuer auf dieses Fahrzeug entrichten.

In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer, die Sie bei der Anschaffung des Fahrzeugs entrichtet haben.

Die Höhe der zu erstattenden Mehrwertsteuer wird in der Regel durch die Steuerbehörden berechnet und steht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug in Ihrem EU-Land benutzt haben. Näheres erfahren Sie von den zuständigen Steuerbehörden in Ihrem Land.

Rechtsgrundlage: Artikel 2, 9 und 172 der Mehrwertsteuerrichtlinie