Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Territorialer Status der EU-Länder und besonderen Gebiete

Den nachstehenden Tabellen können Sie entnehmen, in welchen Ländern und Gebieten in der EU die EU-Vorschriften für Zoll, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer zur Anwendung kommen.

EU-Land / Mit EU-Ländern verbundene Gebiete

EU-Land / Mit EU-Ländern verbundene Gebiete

Gebiet
der EU
Zollvorschriften gelten MwSt.-Vorschriften gelten Verbrauchsteuervorschriften gelten

Österreich

Ja

Ja

Ja

Ja

Belgien

Ja

Ja

Ja

Ja

Bulgarien

Ja

Ja

Ja

Ja

Kroatien

Ja

Ja

Ja

Ja

Zypern1

Ja

Ja

Ja

Ja

Tschechische Republik

Ja

Ja

Ja

Ja

Dänemark

Ja

Ja

Ja

Ja

Dänemark / Färöer

Nein

Nein

Nein

Nein

Dänemark / Grönland

Nein

Nein

Nein

Nein

Estland

Ja

Ja

Ja

Ja

Finnland

Ja

Ja

Ja

Ja

Finnland / Ålandinseln

Ja

Ja

Nein

Nein

Frankreich

Ja

Ja

Ja

Ja

Frankreich / Französische überseeische Gebiete

Nein

Nein

Nein

Nein

Frankreich / Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint-Martin

Ja

Ja

Nein

Nein

Deutschland

Ja

Ja

Ja

Ja

Deutschland / Helgoland

Ja

Nein

Nein

Nein

Deutschland / Büsingen

Ja

Nein

Nein

Nein

Griechenland

Ja

Ja

Ja

Ja

Griechenland / Berg Athos

Ja

Ja

Nein

Ja

Ungarn

Ja

Ja

Ja

Ja

Irland

Ja

Ja

Ja

Ja

Italien

Ja

Ja

Ja

Ja

Italien / Livigno

Ja

Nein

Nein

Nein

Italien / Campione d'Italia

Ja

Ja

Nein

Ja

Italien / italienischer Teil des Luganer Sees

Ja

Ja

Nein

Ja

Lettland

Ja

Ja

Ja

Ja

Litauen

Ja

Ja

Ja

Ja

Luxemburg

Ja

Ja

Ja

Ja

Malta

Ja

Ja

Ja

Ja

Niederlande

Ja

Ja

Ja

Ja

Niederlande / Niederländische Antillen

Nein

Nein

Nein

Nein

Polen

Ja

Ja

Ja

Ja

Portugal

Ja

Ja

Ja

Ja

Portugal / Azoren

Ja

Ja

Ja

Ja

Portugal / Madeira

Ja

Ja

Ja

Ja

Rumänien

Ja

Ja

Ja

Ja

Slowakei

Ja

Ja

Ja

Ja

Slowenien

Ja

Ja

Ja

Ja

Spanien

Ja

Ja

Ja

Ja

Spanien / Ceuta

Ja

Nein

Nein

Nein

Spanien / Melilla

Ja

Nein

Nein

Nein

Spanien / Kanarische Inseln

Ja

Ja

Nein

Nein

Schweden

Ja

Ja

Ja

Ja

Andere Länder oder Gebiete

Andere Länder oder Gebiete

Besondere Vorschriften

EU-Verträge
gelten

Zoll-
vorschriften gelten

MwSt.-
Vorschriften gelten

Verbrauchsteuer-
vorschriften gelten

Monaco

Wird für Zoll-, MwSt.- und Verbrauchsteuerzwecke als zu Frankreich zugehörig behandelt.

Nein

Ja

Ja3

Ja3

San-Marino

Wird für Zoll- und Verbrauchsteuerzwecke als zu Italien zugehörig behandelt.

Nein

Ja

Nein

Ja3

Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Akrotiri und Dhekelia

Werden für Zoll-, MwSt.- und Verbrauchsteuerzwecke als zu Zypern zugehörig behandelt.

Nein4

Ja

Ja3

Ja3

Gibraltar

...

Nein

Nein

Nein

Nein

Andorra

...

Nein

Nein

Nein

Nein

Vatikanstadt

...

Nein

Nein

Nein

Nein

Nordirland Werden für Zoll-, MwSt.- (nur für Waren) und Verbrauchsteuerzwecke als Gebiet der EU behandelt Nein Ja

Teilweise

Nur Waren
Nein

EU-Territorien, die nicht unter die MwSt-Vorschriften der EU fallen

Welche Mehrwertsteuer wird auf Gegenstände fällig, die aus EU-Gebieten eingeführt werden, die nicht unter die EU-MwSt.-Vorschriften fallen?
Gegenstände im freien Verkehr aus diesen Gebieten unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer des EU-Landes, in dem sie ankommen.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass die EU-Länder verpflichtet sind, aus diesen Gebieten eingeführte Waren so zu behandeln wie aus Drittstaaten in die EU eingeführte Waren.
(Artikel 274–277 der Mehrwertsteuerrichtlinie)

Welche Mehrwertsteuer wird auf Gegenstände fällig, die in EU-Gebiete ausgeführt werden, die nicht unter die EU-MwSt.-Vorschriften fallen?
Gegenstände, die in diese Gebiete ausgeführt werden, unterliegen den Ausfuhrformalitäten und werden für MwSt.-Zwecke als Ausfuhren außerhalb des EU-Gebiets behandelt.
(Artikel 278–280 der Mehrwertsteuerrichtlinie)

Welche MwSt.-Vorschriften gelten in den Gebieten, die nicht unter die EU-Vorschriften fallen?
In diesen Gebieten gelten nationale Regelungen: Ein EU-Land kann entscheiden, dort überhaupt keine Mehrwertsteuer anzuwenden, unter bestimmten Umständen andere MwSt.-Sätze anzuwenden als im Rest seines Hoheitsgebiets oder die gleichen Sätze wie in seinem Hoheitsgebiet anzuwenden.

Siehe unter der Registerkarte „Austrittsabkommen“ auf der folgenden Website: Die EU und das VEREINIGTE KÖNIGREICH – neue Wege.

Zur Unterstützung von Unternehmen hat die Kommission ausführliche Leitlinien zu einer Reihe spezifischer Themen veröffentlicht. Untenstehend finden Sie die einschlägigen Leitlinien im Bereich Steuern und Zoll:

Die vollständige Auflistung der Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit finden Sie hier.  

1 Gemäß den Bestimmungen der Beitrittsakte von 2003.
2 Die EU-Verträge finden nur in beschränktem Maße Anwendung (Artikel 355(5)(c) AEUV).
3 Nur für Umsätze mit Beteiligung dieser Länder oder Gebiete.
4 Die EU-Verträge finden nur in beschränktem Maße Anwendung (Artikel 355(5)(b) AEUV).