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Taxation and Customs Union

ONLINE-VERKÄUFER

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Onlineverkäufer

Sie wissen besser als jeder andere, nicht alle Onlineverkäufer sind gleich. Die Dienstleistungen und Waren, die Sie verkaufen, variieren. Die Märkte, in denen Sie tätig sind, sind unterschiedlich.

Aber jeder kann von den neuen E-Commerce-Bestimmungen zur Mehrwertsteuer profitieren, welche Ihre Mehrwertsteuerpflichten vereinfachen sollen. Bereiten Sie sich auf wichtige Änderungen vor.

Was hat sich seit dem 1. Juli 2021 geändert und betrifft es Sie?

Es gibt Veränderungen für Online-Verkäufer in zwei großen Bereichen, die Sie beachten sollten:

Neue EU-weite Schwellenwerte

Die bestehenden Schwellenwerte für den Fernverkauf von Waren an Käufer in anderen EU-Mitgliedstaaten (je nach Mitgliedstaat 35 000 EUR oder 100 000 EUR) wurden abgeschafft und durch einen neuen EU-weiten Schwellenwert von 10 000 EUR ersetzt.

Unterhalb dieses Schwellenwerts können Sie weiterhin die nationalen Vorschriften für die Mehrwertsteuer (einschließlich der KMU-Befreiungsschemata) auf Ihre grenzüberschreitenden Verkäufe anwenden. Wenn Ihr Umsatz über diesem Schwellenwert liegt, sind Sie in dem Mitgliedstaat, in dem sich Ihre Käufer befinden, für die Mehrwertsteuer verantwortlich. Sie können sich aber einfach bei der einzigen Anlaufstelle (OSS) registrieren – wo sie die in anderen Mitgliedsstaaten fällige MwSt. einfach erklären und abführen können.

Ende der Mehrwertsteuerbefreiung bei der Einfuhr

Die Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Waren unter 22 EUR wurde aufgehoben. Infolgedessen unterliegen alle in die EU importierten Waren der Mehrwertsteuer.

Die einzige Anlaufstelle für den Import (IOSS) wurde gegründet, um die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer für den Fernverkauf von importierten Waren mit einem Wert ab 150 EUR zu ermöglichen und zu vereinfachen. Wenn Sie sich im IOSS registrieren, werden Ihre Kunden zu schätzen wissen, dass der Preis, den sie beim Kauf zahlen, den Endpreis einschließlich Mehrwertsteuer ohne versteckte Gebühren oder Entgelte darstellt.

Wenn Sie sich nicht in der IOSS registrieren, zahlt Ihr Kunde bei der Einfuhr der Waren in die EU die Mehrwertsteuer. Postbetreiber oder Kuriere können dem Kunden eine zusätzliche Abfertigungsgebühr in Rechnung stellen, um die erforderlichen (Zoll-)Formalitäten bei der Einfuhr von Waren zu erledigen.

Da EU-Kunden an Preise einschließlich Mehrwertsteuer gewöhnt sind, kann die Zahlung zusätzlicher Gebühren zum Zeitpunkt der Einfuhr dazu führen, dass der Kunde das betreffende Paket ablehnt.

Sowohl OSS als auch IOSS stehen seit dem 1. April 2021 für die Registrierung zur Verfügung und können seit dem 1. Juli 2021 verwendet werden.

Ist Ihr Unternehmen von diesen Änderungen betroffen?

Wenn ja, klicken Sie hier, um mehr über die OSS- und IOSS-Tools zu erfahren – wie sie funktionieren, wer betroffen ist, wie Sie sich registrieren und was Sie tun müssen, um zu beginnen.


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Warum die Regeln ändern?

Die neuen Regeln werden:

  • sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer dort gezahlt wird, wo der Verbrauch von Waren und Dienstleistungen stattfindet;
  • eine einheitliche Mehrwertsteuerregelung für grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen schaffen;
  • einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen und ausländischen E-Commerce- Händlern sowie zwischen E-Commerce- und traditionellen Geschäften schaffen;
  • Unternehmen ein einfaches und einheitliches System zur Erklärung und Abführung ihrer Mehrwertsteuerverpflichtungen in der EU über die OSS/IOSS anbieten.

Benötigen Sie weitere Informationen?

OSS-Merkblatt für Onlineverkäufer

IOSS-Merkblatt für Onlineverkäufer

Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr

Finden Sie mehr Informationen auf der Ressourcen-Seite.