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Taxation and Customs Union

Neue Entwicklungen

Zusammenfassung:
Annahme der Reform der Ursprungsregeln beim Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU.

Die Zukunft der Ursprungsregeln:

Neueste Nachrichten (November)

18. November 2010 – Neue Verordnung wird angenommen

Die Anwendung neuen APS-Ursprungsregeln gelten ab dem 1. Januar 2011 für die Vorschriften zur Bestimmung des Ursprungs und ab dem 1. Januar 2017 für die Verfahren.

Die Europäische Kommission hat am 18. November eine Verordnung verabschiedet, mit der die Ursprungsregeln im Rahmen der Präferenzhandelsregelungen (APS) geändert werden. Damit sollen die Regeln und Verfahren für Entwicklungsländer, die Zugang zu den Präferenzhandelsregelungen der EU anstreben, gelockert und vereinfacht werden, während gleichzeitig die erforderlichen Kontrollen zur Betrugsvermeidung sichergestellt werden. Die neuen Ursprungsregeln gelten ab dem 1. Januar 2011.

Mit der heute von der Kommission verabschiedeten Verordnung werden die Ursprungsregeln erheblich vereinfacht, so dass sie für die Entwicklungsländer leichter zu verstehen und zu erfüllen sind. Mit den neuen Regeln werden u.a. die Besonderheiten der einzelnen Produktionssektoren und spezifische Be- und Verarbeitungsanforderungen berücksichtigt. Zusätzlich dazu sind Sonderregelungen für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) vorgesehen, aufgrund deren diese Länder die Ursprungseigenschaft für weitaus mehr Waren, die auf ihrem Staatsgebiet be- oder verarbeitet werden, beantragen können, auch wenn die Vormaterialien nicht von dort stammen. So kann ein Unternehmen in Sambia, das Kunststoffe erzeugt und in die EU ausführt, von den neuen Ursprungsregeln profitieren, weil die ausgeführten Kunststoffe selbst bei einem Höchstanteil von bis zu 70% an ausländischen Vormaterialien als Waren mit Ursprung in Sambia gelten. Diese neuen Regeln sollten erhebliche positive Auswirkungen auf die Unternehmen und Volkswirtschaften der ärmsten Länder der Welt haben.

Der Vorschlag sieht auch ein neues Verfahren zum Nachweis der Ursprungseigenschaft vor, das den Wirtschaftsbeteiligten größere Verantwortung zuweist. Ab 2017 soll an die Stelle des derzeitigen Systems der Ursprungsbescheinigung durch die Behörden der Drittländer ein System von Ursprungserklärungen treten, die direkt von den elektronisch registrierten Ausführern abgegeben werden. Das wiederum erlaubt es den Behörden des Ausfuhrlandes, ihre Ressourcen auf strengere Kontrollen zur Verhütung von Betrug und Missbrauch zu konzentrieren, und reduziert gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen.

Die Prinzipien, die der neuen Regulierung zugrunde liegen, Vereinfachung und Entwicklungsfreundlichkeit, wurden in der Mitteilung (KOM (2005) 100) über die Zukunft von Ursprungsvorschriften bei präferentiellen Handelsabkommen festgelegt. Die Mitteilung wurde von der Europäischen Kommission nach einer ausgedehnten Debatte, ausgelöst durch ein Grünbuch vom 18.12.2003, am 16. März 2005 verabschiedet. Sie legte eine neue Umgangsweise mit Ursprungsregeln fest und sah die erste konkrete Anwendung beim Allgemeinen Präferenzsystem (APS) vor.

Die Mitteilung begünstigte auch mehrere Maßnahmen die darauf abzielen, dass die zuständigen Behörden ihren Verpflichtungen nachkommen, einschließlich eines periodischen Überwachungssystems. Überwachungsaktionen, die im Interesse der begünstigten Länder und der Union liegen, wurden bereits in Gang gesetzt, weil eine rechtliche Änderung dafür nicht erforderlich ist.

Hintergrunddokumente: