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Taxation and Customs Union

Im Mai 1997 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Gemeinschaft mit den ASEAN-Staaten Abkommen über Zusammenarbeit im Zollbereich auszuhandeln, und folgte damit der Mitteilung der Kommission von 1996, die zur Stärkung der Zusammenarbeit in Schlüsselbereichen des Handels und der wirtschaftlichen Entwicklung, unter anderem im Bereich Zoll, aufforderte. Im Jahr 2003 bestätigte der Ministerrat die Priorität, bestimmte Politikbereiche mit den ASEAN-Staaten (Brunei, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) zu intensivieren, und erklärte, dass er die Forderung der Kommission, die Beziehungen zu Südostasien insgesamt wieder ins Gleichgewicht zu bringen, unterstützen werde, indem er die Möglichkeit schaffen werde, mit den interssierten Ländern bilaterale Abkommen zu schließen, und bekräftigte gleichzeitig das starke Engagement der EU für den Integrationsprozess der ASEAN-Staaten.

Die Kommission ist daher bereit, mit den interessierten Ländern der Region Konsultationen im Hinblick auf die Aushandlung bilateraler Abkommen über Zusammenarbeit im Zollbereich aufzunehmen, in der Hoffnung, dass sich dies auch auf die übrigen ASEAN-Mitglieder übertragen wird. Die Zusammenarbeit soll die Zollbehörden dabei unterstützen, neue I nstrumente für die Kontrolle der Handelsströme und die Bekämpfung von Betrug und illegalen Aktivitäten zu entwickeln.

Aus Sicht des Zolls bestehen die Hauptziele der Beziehungen zwischen der EG und den ASEAN-Staaten darin,

  • die Zusammenarbeit der Parteien im Bereich Zoll auf den Weg zu bringen und
  • eine Rechtsgrundlage für die gegenseitige Amtshilfe zu schaffen.

Das Mandat des Rates bietet die Möglichkeit, Informationen über Rechtsvorschriften, Verfahren und Kontrollmethoden im Zollbereich auszutauschen, den Austausch von Beamten und gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen und die Vereinfachung, Harmonisierung und Umstellung der Verfahren auf EDV zu bewirken.