Einführung zur Zollwertermittlung
Die Zollwertermittlung ist die Bestimmung des wirtschaftlichen Werts von zur Einfuhr angemeldeten Waren. Neben dem Ursprung und der Klassifikation der Waren ist der Zollwert die Grundlage für die Bemessung der Zollschuld, die in der Regel als Prozentsatz des Zollwerts berechnet wird.
Es gibt sechs Methoden zur Ermittlung:
- Transaktionswertmethode
- Transaktionswert gleicher Waren
- Transaktionswert ähnlicher Waren
- Deduktive Methode
- Methode des errechneten Werts
- Schlussmethode
Die primäre Methode zur Ermittlung ist die Transaktionswertmethode, die den gezahlten (oder zu zahlenden) Gesamtbetrag für die eingeführten Waren umfasst (Artikel 70 UZK). Der Transaktionswert unterliegt gegebenenfalls bestimmten Hinzurechnungen (Artikel 71 UZK) und Abzügen (Artikel 72 UZK). Ist die Transaktionswertmethode nicht anwendbar, werden der Reihenfolge nach die anderen sekundären Ermittlungsmethoden angewandt (Artikel 74 UZK).
Internationaler Rahmen
Die Grundsätze der Zollwertermittlung sind im WTO-Übereinkommen über den Zollwert festgelegt. Der Ausschuss für den Zollwert (Committee on Customs Valuation, CCV) der Welthandelsorganisation und der Technische Ausschuss für den Zollwert (Technical Committee on Customs Valuation, TCCV) der Weltzollorganisation sind die internationalen Gremien der Zollwertermittlung. Im WZO-ZollwertkompendiumDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenDE••• sind vom TCCV herausgegebene Instrumente zusammengestellt, die Anleitung zur Interpretation und Anwendung des Übereinkommens über den Zollwert auf internationaler Ebene bieten.
EU-Gesetzgebung
Die Vorschriften des Übereinkommens über den Zollwert wurden wie folgt in das EU-Zollrecht umgesetzt:
- Zollkodex der Union (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) Artikel 69 bis 76;
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission, Artikel 127 bis 146, Artikel 347 und Anhänge 23-01 und 23-02;
- Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission, Artikel 71;
- Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission, Artikel 6.
Leitlinien zur Zollwertermittlung finden sich im Zollwertkompendium der KommissionDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenDE•••, das unter anderem Folgendes umfasst:
- erläuternde Anmerkungen zur Zollwertbestimmung,
- Schlussfolgerungen und Kommentare zu spezifischen Zollwertthemen (neu verabschiedete und noch nicht ins Kompendium aufgenommene Leitlinien finden sich hierDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenDE•••),
- einen Überblick über die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Bereich Zollwertermittlung (für den vollständigen und originalen Wortlaut der Urteile siehe die Website des EuGH) und
- Verzeichnis der vom Technischen Ausschuss der WZO für den Zollwert angenommenen Instrumente.
Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten sind dafür zuständig, diese gemeinsamen Regelungen in ihrem jeweiligen Gebiet umzusetzen.