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Taxation and Customs Union

ELEKTRONISCHE ONLINE-SCHNITTSTELLEN

Die neuen MwSt Regeln Die neuen Anlaufstellen Letzte Neuigkeiten Ressourcen Glossar

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ELEKTRONISCHE MARKTPLÄTZE

Die Weltwirtschaft und neue Technologien haben enorme Handelsmöglichkeiten eröffnet, insbesondere für elektronische Marktplätze oder -Plattformen. Um mit den neuen Trends des E-Commerce Schritt zu halten, ändern sich die Mehrwertsteuerbestimmungen, um ein benutzerfreundlicheres und gerechteres Mehrwertsteuersystem zu schaffen.

Sie können Ihren Beitrag zum reibungslosen Ablauf des grenzüberschreitenden Handels leisten, indem Sie sich registrieren, um eine schnelle und einfache Zahlung Ihrer Mehrwertsteuerverpflichtungen in der EU zu gewährleisten.

Was sind elektronische Schnittstellen?

Eine elektronische Schnittstelle (ES) sollte als umfassendes Konzept verstanden werden. Eine elektronische Schnittstelle kann eine Website, ein Portal, ein Gateway, ein Marktplatz, eine Plattform, eine Anwendungsprogrammschnittstelle (Application Program Interface, API) usw. sein.

Neue Verpflichtungen für elektronische Schnittstellen

Seit 1. Juli 2021 werden elektronische Schnittstellen wie Online-Marktplätze/-Plattformen in der EU neue Funktionen für Mehrwertsteuerzwecke haben:

  • Sie können zu einem „fiktivem Lieferer“ werden.
  • Sie haben bestimmte Aufzeichnungspflichten.

Wann werden Sie als fiktiver Lieferer gelten?

Sie gelten als fiktiver Lieferer, wenn Sie Folgendes ermöglichen:

  • Fernverkauf von in die EU eingeführten Waren mit einem Wert von bis zu 150 EUR; und/oder
  • Lieferungen von Waren an Kunden in der EU, unabhängig von deren Wert, wenn der zugrundeliegende Lieferant/Verkäufer nicht in der EU ansässig ist (sowohl die Binnenlieferungen als auch der Fernverkauf innerhalb der EU sind betroffen).

Es gibt jedoch Unterstützung! Um die in anderen Mitgliedstaaten fällige Mehrwertsteuer zu erklären und zu zahlen, können sich Online-Marktplätze/-Plattformen problemlos auf einem speziellen elektronischen Portal namens „einzige Anlaufstelle“ (OSS) anmelden.

Sowohl OSS als auch IOSS stehen seit dem 1. April 2021 für die Registrierung zur Verfügung und können seit dem 1. Juli 2021 verwendet werden.

Wann werden Sie nicht als fiktiver Lieferer angesehen?

Die elektronische Schnittstelle, die den Verkauf erleichtert, wird nicht zu einem fiktivem Lieferer für die folgenden Transaktionen:

  • Waren in Sendungen über einmn Wert 150 EUR ,die in die EU eingeführt, unabhängig davon, wo der tatsächliche Lieferant/Verkäufer ansässig ist;
  • Waren aus der EU werden unabhängig von ihrem Wert an Kunden in der EU geliefert, wenn der zugrundeliegende Lieferant/Verkäufer in der EU ansässig ist.

Die folgende Abbildung kann Ihnen helfen zu verstehen, wann Sie als fiktiver Lieferer gelten:

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Was bedeutet der Begriff „fiktivier Lieferer” in der Praxis?

Dies bedeutet, dass die elektronische Schnittstelle für Mehrwertsteuerzwecke so behandelt wird, als wäre sie der tatsächliche Lieferant der Waren und ist dementsprechend für diese Verkäufe zur Zahlung von Mehrwertsteuer verpflichtet . Anders gesagt, es wird davon ausgegangen, dass die elektronische Schnittstelle, die den Verkauf ermöglicht hat, die Waren erhalten und geliefert hat. Dies bedeutet, dass der Verkauf vom Lieferanten (dem sogenannten zugrundeliegenden Lieferanten), der Waren über eine elektronische Schnittstelle an den Endverbraucher verkauft, in zwei Lieferungen aufgeteilt wird, wie in der folgenden Abbildung dargestellt.

Konsequenzen des angenommenen fiktiven Lieferermodells

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Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen und auf der Ressourcen-Seite.

Aufzeichnungspflichten für elektronische Schnittstellen

Online-Marktplätze/-Plattformen müssen Aufzeichnungen über die Transaktionen führen, die sie ermöglichen, unabhängig davon, ob sie als fiktive Lieferer gelten oder nicht. Solche Aufzeichnungen sollten 10 Jahre lang aufbewahrt und auf Anfrage eines Mitgliedstaats elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

Die folgende schematische Darstellung zeigt die Berichtspflichten verschiedener elektronischer Schnittstellen:

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Für weitere Informationen, insbesondere darüber, welche Informationen aufbewahrt werden müssen, lesen Sie bitte die Erläuterungen und schauen Sie sich die Ressourcen-Seite an.

Ist Ihr Unternehmen von diesen Änderungen betroffen?

In diesem Fall klicken Sie auf die Links, und erfahren Sie, wozu die OSS- und IOSS-Tools dienen, wie sie funktionieren, wer betroffen ist, wie Sie sich darauf anmelden und was Sie tun müssen, wenn Sie sie verwenden.

 

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Warum sollen die Regeln geändert werden?

Die neuen Regeln werden:

  • sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer dort gezahlt wird, wo der Verbrauch von Waren und Dienstleistungen stattfindet;
  • eine einheitliche Mehrwertsteuerregelung für grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen schaffen;
  • einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen und ausländischen E-Commerce- Händlern sowie zwischen E-Commerce- und traditionellen Geschäften schaffen;
  • Unternehmen ein einfaches und einheitliches System zur Erklärung und Abführung ihrer Mehrwertsteuerverpflichtungen in der EU über die OSS/IOSS anbieten.

Benötigen Sie weitere Informationen?

OSS-Merkblatt für elektronische Schnittstellen

IOSS-Merkblatt für elektronische Schnittstellen

Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr

Finden Sie mehr Inforationen auf der Ressourcen-Seite.