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Taxation and Customs Union

Wie funktioniert die Anmeldung?

Wenn Sie mit Bargeld im Wert von 10 000 Euro oder mehr in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen Sie diesen Betrag beim Zoll anmelden.

Die in den Mitgliedsstaaten zu verwendenden Formulare finden Sie im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/776 der jeweiligen Landesversion.

Durchführungsverordnung (EU) 2021/776

Wenn Sie in die EU ein- oder aus der EU ausreisen, achten Sie bitte darauf, den EU-Vordruck zur Anmeldung von Barmitteln des entsprechenden Landes zu verwenden.

Sie können die Anmeldung nur in den Sprachen vornehmen, die für das EU-Land, in das Sie ein- oder aus dem Sie ausreisen, verfügbar sind.

Nicht-EU-Sprachen als Verständnishilfe

Die Zollbehörden akzeptieren den EU-Vordruck zur Anmeldung von Barmitteln nur in ihren nationalen Amtssprachen. Als Verständnishilfe stehen jedoch auch die folgenden neun Fassungen des Formulars in Nicht-EU-Sprachen zur Verfügung

Haftungsausschluss

Diese Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Wenn Sie beabsichtigen, mit Barmitteln in Höhe von 10 000 Euro oder mehr zu verreisen, setzen Sie sich mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in Kontakt, um Einzelheiten zum Ausfüllen des Vordrucks zu erhalten.