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Taxation and Customs Union

Geltendes Unionsrecht

Allgemeiner Rechtsrahmen

Die Mehrwertsteuerrechtsvorschriften der EU beruhen vor allem auf Richtlinien. Eine Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, verbindlich. Die Wahl der Form und der Mittel liegt jedoch im Ermessen der innerstaatlichen Stellen, die die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Die wichtigste Rechtsvorschrift stellt die Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG) dar. Daneben sind folgende Rechtsvorschriften von Bedeutung:

- Richtlinie 2008/9/EG (Erstattung der MwSt. – EU-Unternehmen)

- Richtlinie 86/560/EWG (Erstattung der MwSt. – Nicht-EU-Unternehmen)

- Richtlinie 2009/132/EG (mehrwertsteuerbefreite Einfuhren)

- Richtlinie 2006/79/EG (Privatsendungen)

- Richtlinie 2007/74/EG (Befreiungen für im Reisegepäck mitgeführte Gegenstände)

Rechtlich bindende Durchführungsmaßnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung der Mehrwertsteuerrichtlinie sind in der Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung enthalten (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates). Diese Maßnahmen sind unmittelbar und ohne formelle Umsetzung in nationales Recht anwendbar.

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen oder –umgehungen sowie zur Vereinfachung der Steuererhebung ermächtigt werden, von den Vorgaben der MwSt-Richtlinie abzuweichen (siehe die Ausnahmeregelungen).

Anwendung

Jeder Mitgliedstaat ist für die Umsetzung dieser Vorschriften in nationales Recht und die richtige Anwendung der Vorschriften in seinem Hoheitsgebiet verantwortlich, wobei gegebenenfalls auf EU Ebene angenommene Durchführungsmaßnahmen zu beachten sind. Auskünfte über die Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften werden in erster Linie von den Mitgliedstaaten erteilt.

Die Mitgliedstaaten werden bei der Anwendung von EU Mehrwertsteuervorschriften durch Beratungen im Mehrwertsteuerausschuss unterstützt.

Mitteilungen

Mitteilungen der Kommission, die für den Bereich der MwSt. in der Europäischen Union von grosser politischer und strategischer Bedeutung sind.