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Taxation and Customs Union

Risikokapitalinvestitionen

Bericht der Expertengruppe zur Beseitigung von Steuerhindernissen bei grenzüberschreitendem Risikokapital

Der Bericht dieser Gruppe wurde am 30. April 2010 veröffentlicht. Siehe auch die Pressemitteilung (IP/10/481 ) und die Fragen-Antwortliste (MEMO/10/160 ). Er enthält eine Darstellung der Haupthindernisse für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen in der EU, sowie Empfehlungen für ihre Beseitigung.

Die zwei wichtigsten Empfehlungen für Maßnahmen sind:

  • Der Staat, in dem ein Risikokapitalfonds investiert, soll die Aktivitäten des Risikokapitalfonds-Managers auf keinen Fall als Betriebsstätte behandeln, da der betreffende Staat sonst umfassendere Besteuerungsrechte hätte.
  • Um Doppelbesteuerung zu vermeiden sollen alle Mitgliedstaaten die steuerliche Klassifizierung eines Risikokapitalfonds des Mitgliedstaats anerkennen, in dem der Fonds ansässig ist (eigene Besteuerung auf Ebene der Eigner, Besteuerung des Fonds als eigenes Steuersubjekt – gewerblich oder vermögensverwaltend tätiger Fonds – Fonds unterliegt einer eigenen Steuerpflicht oder nicht).

Der Bericht enthält ebenfalls Empfehlungen wie zum Beispiel, dass Risikokapitalfonds das Recht haben sollen, Quellensteuerermäßigungsansprüche im Namen ihrer Anleger geltend zu machen.

In der neuen Wirtschaftsstrategie der Kommission Europa 2020 heißt es, die Kommission werde Maßnahmen zur Entwicklung innovativer Finanzformen vorschlagen, unter anderem die Verwirklichung eines effizienten europäischen Wagniskapitalmarktes. Weitere Informationen über die Politik der Kommission für die Risikokapitalbranche finden Sie auf der Website der Generaldirektion „Unternehmen und Industrie“ der Kommission.

Hintergrund

Derzeit gibt es keinen integrierten europäischen Risikokapitalmarkt, sondern nur aufgesplitterte nationale Märkte, und die einschlägigen Regelungen sind von Land zu Land sehr verschieden.Die EU ist bestrebt, den Risikokapitalmarkt zu vereinheitlichen, um innovativen Kleinunternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern.Daher fördert sie grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen.

In ihrer Mitteilung „Die Finanzierung des Wachstums von KMU – Der besondere Beitrag Europas legte die Kommission die zur Schaffung eines einheitlichen Marktes für Risikokapitalfonds erforderlichen Maßnahmen dar. In der Mitteilung wurde die Einsetzung von zwei Expertengruppen angekündigt: Eine Gruppe von Sachverständigen der Branche zur Prüfung der rechtlichen und regulatorischen Hindernisse, die einem kosteneffizienten Marktzugang für Wagniskapitalfonds entgegenstehen, sowie eine Gruppe von Steuersachverständigen, die Fälle von Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit ermitteln und Lösungen zur Verhinderung von Doppelbesteuerung erarbeiten soll.

Diese Gruppe hat ihren Bericht im März 2007 vorgelegt.

Die Expertengruppe zur Beseitigung von Steuerhindernissen bei grenzüberschreitendem Risikokapital wurde 2007 eingesetzt. Sie bestand aus 33 Vertretern aus Wirtschaft und nationalen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten, die in ihrer persönlichen Eigenschaft als Sachexperten ernannt wurden. Die Gruppe hatte den Auftrag, Doppelbesteuerungsfälle und andere, durch Direktbesteuerung bedingte Hindernisse bei grenzüberschreitenden Risikokapitalinvestitionen zu ermitteln und Lösungen zum Abbau solcher Hindernisse vorzuschlagen.

Der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ würdigte in seinen Schlussfolgerungen vom Mai 2008 die Bedeutung von Klarheit und Sicherheit im Steuerbereich für die Entwicklung eines dynamischen EU-weiten Risikokapitalmarkts mit Blick auf die Ermittlung und Beseitigung von Doppelbesteuerung und von rechtlichen oder administrativen Unsicherheiten innerhalb der einzelstaatlichen Rechtssysteme und unterstützte die Bemühungen der Expertengruppe für die Beseitigung steuerlicher Hindernisse in Bezug auf diese Art von Investitionen.

Links

Generaldirektion „Binnenmarkt und Dienstleistungen“ der Europäischen Kommission
Expertengruppe zu alternativen Investmentfonds