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Taxation and Customs Union

SME VAT proposal

Vorschlag für MwSt-Sätze

Die Europäische Kommission hat am 18. Januar 2018 einen Vorschlag für neue Vereinfachungsregelungen unterbreitet, um die Kosten für die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften für kleine Unternehmen zu verringern und die EU zu einem besseren Ort für Geschäftstätigkeiten zu machen.

Wie lautet der vorschlag der kommission?

Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften für kleine Unternehmen:

  • Gemäß den geltenden Mehrwertsteuervorschriften für kleine Unternehmen dürfen Mitgliedstaaten Lieferungen von kleinen Unternehmen mit einem Jahresumsatz, der einen je nach Mitgliedstaat festgelegten Schwellenwert nicht überschreitet, von der Steuer befreien. Nicht in der EU ansässige kleine Unternehmen haben jedoch keinen Zugang zu einer solchen Steuerbefreiung. Somit bestehen keine einheitlichen Wettbewerbsbedingungen für kleine Unternehmen, die in der Europäischen Union Handel betreiben.
  • Die Mitgliedstaaten können kleine Unternehmen zusätzlich von bestimmten oder allen Mehrwertsteuerverpflichtungen im Hinblick auf Identifikation, Rechnungsstellung, Aufzeichnungen oder Erklärungspflichten befreien. Das Problem besteht darin, dass nur befreite kleine Unternehmen Zugang zu solchen Vereinfachungsmaßnahmen haben und sich die gegenwärtigen Lösungen in verschiedenen Mitgliedstaaten erheblich voneinander unterscheiden. Dies hat einen negativen Einfluss auf die Wettbewerbssituation kleiner Unternehmen ohne Zugang zu Steuerbefreiungen und Vereinfachungsmaßnahmen.
  • Die Kommission schlägt vor, dass es allen kleinen Unternehmen, ob steuerbefreit oder nicht, die einen Jahresumsatz in der EU von bis zu zwei Millionen EUR haben, ermöglicht werden soll, von den Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuerverpflichtungen zu profitieren.
  • Den Mitgliedstaaten ist es weiterhin gestattet, kleine Unternehmen mit einem maximalen Umsatz von 85 000 EUR in einem Mitgliedstaat, der als gemeinsamer maximaler Schwellenwert für die Steuerbefreiung in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden wird, von der Steuer zu befreien. Die Kommission schlägt darüber hinaus vor, dass kleine Unternehmen, die nicht in einem Mitgliedstaat ansässig sind, ebenfalls von dieser Steuerbefreiung Gebrauch machen dürfen, sofern sie den festgelegten Schwellenwert nicht überschreiten. Eine Sicherheitsobergrenze von 100 000 EUR Gesamtumsatz in der EU verhindert außerdem, dass Unternehmen mit einem hohen Umsatz von der KMU-Steuerbefreiung profitieren.

Lesen Sie für weitere Informationen die Infografik zum Vorschlag zur Mehrwertsteuer für kleine Unternehmen

New Rules for SMEs

Lesen Sie für weitere Informationen die Infografik zum Vorschlag zur Mehrwertsteuer für kleine Unternehmen

Warum schlägt die kommission diese neuen mehrwertsteuervorschriften vor?

Die Kommission schlägt vor, die Vereinfachungen im Bereich der Mehrwertsteuer auf alle kleinen Unternehmen auszuweiten, egal ob diese steuerbefreit sind oder nicht, um ihnen so einheitlichere Wettbewerbsbedingungen zu erschaffen. Die Vorschriften werden gleichzeitig angepasst, um dem künftigen Mehrwertsteuersystem gerecht zu werden, das auf der Besteuerung am Bestimmungsort beruht. Der Vorschlag für KMU bietet insbesondere die Möglichkeit, die Befreiung von der Mehrwertsteuer auch auf nicht in der EU ansässige kleine Unternehmen anzuwenden.

Nächste schritte

Der Gesetzgebungsvorschlag wird jetzt dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Beratung sowie dem Rat zur Annahme vorgelegt.

Hintergrund

Die vorgeschlagenen Maßnahmen folgen auf die „Eckpfeiler“ eines neuen endgültigen und gemeinsamen EU-Mehrwertsteuerraums, die im Oktober 2017 vorgeschlagen wurden, und den Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer für einen einheitlichen EU-Mehrwertsteuerraum vom April 2016.

Diese Regelungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, die Verpflichtungen kleiner Unternehmen durch Mehrwertsteuerbefreiung und Maßnahmen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuerverpflichtungen zu erleichtern. Durch den Wechsel zum endgültigen Mehrwertsteuersystem müssen zahlreiche kleine Unternehmen ihren Kunden möglicherweise eine Mehrwertsteuer berechnen, die sich von der im Mitgliedstaat ihrer Niederlassung unterscheidet. Dies erfordert von der Kommission die Annahme und Vereinheitlichung der verfügbaren Vereinfachungsmaßnahmen.

Zugehörige seiten und dokumente