Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Mehrwertsteuer - ein optionaler Reverse Charge Mechanismus

Im Zusammenhang mit den derzeit stattfindenden Diskussionen hinsichtlich einer koordinierten Strategie im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug wurde von verschiedenen Mitgliedstaaten eine Debatte hinsichtlich der Möglichkeit einer Änderung des Mehrwertsteuersystems angestoßen. Eine der dabei diskutierten Optionen ist die mögliche Einführung eines optionalen "Reverse Charge" Mechanismus.

Am 14. August 2007 hat die Europäische Kommission zu diesem Thema eine öffentliche Konsultation eröffnet. Diese dient der Sammlung der Ansichten und Meinungen der Wirtschaft hinsichtlich zusätzlicher Kosten und/oder Vorteilen, welche die mögliche Einführung eines optionalen Reverse Charge Mechanismus möglicherweise für Unternehmer verursachen würde.

Die Konsultation fußt auf einer Studie, welche die zu erwartenden Auswirkungen beleuchtet, die eine solche Option für die Wirtschaft haben könnte. Den Abschlussbericht dieser Studie und weitere Informationen finden Sie hier:

  • Konsultationspapier - Mögliche Einführung eines fakultativen "Reverse Charge" Mechanismus für die MwSt. - Auswirkungen auf Unternehmen
  • Studie betreffend die Einführung eines fakultativen "Reverse Charge" Mechanismus in der EU MwSt.-Richtlinie

Die Kommission hofft, zahlreiche Reaktionen und Beiträge zu erhalten. Die Beiträge aller betroffenen Parteien werden der Kommission bei ihren weiteren Überlegungen hilfreich sein.

Das vorgelegte Konsultationsdokument wendet sich insbesondere an alle Unternehmer, unabhängig von Größe oder Unternehmenszweck, da alle Wirtschaftsbeteiligten durch ein Reverse Charge System betroffen sein könnten.

Das Konsultationsdokument kann allerdings nicht als Verpflichtung der Kommission zugunsten einer Initiative in diesem Bereich angesehen werden.

Die betroffenen Parteien werden gebeten, ihre Stellungnahmen bis spätestens 15. Oktober 2007 abzugeben. Diese können schriftlich, per Fax oder per E-Mail an Frau Petra Spaniol gerichtet werden.

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Steuern und Zollunion

Referat Verwaltungszusammenarbeit und Kampf gegen Steuerbetrug

Rue Montoyer 59, Büro 5/11

B-1049 Brüssel

Belgien

Fax: + 32-2-299-36-48

E-Mail: TAXUD-C4-ATFSatec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-C4-ATFS[at]ec[dot]europa[dot]eu)

Die Kommission wird baldmöglichst nach Beendigung des Rückmeldungszeitraums einen Ergebnisbericht über diese Konsultation veröffentlichen. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie wünschen, dass Ihre Bemerkungen vertraulich behandelt werden. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie mit der späteren Veröffentlichung auf unserer Website einverstanden sind.