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Taxation and Customs Union

MwSt-Rechtsvorschriften zu öffentlichen Einrichtungen und Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten

Titel
Konsultation zum Thema Überprüfung bestehender MwSt-Rechtsvorschriften zu öffentlichen Einrichtungen und Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten
Politikbereich(e)

Steuern

Zielgruppe(n)

Die Kommission lädt alle interessierten Kreise ein, ihre Beiträge in Bezug auf die in dem Konsultationspapier "Überprüfung bestehender MwSt-Rechtsvorschriften zu öffentlichen Einrichtungen und Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten" aufgeworfenen Fragen einzureichen.

Konsultationszeitraum
Vom 14.10.2013 bis 25.04.2014
Bitte beachten Sie, dass der Schlusstermin der Konsultation vom 14.02.2014 auf den 25.04.2014 verschoben wurde.
Ziel der Konsultation

Die Kommission verabschiedete im Dezember 2011 eine Mitteilung über die Zukunft der Mehrwertsteuer , in der sie die Grundzüge eines neuen MwSt-Systems sowie Tätigkeitsschwerpunkte zur Gestaltung eines einfacheren, effizienteren und robusteren MwSt-Systems in der EU festlegte.

Einer der Schwerpunkte in diesem Zusammenhang ist die Bewertung und mögliche Änderung der für den öffentlichen Sektor geltenden MwSt-Vorschriften einschließlich der Sonderregelungen für Einrichtungen des öffentlichen Rechts und der Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten.

Zur Vorbereitung einer möglichen künftigen Rechtssetzungsinitiative in diesem Bereich hat die Kommission zwei wirtschaftliche Studien in Auftrag gegeben und im Januar 2013 mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gruppe "Zukunft der MwSt" sowie mit Sachverständigen im Rahmen der MwSt-Expertengruppe Gespräche geführt; zudem wurde im April 2013 in Italien eine Fiscalis-Interessenträgerkonferenz zu diesem Thema abgehalten.

Im Rahmen der Vorbereitung einer Folgenabschätzung (impact assessment) in diesem Zusammenhang leitet die Kommission diese öffentliche Konsultation ein, um allen beteiligten Kreisen erneut Gelegenheit zu geben, zu diesem Thema Stellung zu nehmen.

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Wir begrüßen Beiträge von allen interessierten Parteien.

Wenn Sie als Bürger oder im Namen einer Organisation, die nicht im Register der Interessenvertreter eingetragen ist, einen Beitrag zu dieser Konsultation einreichen möchten, beachten Sie bitte den Abschnitt weiter unten oder klicken Sie bitte auf TAXUD-C1-PUBLICSECTOR-NON-REGISTEREDatec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-C1-PUBLICSECTOR-NON-REGISTERED[at]ec[dot]europa[dot]eu), um Ihren Beitrag einzureichen.

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Antworten Sie auf diese Konsultation im Namen einer Einrichtung des öffentlichen Rechts, klicken Sie bitte auf TAXUD-C1-PUBLICSECTOR-PUBLIC-BODIESatec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-C1-PUBLICSECTOR-PUBLIC-BODIES[at]ec[dot]europa[dot]eu), um Ihren Beitrag einzureichen.

Alle Beiträge werden im Internet veröffentlicht und Antworten von nicht im Register der Interessenvertreter eingetragenen Organisationen werden getrennt veröffentlicht. Bitte lesen Sie unbedingt die für diese Konsultation geltende Datenschutzerklärung, um zu erfahren, wie mit Ihren personenbezogenen Daten und mit Ihrem Beitrag verfahren wird.

Konsultationsdokument einsehen

Konsultationspapier
Bitte beachten Sie, dass alle EU-Sprachversionen nunmehr zur Verfügung stehen.

Kontaktangaben
Zuständiger Dienst Generaldirektion Steuern und Zollunion - Referat TAXUD/C1
Postanschrift

Europäische Kommission
Generaldirektion "Steuern und Zollunion"
Mehrwertsteuer – Referat TAXUD/C1
Rue Joseph II 79, Büro J79 05/065
B-1049 Brüssel
Belgien

Anzahl der im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Beiträge
584
Beiträge einsehen
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Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte
Zusammenfassender Bericht
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Organisationen, die sich im Rahmen öffentlicher Konsultationen äußern wollen, werden aufgefordert, die Kommission und die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, in wessen Namen sie sprechen und wofür sie eintreten. Stellt eine Organisation diese Informationen nicht zur Verfügung, ist es erklärte Politik der Kommission, entsprechende Stellungnahmen grundsätzlich als Einzelbeiträge aufzuführen. (Mindeststandards für die Konsultation, siehe KOM(2002) 704, und Mitteilung über Folgemaßnahmen zur Europäischen Transparenzinitiative, siehe KOM(2007) 127)