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Taxation and Customs Union

VAT for e-commerce

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Die Mehrwertsteuerregeln zum grenzüberschreitende E-Commerce wurde EU-weit modernisiert, um das Leben für alle einfacher und gerechter zu gestalten.

Die neuen Bestimmungen traten am 1. Juli 2021 in Kraft.


Wer ist betroffen?

Jeder in der E-Commerce-Lieferkette ist betroffen. Von Online-Verkäufern und Marktplätzen/Plattformen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU tätig sind, über Postunternehmen und Kurierdienste, Zoll- und Steuerbehörden bis hin zu Verbrauchern.

Finden Sie heraus wie!

ONLINE-VERKÄUFER

ELEKTRONISCHE SCHNITTSTELLEN

EU-VERBRAUCHER

POSTUNTERNEHMEN UND KURRIERDIENSTE


Was ändert sich?

Seit dem 1. Juli 2021 werden sich die Mehrwertsteuerbestimmungen für grenzüberschreitende E-Commerce-Aktivitäten zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) ändern. Diese Änderungen werden die bestehenden Herausforderungen beim grenzüberschreitenden Online-Verkauf angehen, die sich sowohl aus den Mehrwertsteuersystemen für den Fernverkauf von Waren als auch aus der Einfuhr von Sendungen mit geringem Wert ergeben.

Die wichtigsten Änderungen sind wie folgt:

Online-Verkäufer, einschließlich Online-Marktplätze/-Plattformen, nen sich in einem EU-Mitgliedstaat registrieren, und dadurch Mehrwertsteuer auf alle Fernverkäufe von Waren und Dienstleistungen an Kunden in der gesamten EU erklären und zahlen.kön

Online-Verkäufer und Marktplätze/Plattformen profitieren von einem Bürokratieabbau von bis zu 95 %, wenn sie sich bei der neuen einzigen Anlaufstelle (OSS) registrieren.

Die bestehenden unterschiedlichen Schwellenwerte für den Fernverkauf von Waren innerhalb der EU wurden abgeschafft und durch einen neuen EU-weiten Schwellenwert von 10 000 EUR ersetzt. Unterhalb dieses Schwellenwerts von 10 000 EUR können Lieferungen von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Diensten (TBE) sowie Fernverkäufe von Waren innerhalb der EU der MwSt. in dem Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, unterliegen.

Es werden besondere Bestimmungen eingeführt, wonach Online-Marktplätze/Plattformen, die die Lieferung von Waren ermöglichen, für MwSt.-Zwecke so gelten, als ob sie die Waren selbst erhalten und geliefert hätten ("Fiktiver Lieferer").

Darüber hinaus werden neue Aufzeichnungsanforderungen für Online-Marktplätze/Plattformen eingeführt, die die Lieferung von Waren und Dienstleistungen erleichtern, auch wenn die Online-Marktplätze/Plattformen nicht der fiktive Liefererist.

Die Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr kleiner Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 EUR wurde gestrichen, was bedeutet, dass alle in die EU eingeführten Waren nun der Mehrwertsteuer unterliegen.

Es gibt jedoch Unterstützung! Es wurde ein spezielles neues Schema für den Fernverkauf von importierten Waren aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführt. Die einzige Anlaufstelle für den Import (IOSS) kann dazu beitragen, die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer zu vereinfachen.

Zudem wurden Maßnahmen zur Vereinfachung des Fernverkaufs für eingeführten Waren in Sendungen von höchstens 150 EUR für Fälle eingeführt, in denen die IOSS nicht verwendet wurde (Sonderregelungen).


Welche Transaktionen sind von den neuen Änderungen betroffen?

  • Fernverkauf von Waren innerhalb der EU durch Lieferanten oder fiktive Lieferer.
  • Inlandsverkäufe von Waren durch fiktive Lieferer.
  • Erbringung von Dienstleistungen durch EU- und Nicht-EU-Verkäufer an Verbraucher in der EU.
  • Fernverkauf von Waren, die aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführt wurden und von Lieferanten und fiktiven Lieferern durchgeführt wurden, mit der Ausnahme von Waren, die verbrauchsteuerpflichtig sind.


Die Vorteile sind vielfältig

  • Verbraucher werden es zu schätzen wissen, dass beim Online-Kauf von Waren innerhalb oder außerhalb der EU der Mehrwertsteuersatz der gleiche ist wie für Waren, die in ihrem Heimatland erworben wurden. Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass die Mehrwertsteuer dort gezahlt wird, wo der Verbrauch von Waren und Dienstleistungen stattfindet;
  • EU-Unternehmen werden in der Lage sein, in einem einfacheren und gerechteren Umfeld zu wachsen und die Hindernisse für grenzüberschreitende Online-Verkäufe zu überwinden. Die Strategie des Europäischen Digitalen Binnenmarkts wird eine faire und wettbewerbsfähige digitale Wirtschaft gewährleisten, die für alle funktioniert;
  • Die öffentlichen Einnahmen werden steigen – dank höherer Mehrwertsteuerzahlungen und weniger Mehrwertsteuerbetrug werden alle Mitgliedstaaten davon profitieren.