Was gibt's Neues?
September 2022
- Am 12. September 2022 ernannte der Generaldirektor für Steuern und Zollunion die Mitglieder der MwSt.-Expertengruppe für ein Mandat von drei Jahren ab dem 1. Oktober 2022.
Juli 2022
- Am 5. Juli 2022 wurde eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Auswahl der Mitglieder der MwSt-Expertengruppe veröffentlicht. Bewerbungen müssen bis spätestens 5. August 2022 übermittelt werden.
Juni 2022
- Am 10. Juni 2022 hat die MwSt.-Expertengruppe eine Stellungnahme bettreffend feste Niederlassungen abgegeben.
Oktober 2019
- Am 2. Oktober 2019 ernannte der Generaldirektor für Steuern und Zollunion die Mitglieder der MwSt.-Expertengruppe für ein Mandat von drei Jahren ab dem 1. Oktober 2019.
Juni 2019
- Am 27. Juni 2019 wurde eineAufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Auswahl der Mitglieder der MwSt-Expertengruppe veröffentlicht. Bewerbungen müssen bis spätestens 31. Juli 2019 übermittelt werden.
2016
- Am 23.September 2016 hat die MwSt.-Expertengruppe eine Stellungnahme zur Arbeit am endgültigen Mehrwertsteuersystem abgegeben.
- Am 5. Juli 2016 wurde eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Auswahl der Mitglieder und Beobachter der MwSt.-Expertengruppe veröffentlicht. Bewerbungen müssen bis spätestens 14. September 2016 übermittelt werden. Detailinformationen zu den Bedingungen und dem Verfahren finden Sie in der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen.
- Am 5. Juli 2016 nahm die Kommission Beschluss C(2016) 4098 zur Änderung des Beschlusses 2012/C 188/02 in Bezug auf die Mandatsdauer der Mitglieder der MwSt.-Expertengruppe an.
- Am 20. Mai 2016 hat die MwSt.-Expertengruppe eine Stellungnahme zum Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer - Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems abgegeben.
2015
- Am 31. März 2015 hat die MwSt.-Expertengruppe eine Stellungnahme zu Vorbescheiden in grenzüberschreitenden Fällen abgegeben.
2014
- Am 12. Juni 2014 hat die MwSt.-Expertengruppe eine Stellungnahme zum endgültigen MwSt-System für die Besteuerung von B2B-Lieferungen von Gegenständen innerhalb der EU abgegeben.
Hintergrund
Die am 6. Dezember 2011 angenommene Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer – Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren MwSt.-System, das auf den Binnenmarkt zugeschnitten ist (COM(2011) 851), legte ein Aktionsprogramm für eine breite Reform des MwSt-Systems der EU fest. Es gab an, den Meinungsaustausch zwischen der Kommission und den Akteuren über die Umsetzung der in der Mitteilung aufgeführten Maßnahmen und über etwaige gesetzgeberische Initiativen in einer dauerhaften, strukturierten und transparenten Weise zu organisieren.
Am 26. Juni 2012 nahm die Kommission Beschluss 2012/C 188/02 zur Einsetzung einer Expertengruppe für Mehrwertsteuer, die MwSt.-Expertengruppe, an. Dieser Beschluss wurde im Juli 2016 geändert.
Mitgliedschaft
Die Gruppe setzt sich aus Einzelpersonen mit dem erforderlichen Fachwissen im Bereich der Mehrwertsteuer, die ad personam berufen werden und Organisationen, die insbesondere Unternehmen und Steuerexperten vertreten, zusammen, die einen Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung der MwSt-Politik leisten können.
Die Kommission kann bestimmten Einzelpersonen oder Organisationen Beobachterstatus gewähren und sie von Fall zu Fall zu Sitzungen über Themen einladen, die für sie von besonderem Interesse sein könnten.
Sitzungen
Sitzungsunterlagen und Protokolle sind auf CIRCABC verfügbar.