Die Besteuerung der Erträge aus Wertpapieren (d.h. Einkommen aus Investitionen – in der Regel Dividenden und Zinsen), die an natürliche Personen gezahlt werden, ist in der EU nicht einheitlich geregelt. Die Europäische Kommission strebt auch keine Harmonisierung an.
Die Mitgliedstaaten dürfen den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU jedoch nicht einschränken. Das bedeutet, dass ein Mitgliedstaat, in dem eine Person ansässig ist, die Erträge aus Wertpapieren, die natürliche Personen aus anderen Mitgliedstaaten erhalten, nicht höher besteuern darf als gleichartige inländische Wertpapiere. Genauso darf in einem Mitgliedstaat auch die Besteuerung von Einkünften aus Wertpapieren, die an natürliche Personen in anderen Mitgliedstaaten gezahlt werden, nicht höher sein als die Besteuerung von Wertpapieren, die an natürliche Personen, die in diesem Mitgliedstaat ansässig sind, gezahlt werden.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Kapital gibt es ein Netzwerk von bilateralen Abkommen unter EU-Mitgliedstaaten. Trotzdem bleiben einige Doppelbesteuerungsprobleme.
Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass die internationale Doppelbesteuerung ein schweres Hindernis für grenzüberschreitende Tätigkeiten und Investitionen von Privatpersonen und Unternehmen innerhalb der EU sei. Sie glaubt, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur deren Beseitigung innerhalb der EU koordinieren sollten.
Empfehlung über Verfahren zur Quellensteuererleichterung
Die Europäische Kommission nahm am 19. Oktober 2009 eine Empfehlung (auch bekannt als „FISCO Empfehlung“, basierend auf dem Namen der Finanzdienstleistungen Expertengruppe, welche sich mit der in der Empfehlung beinhalteten Problematik auseinandersetzte) an. In dieser Empfehlung wird ausgeführt, wie Mitgliedstaaten den in der EU ansässigen Investoren die Gewährung einer Ermäßigung der Quellensteuer auf Erträge aus Dividenden, Zinsen und anderen Wertpapieren aus anderen Mitgliedstaaten erleichtern können. Die zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen beinhalten oft reduzierte Sätze für die Quellensteuer auf Dividenden und Zinserträge, die gebietsfremden Anlegern zufließen. Einige Mitgliedstaaten wenden zusätzlich einseitig auf Wertpapiererträge, die an ausländische Anleger gezahlt werden, eine Quellensteuerermäßigung oder -befreiung an, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Allerdings stehen diese reduzierten Sätze oft nur nach Forderung des Anlegers und in manchen Fällen nur über eine Rückerstattung, zur Verfügung. Die derzeitigen Verfahren der Mitgliedstaaten zur Überprüfung des Anspruchs auf Ermäßigung der Quellensteuer häufig so kompliziert und zeitaufwändig sind, dass die Anleger auf die ihnen zustehenden Ermäßigungen verzichten oder sogar davon abgehalten werden, im Ausland zu investieren.
Die Empfehlung, sofern umgesetzt, würde auch Finanzinstituten, die sich derzeit aufgrund steuerlicher Hindernisse betreffend der nicht ansässigen Anlegern mit der Schwierigkeit konfrontiert sehen Geschäfte grenzüberschreitend zu tätigen, Erleichterung bieten. Die Empfehlung soll die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten vor Fehlern und Betrug schützen. Die Mitgliedstaaten erhalten Leitlinien, wie sie sicherstellen können, dass mit den Verfahren zur Prüfung des Anspruchs auf Steuerermäßigung das Funktionieren des Binnenmarkts nicht beeinträchtigt wird.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung (IP/09/1543 ), der Fragen- Antwortliste (MEMO/09/462 ), der Empfehlung (C/2009/7924 ) und der Studie der Kommissionsdienststellen.
Machbarkeitsstudie über ein standardisiertes System zur Quellensteuererleichterung
Als Folgemaßnahme der FISCO Empfehlung gab die Kommission eine Machbarkeitsstudie im Oktober 2011 in Auftrag. Die Studie soll die Umsetzbarkeit sowie die Kosten und den Nutzen eines standardisierten Systems zur Quellensteuererleichterung in Verbindung mit Berichterstattung/Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten und Steuerverwaltungen, untersuchen. Die Studie untersucht aus verschiedenen Perspektiven, zwei unterschiedliche Vorgehensweisen, mit deren Hilfe Informationen von einem Finanzinstitut sowohl dem Quellenmitgliedstaat als auch dem jeweiligen Wohnsitzmitgliedstaat zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Studie wurde in zwei Hauptphasen durchgeführt, die zur Vorlage eines Abschlussberichts im Dezember 2012 sowie zu einem Anhang im Juni 2013 führte.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Hinweis an die Leser, der Kurzfassung der Studie und der FISCO Machbarkeitsstudie.(Anhänge & Zusätzliche Anhänge)
Weitere Informationen
- Mitteilung der Kommission vom 19. Dezember 2006 (KOM/2006/823 ) über die Koordinierung der Regelungen der Mitgliedstaaten zu den direkten Steuern im Binnenmarkt, in der die Kommission mögliche weitere Initiativen für die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zur Beseitigung der Doppelbesteuerung in mehreren Bereichen inkl. Quellensteuer ankündigt (Siehe auch die Pressemitteilung IP/06/1827 und die Fragen- Antwortliste MEMO/06/499 )
- Besteuerung von Dividenden
- Zinsbesteuerung
- Neue Regelungen im Bereich der (direkten) Steuern
- Doppelbesteuerung
- Beseitigung von Hindernissen der Bürger