Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Mehrwertsteuerverwaltung in der Europäischen Union: Screening, Diagnose und Empfehlungen

Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist ein wesentlicher und häufig primärer Beitrag zum Haushalt der Mitgliedstaaten. Eine effektive Mehrwertsteuerverwaltung mit effizienten Prozessen und Verfahren liegt im Interesse aller – im Interesse der nationalen Verwaltungen, der EU-Institutionen, aber auch im Interesse aller Steuerzahler und Bürger. Allerdings wurde die den Steuerbehörden geschuldete, aber nicht eingezogene Mehrwertsteuer 2019 auf nominal EUR 134 Mrd. und auf 10,3 %, ausgedrückt als Anteil an der gesamten Steuerschuld, geschätzt. Dies wird als „Mehrwertsteuer-Übereinstimmungslücke“ bezeichnet: die Differenz zwischen der gesamten Mehrwertsteuerschuld (VTTL) und dem, was tatsächlich von den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten erhoben wird. Die Verwaltungskapazitäten der Mitgliedstaaten zur Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften und zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs sind in dieser Hinsicht von größter Bedeutung.

Mit der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Europäischen Rates werden Regelungen für die Erhebung sogenannter EU-Eigenmittel aus dem EU-Haushalt aus der Mehrwertsteuer festgelegt – dazu gehören auch harmonisierte Regelungen für die Mehrwertsteuererhebung und die Kontrollverfahren in den Mitgliedstaaten. Gemäß Artikel 12 der genannten Verordnung muss die Europäische Kommission alle drei Jahre die nationalen Verfahren für die Registrierung der Steuerpflichtigen, für die Bestimmung und Erhebung der Mehrwertsteuer sowie die Funktionsweise der nationalen Mehrwertsteuerkontrollsysteme bewerten. Auf der Grundlage dieser Bewertung erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat Bericht und kann Vorschläge zur Verbesserung der Wirksamkeit der nationalen Verfahren unterbreiten.

Zwischen 1989 und 2017 wurden acht Bewertungsberichte dieser Art erstellt (Quellennachweise siehe unten). Im letzten Bericht veröffentlicht im Jahr 2022 werden mögliche Ursachen für Einnahmeverluste aufgezeigt und Empfehlungen zu deren Beseitigung durch die Stärkung der Mehrwertsteuerverwaltung ausgesprochen. Dies ist besonders wichtig vor dem Hintergrund der Veränderungen, die die Digitalisierung und die neuen Technologien für die Volkswirtschaften der EU mit sich bringen. Als Inspirationsquelle für die Mitgliedstaaten werden in dem Bericht auch positive Erfahrungen und bewährte Verfahren vorgestellt, die in einigen nationalen Mehrwertsteuerverwaltungen erfolgreich waren, um Einnahmenverluste zu verringern und die Mehrwertsteuerverwaltungsverfahren zu verbessern.

Die vorgelegten Empfehlungen können den Steuerverwaltungen dabei helfen, ihre internen Verfahren zu verbessern, die alle wesentlichen Funktionen der Mehrwertsteuer-Verwaltung abdecken. Die Verbesserung der Interaktion mit Steuerpflichtigen und anderen Interessenträgern, wie Steuerverwaltungen in anderen Mitgliedstaaten, ist von entscheidender Bedeutung, um die Gesamtleistung der Steuerverwaltung in der Union zu verbessern.

Zu den wichtigsten Empfehlungen des Berichts zählen:

  • Erleichterung der freiwilligen Einhaltung der Vorschriften durch die Steuerpflichtigen durch Vereinfachungen, und durch offene und digitale Kontakte mit der Steuerverwaltung.
  • Entwicklung einer auf das Risikomanagement ausgerichteten Steuerverwaltung.
  • Investitionen in Technologie, Aktualisierung von Steuerdatenbanken, Nutzung mehrerer Datensätze und Daten von dritter Seite, Investition in tiefe Datenanalyse.
  • Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der Steuerverwaltung und anderen Behörden.
  • Einrichtung eines angemessenen Sanktionssystems.

Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die derzeitigen Empfehlungen umzusetzen. Zum einen würden die Mitgliedstaaten damit zur Generierung der Steuereinnahmen beitragen, die für die Bewältigung der großen Herausforderungen der derzeitigen Krise erforderlich sind. Darüber hinaus würde die Umsetzung der Empfehlungen auch gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt schaffen und den Weg für eine schnellere und dauerhaftere Erholung nach der COVID 19 Pandemie zu ebnen.

Links:

Berichte der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die MwSt-Registrierungs-, Erhebungs- und Kontrollverfahren gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Rates:

Bericht 2022: Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Neunter Bericht der Kommission gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über Verfahren zur Mehrwertsteuerregistrierung, Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer, COM/2022/137 final;

Bericht 2017: Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Achter Bericht gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über Verfahren zur Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer, COM/2017/0780 final;

Bericht 2014: Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Siebter Bericht gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über Verfahren zur Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer, COM/2014/069 final + Annex SWD(2014) 38 final;

Bericht 2008: Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Sechster Bericht gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über Verfahren zur Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer, COM/2008/0719 final + Annex SEC(2008)2759;

Bericht 2004: Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Fünfter Bericht gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über Verfahren zur Erhebung und Kontrolle der MWSt, COM/2004/0855 final + Annex SEC(2004)1721;

Bericht 2000: Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Dritter Bericht gemäß Artikel 14 über die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates vom 27. Januar 1992 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung (MwSt) und Vierter Bericht gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über Verfahren zur Erhebung und Kontrolle der MwSt, COM/00/0028 final;

Bericht 1998: Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Verfahren der Mitgliedstaaten zur Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer - Dritter Bericht der Kommission [Artikel 12 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89], COM/98/0490 final;

Bericht 1995: Verfahren der Mitgliedstaaten zur Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer - Zweiter Bericht nach Artikel 12, COM/95/354 final;

Bericht 1992: Verfahren der Mitgliedstaaten zur Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer – Erster Bericht, SEC(92)280 final.

Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Rates vom 29. Mai 1989 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel

Eigenmittel

Auf der Mehrwertsteuer basierende Eigenmittel

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/ EU, Euratom