Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Verbrauchsteuern – Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedsländer

Laut den EU-Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt sind die EU-Mitgliedsländer allein für die Verwaltung und Erhebung der Verbrauchsteuern zuständig. Um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und Doppelbesteuerung zu vermeiden, sind die Mitgliedsländer auf effiziente Werkzeuge angewiesen, mit denen sich die dazu erforderliche Verwaltungszusammenarbeit mit geringem Aufwand bewerkstelligen lässt.

Aus diesem Grund sollten Informationen so oft wie möglich elektronisch ausgetauscht und dabei standardisierte, leicht verständliche Formate verwendet werden.

EMCS – System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

Mit der Entscheidung 1152/2003/EG wurden die Einzelheiten der Finanzierung und der Zusammenarbeit zwischen Kommission und EU-Mitgliedsländern bei der Entwicklung des Systems zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) festgelegt.

Seit 2012 sind die Verfahren und Meldungen des für die Verwaltungszusammenarbeit nötigen Informationsaustauschs in das EMCS eingebunden. Rechtsgrundlage für die Automatisierung des Informationsaustauschs ist die Verordnung (EG) Nr. 389/2012.

Das EMCS

  • ist ein EDV-System für die Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren,
  • verwendet Standardformate für den Informationsaustausch, so dass Anträge schneller bearbeitet werden können, was nicht nur Zeit, sondern auch Geld spart,
  • vereinfacht die Kommunikation und bietet Standardfragen und –antworten in allen EU-Amtssprachen. Dadurch wird die Vollendung des Binnenmarkts vorangetrieben.

Verordnung (EG) Nr. 389/2012

Seit seiner Einführung im Jahre 2003 wurde das EMCS durch verschiedene Rechtsakte an die technologische Entwicklung angepasst. Die jüngste Aktualisierung durch die Verordnung (EG) Nr. 389/2012 brachte folgende Änderungen:

  • Festlegung klarerer, strengerer Regeln für den Informationsaustausch
  • direktere Kontakte zwischen den nationalen Betrugsbekämpfungsstellen
  • umfassenderer Informationsaustausch
  • Stärkung, Vereinfachung und teilweise Ersatz von Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2073/2004 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern
  • Etablierung des EMCS als Standardinstrument für den Informationsaustausch im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit

Seit 2013 wird über genauere Bestimmungen zur Verwaltungszusammenarbeit diskutiert, unter anderem auch zum Austausch von Informationen und Statistiken.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 389/2012

Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern

(ersetzt die aufgehobene Verordnung (EG) Nr. 2073/2004)

Effizientere Zusammenarbeit bei der Erhebung von Verbrauchsteuern

Verordnung (EG) Nr. 684/2009

Elektronischer Informationsaustausch zwischen Wirtschaftsbeteiligten und dem EMCS

(Durchführungsbestimmungen für Richtlinie 2008/118/EG, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1221/2012)

Beschluss Nr. 1152/2003/EG

Finanzierung, Spezifizierung und Weiterentwicklung des EMCS