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Taxation and Customs Union

Verbrauchsteuern auf Alkohol

Die EU-Rechtsvorschriften über Verbrauchsteuern auf Alkohol umfassen:

Auch Alkohol und alkoholische Getränke unterliegen den EU-rechtlichen gemeinsamen Bestimmungen für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke

Die Verbrauchsteuern auf Alkohol sind im Wesentlichen durch zwei Rechtsakte reguliert.

In der Richtlinie 92/83/EWG über Verbrauchsteuern wird Folgendes festgelegt:

  • die Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke,
  • die Kategorien von Alkohol und alkoholischen Getränken, die der Verbrauchsteuer unterliegen,
  • und die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Verbrauchsteuer.

Darüber hinaus enthält die Richtlinie Sondervorschriften etwa zu ermäßigten Steuersätzen für kleine Brauereien und Brennereien sowie für bestimmte Erzeugnisse und Regionen.

Am 29. Juli 2020 hat der Rat eine Reihe neuer Regeln zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke angenommen, die ab 1. Januar 2022 gelten werden. (Richtlinie 2020/1151)

In der Richtlinie 92/84/EWG sind für jede Kategorie alkoholischer Getränke Mindestsätze sowie ermäßigte Sätze für bestimmte griechische, italienische und portugiesische Regionen festgelegt.

Die EU-Rechtsvorschriften geben lediglich harmonisierte Mindeststeuersätze vor.

Es steht den Mitgliedsländern also frei, nach ihren jeweiligen nationalen Gegebenheiten Verbrauchsteuersätze oberhalb dieser Mindestsätze festzulegen.

Verbrauchsteuerpflichtige Waren und Mindeststeuersätze

Verbrauchsteuer-Produktcode

Steuersatz berechnet je:

Mindestsatz:

Bier

hl/Grad Plato
ODER
hl/Grad Alkohol

0,748 Euro

1,87 Euro

Wein
(nicht schäumender Wein und Schaumwein)

hl des Erzeugnisses

0 Euro

Zwischenerzeugnisse
(z. B. Portwein, Sherry)

hl des Erzeugnisses

45 Euro

Spirituosen

hl reiner Alkohol

550 Euro

Diese Richtlinie wird derzeit geprüft. Im Rahmen der Evaluierung soll untersucht werden, ob die Verbrauchsteuersätze für Alkohol und alkoholische Getränke zum reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarkts beigetragen haben. 

Traditionelle und lokale Erzeugnisse

Für bestimmte Produkte in einigen Mitgliedsländern gelten besondere Rechtsvorschriften:

  • Der Beschluss (EU) 2020/1791des Rates vom 16. November 2020 ermächtigt Frankreich, auf in Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique und Réunion hergestellten „traditionellen“ Rum ermäßigte Sätze bestimmter indirekter Steuern anzuwenden bis zum 31. Dezember 2027.
  • Der Beschluss (EU) 2020/1790 des Rates vom 16. November 2020 ermächtigt Portugal, auf bestimmte in den autonomen Region Madeira und Azoren hergestellte alkoholische Erzeugnisse einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden bis zum 31. Dezember 2027.

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