Die EU-Rechtsvorschriften über Verbrauchsteuern auf Alkohol umfassen:
- Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke
- Bestimmungen für lokal hergestellte Erzeugnisse
- Nicht für den menschlichen Genuss bestimmter Alkohol
Auch Alkohol und alkoholische Getränke unterliegen den EU-rechtlichen gemeinsamen Bestimmungen für verbrauchsteuerpflichtige Waren.
Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke
Die Verbrauchsteuern auf Alkohol sind im Wesentlichen durch zwei Rechtsakte reguliert.
In der Richtlinie 92/83/EWG über Verbrauchsteuern wird Folgendes festgelegt:
- die Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke,
- die Kategorien von Alkohol und alkoholischen Getränken, die der Verbrauchsteuer unterliegen,
- und die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Verbrauchsteuer.
Darüber hinaus enthält die Richtlinie Sondervorschriften etwa zu ermäßigten Steuersätzen für kleine Brauereien und Brennereien sowie für bestimmte Erzeugnisse und Regionen.
Am 29. Juli 2020 hat der Rat eine Reihe neuer Regeln zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke angenommen, die ab 1. Januar 2022 gelten werden. (Richtlinie 2020/1151)
In der Richtlinie 92/84/EWG sind für jede Kategorie alkoholischer Getränke Mindestsätze sowie ermäßigte Sätze für bestimmte griechische, italienische und portugiesische Regionen festgelegt.
Die EU-Rechtsvorschriften geben lediglich harmonisierte Mindeststeuersätze vor.
Es steht den Mitgliedsländern also frei, nach ihren jeweiligen nationalen Gegebenheiten Verbrauchsteuersätze oberhalb dieser Mindestsätze festzulegen.
Verbrauchsteuerpflichtige Waren und Mindeststeuersätze
Verbrauchsteuer-Produktcode | Steuersatz berechnet je: | Mindestsatz: |
Bier | hl/Grad Plato | 0,748 Euro 1,87 Euro |
Wein | hl des Erzeugnisses | 0 Euro |
Zwischenerzeugnisse | hl des Erzeugnisses | 45 Euro |
Spirituosen | hl reiner Alkohol | 550 Euro |
Diese Richtlinie wird derzeit geprüft. Im Rahmen der Evaluierung soll untersucht werden, ob die Verbrauchsteuersätze für Alkohol und alkoholische Getränke zum reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarkts beigetragen haben.
- Vollständige Liste der in der EU am 1. Juli 2021 geltenden Verbrauchsteuersätze
- Vollständige Liste des Verbrauchsteueraufkommens der Mitgliedstaaten
- Ältere Tabellen befinden sich im Archiv auf CIRCABC
Traditionelle und lokale Erzeugnisse
Für bestimmte Produkte in einigen Mitgliedsländern gelten besondere Rechtsvorschriften:
- Der Beschluss (EU) 2020/1791des Rates vom 16. November 2020 ermächtigt Frankreich, auf in Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique und Réunion hergestellten „traditionellen“ Rum ermäßigte Sätze bestimmter indirekter Steuern anzuwenden bis zum 31. Dezember 2027.
- Der Beschluss (EU) 2020/1790 des Rates vom 16. November 2020 ermächtigt Portugal, auf bestimmte in den autonomen Region Madeira und Azoren hergestellte alkoholische Erzeugnisse einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden bis zum 31. Dezember 2027.