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Taxation and Customs Union

Steuerpolitische Strategie der EU

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Hauptpunkte

Die steuerpolitische Strategie der Europäischen Kommission wurde in der Mitteilung vom 23. Mai 2001 mit dem Titel "Steuerpolitik in der Europäischen Union - Prioritäten für die nächsten Jahre", KOM (2001) 260 dargelegt (Informationen hierzu enthalten auch die Pressemitteilung IP/01/737 und die Zusammenstellung häufig gestellter Fragen MEMO/01/193 ).

  • Die Kommission wiederholte in dieser Mitteilung ihre Überzeugung, dass kein Bedürfnis für eine allgemeine Harmonisierung der unterschiedlichen Steuersysteme der Mitgliedstaaten besteht. Mitgliedstaaten können jenes Steuersystem wählen, welches sie für angebracht erachten und das am besten ihren Präferenzen entspricht, sofern sie die EU- Regeln respektieren. Ferner hätte jeder Vorschlag für gemeinsame Aktionen auf EU-Ebene im Steuerbereich den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen. Die EU-Ebene sollte erst dann tätig werden, wenn einzelstaatliche Aktionen zu keiner wirksamen Lösung führen konnten. Viele Probleme im Steuerbereich verlangten schlicht und einfach nach einer besseren Koordination (COM(2006)823 of 19.12.2006) nationaler Politiken.
  • Mit dieser Mitteilung wurde es zu einer der vorrangigen Prioritäten der EU-Steuerpolitik, sich der Probleme von Privatpersonen und Unternehmen, die im Binnenmarkt tätig sind, anzunehmen. Die Bemühungen sollten sich vor allem auf die Beseitigung der steuerlichen Hindernisse für alle Formen der grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit und die Fortsetzung der Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbskonzentrieren. Zudem sollten sie eine größere Kooperation zwischen Steuerbehörden fördern, um Kontrolle zu gewährleisten und Betrug zu bekämpfen.

Dass der Steuerpflichtige ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückte, entspricht dem allgemeinen Ziel der Kommission, zu gewährleisten, dass die Steuerpolitik die umfassenderen politischen Ziele der EU unterstützt, wie kürzlich in der "Europa 2020 Strategie" für ein intelligentes, nachhaltiges Wachstum in der EU und in der Binnenmarktakte dargelegt. Eine stärkere Koordinierung der Steuerpolitik würde es den Mitgliedstaaten erleichtern, diese Ziele zu erreichen.

Beseitigung von steuerlichen Hindernissen für Bürger

Am 20. Dezember 2010 hat die Europäische Kommission ihre Pläne dargelegt, wie sichergestellt werden kann, dass Steuerregelungen die Bürger nicht daran hindern, vom Binnenmarkt zu profitieren. Dieses Ziel, die Rolle der EU Bürger im Binnenmarkt zu stärken ist in der Europa 2020 Strategie festgelegt.

Die Mitteilung "Beseitigen von grenzübergreifenden Steuerhindernissen für EU Bürger" beschreibt die wichtigsten Steuerprobleme, mit denen EU Bürger in grenzübergreifenden Situationen konfrontiert werden und kündigt Lösungspläne an. Zu den Problemen zählen meist Diskriminierung, Doppelbesteuerung, Schwierigkeiten in der Geltendmachung von Steuerrückzahlungen sowie Schwierigkeiten Informationen über auswärtige Steuerregeln zu erhalten.

Siehe die Pressemitteilung (IP/10/1751 ), die Bürgerinfo in 22 Sprachversionen, die Mitteilung (COM/2010/769 ) und das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen (SEC/2010/1576 ), welches die Hilfsangebote der Kommission für EU Bürger darstellt, sowie die Arten von Steuerregelungen welche mit den EU Verträgen inkompatibel sind.

Weitere politische Aktivitäten

Einige koordinierte Vorgehen zur Beseitigung von steuerlichen Hindernissen und Reibungsverlusten in den Bereichen Unternehmensteuern, MwSt, Verbrauchsteuern und Kraftfahrzeugsteuern wurden bereits durchgeführt. Auch wurden Maßnahmen ergriffen, um Steuerhinterziehung anzugehen, wie die Steuerdirektive und Direktiven welche die gegenseitige Hilfe zwischen den Steuerbehörden fördern.

Die Kommission hat auch in Fällen, in denen die Steuervorschriften oder die Steuerpraxis der Mitgliedstaaten gegen den EG-Vertrag verstoßen, verstärkt rechtliche Schritte eingeleitet.

  • Ein anderer Maßnahmenbereich ist - angesichts der Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung - die Forschung und Entwicklung (F&E, R&D). In ihrer Mitteilung COM(2006) 728 vom 22. November 2006 (siehe die Pressemitteilung IP/06/1598 , MEMO/06/440 und eine 2004 veröffentlichte Studie zu diesem Thema) untersucht die Kommission einen wirksameren Einsatz von steuerlichen Anreizen für F&E. Die Mitteilung verdeutlicht die gesetzlichen Bedingungen, die aus der EU-Rechtsprechung hervorgehen und legt einige fundamentale Grundsätze sowie gute Praktiken für den Einsatz und die Koordination von Anreizen dar. Die Mitgliedstaaten werden darin bestärkt, den Einsatz und die Koordination von solchen Steueranreizen zu verbessern. Die Mitteilung bietet den Mitgliedstaaten auch Orientierungen hinsichtlich der grundlegenden Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Die Kommission hat in ihrer Stellungnahme für den Europäischen Konvent (KOM (2003) 548 endg.) ihre Auffassung dargelegt, dass es bei einer Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips für sämtliche Entscheidungen im Steuerbereich schwer sein wird, das für Europa notwendige Maß an steuerlicher Koordinierung zu erreichen und deshalb für bestimmte Bereiche vorgeschlagen, zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit überzugehen. Jedoch haben die Mitgliedstaaten diesen Vorschlag für Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit nicht akzeptiert.
  • Um im Steuerbereich Fortschritte zu erzielen, ist die Kommission außerdem dazu übergegangen, dort, wo dies angebracht ist, verstärkt auf nichtverbindliche Instrumente wie Empfehlungen zurückzugreifen, anstatt Legislativvorschläge zu unterbreiten. Geprüft werden auch die Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit von Untergruppen gleichgesinnter Mitgliedstaaten.
  • Die Kommission hat regelmäßig statistische und ökonomische Analysen der Steuersysteme der EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht, um sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Öffentlichkeit über die Steuertrends in den letzten Jahren zu informieren.
  • Die Kommission hat auch verschiedene Maßnahmen zur Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich (siehe hierzu die Mitteilung vom 28 April 2009 (KOM (2009) 201 ) zur Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich]), d.h. Transparenz, Informationsaustausch und fairen Steuerwettbewerb ergriffen. Die Mitteilung zielt auf die Identifikation des besonderen Beitrags der EU im Hinblick auf das verantwortungsvolle Handeln im Bereich der direkten Steuern, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union. Abkommen mit möglichst vielen Drittstaaten über gemeinsame Prinzipien für die Zusammenarbeit im Steuerbereich zur Vermeidung fahrlässigen Handelns sollten den EU Mitgliedstaaten und ihren Partnern helfen, ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit des Schutz ihrer Steuerbasen, der sozialen Systeme und den öffentlichen Ausgaben mit der notwendigen Öffnung ihrer Märkte zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung herzustellen.
  • Die Beseitigung von Steuerhemmnissen im Bereich der Finanzdienstleistungen hat insbesondere im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung und der Umsetzung der Finanzdienstleistungspolitik der Kommission an Bedeutung gewonnen. So nahm die Europäische Kommission am 19. Oktober 2009 eine Mitteilung an, in der erläutert wird, wie die EU Mitgliedstaaten Anlegern mit Wohnsitz in der Gemeinschaft Quellensteuererleichterungen auf aus anderen Mitgliedstaaten stammenden Dividenden, Zinsen und anderen Erträgen aus Wertpapieren gewähren können. Die Empfehlung schlägt des Weiteren Maßnahmen zur Beseitigung von Steuerhemmnissen vor, mit denen Finanzintermediäre in ihren grenzüberschreitenden Wertpapiergeschäften konfrontiert sind, wobei gleichzeitig die Steuereinahmen der Mitgliedstaaten vor Betrug und Steuerverkürzung geschützt werden. Die Empfehlung gibt auch den Mitgliedstaaten Hilfestellungen, wie Verwaltungsverfahren zur Feststellung von Quellensteuerermäßigungen, die nicht das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen, gestaltet werden könnten. Die Empfehlung basiert auf den 2006 und 2007 veröffentlichten Berichten der Sachverständigengruppe für Fragen der Einhaltung der Steuervorschriften ("Fiscal Compliance Group"/FISCO) (IP/07/1569 ), einer intensiven Konsultation von Stakeholdern und den Ergebnissen der Diskussion des Themas auf mehreren Treffen mit Vertretern der Finanzdienstleistungsindustrie und der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten.

Taxation: Promoting the internal market and economic growth

Weitere Informationen über den Vertrag von Lissabon und die Steuergesetzgebung der EU