Im Februar 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Bewertung der Funktionsweise der Richtlinie 2011/64/EU. Bei der Bewertung wurde geprüft, ob die Verbrauchsteuersätze für Tabakwaren zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beigetragen und ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet haben. Im Zuge der vorliegenden Bewertung wird die Leistung der Richtlinie über die Besteuerung von Tabakwaren anhand der Bewertungskriterien der Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung beurteilt.
Diese Bewertung zeigt, dass die derzeitigen Vorschriften zwar hinsichtlich Vorhersehbarkeit und Stabilität der Steuereinnahmen der Mitgliedsländer gut funktionieren, jedoch weniger wirksam darin sind, Menschen vom Tabakkonsum abzuhalten. Nur in einigen wenigen Mitgliedsländern, die überdies sehr niedrige Steuersätze aufwiesen, hat die in der Richtlinie festgelegte Anhebung der EU-Mindestsätze für Zigaretten und Feinschnitttabak eine Wirkung gezeigt.
Die hohen Raucherzahlen in der EU – 26 % der Erwachsenen in der EU und 29 % der jungen Europäerinnen und Europäer zwischen 15 und 24 Jahren rauchen – geben nach wie vor Anlass zu großer Sorge. Beim Start des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung wurde auf die wichtige Rolle der Besteuerung bei der Eindämmung des Tabakkonsums hingewiesen, vor allem im Hinblick darauf, junge Menschen vom Rauchen abzuhalten. Außerdem bieten die Preisunterschiede zwischen den Mitgliedsländern – eine durchschnittliche Schachtel Zigaretten kann zwischen 2,57 und 11,37 Euro kosten – ausreichende wirtschaftliche Anreize für unerwünscht zahlreiche grenzüberschreitende Einkäufe.
In der Bewertung wurde außerdem darauf hingewiesen, dass aufgrund neu aufkommender Produkte wie E-Zigaretten, erhitzter Tabakerzeugnisse und neuer suchterzeugender Erzeugnisse der bestehende Rechtsrahmen an seine Grenzen stößt.
Als Schlussfolgerung ergab sich: Es bedarf eines umfassenderen und ganzheitlichen Ansatzes, der alle Aspekte der Eindämmung des Tabakkonsums – öffentliche Gesundheit, Besteuerung, Bekämpfung des illegalen Handels und Umweltbelange – berücksichtigt.
Hintergrunddokumente
Frühere Berichte
Im Zuge des Bewertungsverfahrens wurden verschiedene andere Dokumente im Zusammenhang mit der Richtlinie 2011/64/EU erstellt:
- Bericht der Kommission an den Rat (Dezember 2015)
- Schlussfolgerungen des Rates vom 8. März 2016, mit denen der Bericht angenommen und die Kommission aufgefordert wurde, die erforderlichen Studien für die Ausarbeitung eines etwaigen Gesetzgebungsvorschlags zur Überarbeitung der Richtlinie 2011/64/EU durchzuführen.
- Bericht der Kommission an den Rat (Januar 2018)