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Taxation and Customs Union

Aufhebung der Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen infolge internationaler Entwicklungen

Der Rat hat am 10. November 2015 die Richtlinie 2003/48/EG aufgehoben, die den Steuerverwaltungen seit 2005 einen besseren Zugang zu Informationen über private Sparer ermöglicht hatte.

  • Die Aufhebung der Richtlinie erfolgte im Anschluss an eine Verschärfung der Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung. Es hatten sich erhebliche Überschneidungen mit Ende 2014 verabschiedeten anderen Rechtsvorschriften in diesem Bereich ergeben, und die Aufhebung beseitigt diese nun im Einklang mit den internationalen Entwicklungen.
  • Die Richtlinie 2003/48/EG schreibt den automatischen Austausch von Informationen über Zinserträge von Privatpersonen zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor. So können die in einem EU-Land an Staatsangehörige anderer EU-Länder ausgezahlten Zinserträge nach den Rechtsvorschriften des steuerlichen Wohnsitzes besteuert werden. Die Richtlinie wurde zuletzt im März 2014 geändert, um den Entwicklungen bei Sparprodukten und beim Anlegerverhalten seit dem Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2005 Rechnung zu tragen. Die Aufhebung bedeutet jedoch, dass die im März 2014 vorgenommenen Änderungen nicht mehr von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen.
  • Beschlossen wurde die Aufhebung infolge der Annahme der Richtlinie 2014/107/EU zur Änderung der Bestimmungen über die Verpflichtung zum automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerverwaltungen durch den Rat im Dezember 2014. Die Richtlinie 2014/107/EU dient der Durchführung des globalen Standards der OECD für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in der EU vom Juli 2014. Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich dabei nicht nur auf Zinserträge, sondern auch auf Dividenden und andere Arten von Kapitalerträgen sowie die Jahressalden der Konten, auf denen diese Einnahmen anfallen. Die Richtlinie 2014/107/EU trat am 1. Januar 2016 in Kraft.
  • Die Richtlinie 2014/107/EU hat allgemein einen weiter gefassten Anwendungsbereich als die Richtlinie 2003/48/EG. Sie sieht vor, dass im Falle einer Überschneidung der Anwendungsbereiche die Richtlinie 2014/107/EU maßgebend ist.

Die EU hat mit einer Reihe europäischer Drittländer ähnliche Abkommen ausgehandelt, die den globalen OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten einbeziehen.

Übergangsmaßnahmen

Verfügt wurde die Aufhebung durch eine vom Rat erlassene Richtlinie, die auch Übergangsbestimmungen vorsieht. Insbesondere Österreich kommt in den Genuss einer Ausnahmeregelung gemäß der Richtlinie 2014/107/EU, die es dem Land erlaubt, die Anwendung der Richtlinie 2014/107/EU um ein Jahr bis zum 1. Januar 2017 zu verschieben. Allerdings kündigte Österreich zum Zeitpunkt der Annahme der Richtlinie 2014/107/EU an, es werde von der Ausnahmeregelung nicht in vollem Umfang Gebrauch machen. Vielmehr wird Österreich bis September 2017 mit dem Informationsaustausch beginnen, jedoch beschränkt auf eine begrenzte Anzahl von Konten; in anderen Fällen wird von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht. Daher wurden in die Richtlinie zur Aufhebung der Zinsbesteuerungsrichtlinie besondere Bestimmungen aufgenommen, um sicherzustellen, dass Österreich und die dort niedergelassenen Zahlstellen und Wirtschaftsbeteiligten während des Zeitraums der Ausnahmeregelung weiterhin die Bestimmungen der Richtlinie 2003/48/EG anwenden, außer für die Konten, für die die Richtlinie 2014/107/EU gilt.