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Taxation and Customs Union

Öffentliche Konsultation über die Sonderregelung für Kleinunternehmen gemäß der Mehrwertsteuerrichtlinie

Titel

Öffentliche Konsultation über die Sonderregelung für Kleinunternehmen gemäß der Mehrwertsteuerrichtlinie

Politikbereiche

Steuern

Zielgruppen

Mit dieser öffentlichen Konsultation sollen die Ansichten von Unternehmen, der Öffentlichkeit und repräsentativer Organisationen eingeholt werden.

Konsultationszeitraum

Vom 20.12.2016 bis 20.03.2017

Hintergrund der Konsultation

Die Kommission hat am 7. April 2016 einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer angenommen, der den Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum ebnen soll. Der Aktionsplan enthält klare Leitvorgaben auf dem Weg zu einem robusten, einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum im Hinblick auf die endgültige Mehrwertsteuerregelung für grenzüberschreitende Lieferungen. Im Hinblick auf diese Reform sind andere Gesichtspunkte der Mehrwertsteuer zu prüfen, wie die bestehenden Sonderregeln für kleine Unternehmen (KMU) und die Mehrwertsteuersätze, die von den Mitgliedstaaten angewendet werden können. Deshalb zeigt der Aktionsplan Maßnahmen zur Anpassung des Mehrwertsteuersystems an die Bedürfnisse der KMU auf und schlägt politische Optionen für eine Modernisierung der EU-Vorschriften für Mehrwertsteuersätze vor.
Einige der aus dem Aktionsplan hervorgegangenen Initiativen hat die Kommission bereits vorgelegt, während andere noch erstellt werden (für eine Darstellung der zeitlichen Abfolge der in dem Aktionsplan enthaltenen Vorschläge siehe S. 14 des Dokuments). Im Rahmen der laufenden Arbeiten sind öffentliche Konsultationsverfahren bereits eingeleitet worden oder werden für die folgenden Legislativvorschläge eingeleitet:

Ziel der Konsultation

  • Verschiedenartige und komplexe Mehrwertsteuervorschriften in der EU können für einen hohen Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmen (im Folgenden „KMU“) sorgen, insbesondere wenn sie mit anderen EU-Mitgliedstaaten Handel betreiben. Dies beeinträchtigt nicht nur ihr Wachstum, sondern kann sie sogar von grenzüberschreitendem Handel und der damit einhergehenden Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts abhalten.
  • Die derzeitigen MwSt-Vorschriften enthalten spezifische Maßnahmen, die darauf abzielen, die Auswirkungen auf Kleinunternehmen abzumildern, wenn sie mit Mehrwertsteuer zu tun haben,. Diese Maßnahmen sind hauptsächlich in einer Sonderregelung für Kleinunternehmen niedergelegt („KMU-Regelung“). Im Rahmen dieser Regelung können die Mitgliedstaaten unter anderem die Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistungen durch KMU befreien, wenn deren Jahresumsatz einen bestimmten Schwellenwert nicht übersteigt, oder sie können für KMU vereinfachte Modalitäten für Besteuerung und Steuererhebung anwenden. Die Mitgliedstaaten können auch KMU, die unter diese Regelung fallen, teilweise oder ganz deren mehrwertsteuerliche Pflichten erlassen.
  • Die vorliegende Regelung birgt allerdings mehrere Nachteile. Diese Vorschriften sind für KMU immer noch übermäßig komplex und machen es für sie kostspielig, ihre mehrwertsteuerlichen Pflichten zu erfüllen. Sie berücksichtigen zudem nicht die Perspektive des Binnenmarkts, da Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten nicht dieselbe mehrwertsteuerliche Behandlung erfahren wie inländische Anbieter. Infolgedessen fallen für KMU proportional höhere Befolgungskosten an als für große Unternehmen.
  • Aus diesen Gründen bereitet die Kommission ein umfassendes Paket von Vereinfachungen für KMU vor, das auf die Schaffung eines unternehmensfreundlicheren Umfelds abzielt – wie 2016 in ihrem Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer (KOM(2016) 148 final) angekündigt.

Diese Konsultation soll die Ansichten der Interessenträger zu folgenden Fragen einholen:
(i) Die derzeitigen MwSt-Vorschriften für KMU und deren Anwendung; und
(ii) etwaige Änderungen in Bezug auf die MwSt-Vorschriften für KMU.
Die Ergebnisse werden in die Überprüfung der KMU-Regelung einfließen.

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Die Befragten erhalten über die Anwendung EU-Survey einen Online-Fragebogen, der über den unten stehenden Link abrufbar ist. Antworten können nur über diese Anwendung eingereicht werden. Übersetzungen des Fragebogens stehen zur Verfügung.

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EU-Umfrage Fragebogens

Kontaktdaten

Zuständiger Dienst

Generaldirektion für Steuern und Zollunion
MwSt-Referat TAXUD/C1

E-Mail

TAXUD-C1-SECTOR-C@ec.europa.eu

Postanschrift

Europäische Kommission
Generaldirektion für Steuern und Zollunion
MwSt-Referat TAXUD/C1
Rue, Joseph II 79 Büro J79 05/065
B-1049 Brüssel
Belgien

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(CIRCABC - PDR-Public (EC VAT) Documents Repository – LIBRARY – Public Consultation on the Special Scheme for SME).

Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte

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