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Taxation and Customs Union

Öffentliche Anhörung zur Reform der Mehrwertsteuersätze

Titel

Öffentliche Konsultation über die Reform der MwSt.-Sätze (Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Regeln für die Anwendung der MwSt-Sätze)

Politikbereiche

Steuern

Zielgruppen

In dieser öffentlichen Konsultation werden die Ansichten von Unternehmen, nationalen Verwaltungen oder Behörden, Wissenschaftlern, Steuerfachleuten, repräsentativen Organisationen und der allgemeinen Öffentlichkeit gesammelt.

Konsultationszeitraum

Vom 20.12.2016 bis 20.03.2017

Hintergrund der Konsultation

Die Kommission hat am 7. April 2016 einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer angenommen, der den Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum ebnen soll. Der Aktionsplan enthält klare Leitvorgaben auf dem Weg zu einem robusten, einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum im Hinblick auf die endgültige Mehrwertsteuerregelung für grenzüberschreitende Lieferungen. Im Hinblick auf diese Reform sind andere Gesichtspunkte der Mehrwertsteuer zu prüfen, wie die bestehenden Sonderregeln für kleine Unternehmen (KMU) und die Mehrwertsteuersätze, die von den Mitgliedstaaten angewendet werden können. Deshalb zeigt der Aktionsplan Maßnahmen zur Anpassung des Mehrwertsteuersystems an die Bedürfnisse der KMU auf und schlägt politische Optionen für eine Modernisierung der EU-Vorschriften für Mehrwertsteuersätze vor.

Einige der aus dem Aktionsplan hervorgegangenen Initiativen hat die Kommission bereits vorgelegt, während andere noch erstellt werden (für eine Darstellung der zeitlichen Abfolge der in dem Aktionsplan enthaltenen Vorschläge siehe S. 14 des Dokuments). Im Rahmen der laufenden Arbeiten sind öffentliche Konsultationsverfahren bereits eingeleitet worden oder werden für die folgenden Legislativvorschläge eingeleitet:

Ziel dieser Konsultation

Die Mehrwertsteuerrichtlinie enthält allgemeine Vorschriften über den Spielraum der Mitgliedstaaten bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze. Diese Vorschriften sollten vor allem die Neutralität, Einfachheit und Praktikabilität des Mehrwertsteuersystems gewährleisten.

Dieser Rechtsrahmen wurde ursprünglich mit dem Ziel eingeführt, ein endgültiges Mehrwertsteuersystem auf der Grundlage des „Ursprungslandprinzips“ zu schaffen, d. h. ein System, in dem der Standort des Anbieters die steuerliche Behandlung, einschließlich des Satzes, bestimmt. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, ist in einem solchen System unabdingbar, dass die Mitgliedstaaten dieselben Waren ähnlich besteuern, sonst würden Anbieter in Mitgliedstaaten mit einem höheren Mehrwertsteuersatz gegenüber Anbietern mit Sitz in Mitgliedsstaaten mit niedrigeren Mehrwertsteuersätzen benachteiligt. Aus diesem Grund sind in der Mehrwertsteuerrichtlinie Mindeststeuersätze festgelegt worden, in der Hoffnung, dass sich im Laufe der Zeit die Mehrwertsteuersätze angleichen würden

Da es jedoch in vielen Jahren keine Fortschritte bei der Angleichung der Steuersätze gab, wurde 2011 beschlossen, auf das Ziel der Einführung eines auf dem Ursprungslandprinzip basierenden Mehrwertsteuersystems zu verzichten und stattdessen ein am Bestimmungsort orientiertes Mehrwertsteuersystem einzurichten, wonach der anzuwendende Steuersatz sich nach dem Ort bestimmt, wo der Käufer ansässig ist (so dass derselbe Steuersatz von allen Anbietern gezahlt wird).

Von Natur aus erlaubt ein Mehrwertsteuersystem auf Basis des Bestimmungslandprinzips eine größere Differenzierung der Steuersätze zwischen den Mitgliedstaaten, mit einem niedrigeren Risiko von Wettbewerbsverzerrungen. Die Wahl des Bestimmungslandprinzips hat also die Möglichkeit eröffnet, die Vorschriften über die Steuersätze zu reformieren und sie für die Mitgliedstaaten weniger zwingend zu machen. Deshalb beabsichtigt die Kommission, im Herbst 2017 einen Reformvorschlag vorzulegen.

Diese öffentliche Konsultation soll die Ansichten der Interessenträger bezüglich der folgenden Aspekte sammeln:

  • Die Notwendigkeit für ein Tätigwerden der EU im Bereich der Mehrwertsteuersätze;
  • Das richtige Verhältnis zwischen Harmonisierung und Autonomie der Mitgliedstaaten bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze.
  • Die Probleme und Risiken im Zusammenhang mit der Differenzierung der Steuersätze innerhalb des Binnenmarktes;
  • Die wünschenswerte Richtung der Reform
  • Die Ansichten der Beteiligten über die vorgeschlagenen politischen Optionen.

Die Ergebnisse werden in die Bewertung der bestehenden Vorschriften über die Mehrwertsteuersätze einfließen.

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Die Teilnehmer der Konsultation können einen Online-Fragebogen über die EU-Umfrage Applikation abrufen, die unter dem nachfolgenden Link verfügbar ist. Die Antworten werden über diese Applikation eingereicht.

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Fragebogen

Kontaktdaten

Zuständiger Dienst

Generaldirektion für Steuern und Zollunion

Mehrwertsteuer - Referat TAXUD/C1

E-Mail

TAXUD-C1-SECTOR-%20Datec [dot] europa [dot] eu (Taxud-c1-sector — D[at]ec[dot]europa[dot]eu)

Postanschrift

Europäische Kommission

Generaldirektion Steuern und Zollunion

Mehrwertsteuer - Referat TAXUD/C1

Rue Joseph II 79, Büro J79 05/065

B-1049 Brüssel
Belgien

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Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte

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