Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Öffentliche Konsultation zur Modernisierung der MwSt. für grenzüberschreitenden elektronischen Handel

Titel

Öffentliche Konsultation zur Modernisierung der MwSt. für grenzüberschreitenden elektronischen Handel

Politikbereich(e)

Steuern

Zielgruppe(n)

Die öffentliche Konsultation zielt darauf ab, die Ansichten von Wirtschaft, Öffentlichkeit und repräsentativen Organisationen zu sammeln.

Konsultationszeitraum

25.09.2015 bis 18.12.2015

Ziel der Konsultation
  • Die Schwierigkeiten, die daraus resultieren, mit vielen verschiedenen nationalen Steuersystemen umgehen zu müssen, stellen ein echtes Hindernis für Firmen dar, die versuchen im grenzüberschreitenden Handel sowohl online als auch offline tätig zu werden.
  • Seit dem Inkrafttreten der neuen Regeln zum Ort der Leistung zum 1. Januar 2015 wird die Mehrwertsteuer auf alle Telekommunikationsdienste, Rundfunk und elektronische Dienste in dem Land erhoben, wo der Kunde und nicht, wo der Leistungserbringer ansässig ist.
  • Parallel dazu wurde das Verfahren Mini-One-Stop-Shop eingerichtet, um die Kosten und den Verwaltungsaufwand der betroffenen Unternehmen zu reduzieren.
  • Der Lieferung von online bestellten Waren durch Anbieter aus Drittstaaten kann zurzeit in einigen Mitgliedstaaten die Steuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen zugutekommen (unter einer Schwelle von 10-22 EUR), was den mehrwertsteuerfreien Versand an in der EU ansässige Privatpersonen ermöglicht. Dies führt zu einem Wettbewerbsvorteil von Anbietern aus Drittstaaten gegenüber in der EU ansässigen Lieferanten; Marktverzerrungen sind bereits in einigen Mitgliedstaaten angezeigt worden.
  • Auch wenn man zwar die Vorteile für Unternehmen anerkennen muss, die sich daraus ergeben, dass sie sich bis zu der für innergemeinschaftliche Versendungslieferungen von Unternehmen an Nichtunternehmer gültigen Schwelle nicht registrieren müssen, können diese Schwellen zu Unsicherheiten bei Unternehmen und Compliance-Herausforderungen für die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten führen.
  • Nach sorgfältiger Abwägung dieser Fragen verpflichtete sich die Kommission in der Mitteilung „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (Com (2015) 192 final), einen Gesetzgebungsvorschlag im Jahre 2016 vorzulegen, mit dem Ziel, den aus verschiedenen Mehrwertsteuersystemen resultierenden Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Das Ziel der Konsultation ist, die Standpunkte zu folgenden Punkte zu sammeln:

(1) Die Umsetzung der ab dem Jahre 2015 geltenden Änderungen der MwSt.-Vorschriften für grenzüberschreitende Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen von Unternehmen an Nichtunternehmer,
(2) die Umsetzung der ab dem Jahre 2015 geltenden Änderungen der Regelungen zum Ort der Leistung für Zwecke der MwSt. und des Verfahrens Mini-One-Stop-Shop,
(3) die Verpflichtung der Kommission in der Mitteilung „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“

(a) das derzeitige elektronische Registrierungs- (Mini-One-Stop-Shop) und Zahlungsverfahren auf den Online-Verkauf von Sachgütern innerhalb und außerhalb der EU auszuweiten,
(b) eine gemeinsame EU-weit geltende Vereinfachungsmaßnahme (Mehrwertsteuer-Schwelle) einzuführen, um kleine Start-ups im elektronischen Handel zu unterstützen,
(c) Kontrollen im Herkunftsland zu ermöglichen, einschließlich einer einzigen Mehrwertsteuer-Prüfung bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen und
(d) die Mehrwertsteuer-Befreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen von Anbietern aus Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedstaaten) aufzuheben.

Einreichen eines Beitrags

Die Teilnehmer der Konsultation können einen Online-Fragebogen über die EU-Umfrage Applikation abrufen, die unter folgendem Link verfügbar ist. Die Antworten werden über diese Applikation eingereicht.

Fragebogen einsehen

Fragebogen

Kontaktdaten

Zuständige Dienststelle

Generaldirektion Steuern und Zollunion
MwSt. - Referat TAXUD/C1

E-mail TAXUD-C1-SECTOR-Aatec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-C1-SECTOR-A[at]ec[dot]europa[dot]eu)
Postanschrift

Europäische Kommission
Generaldirektion für Steuern und Zollunion
Indirekte Steuern mit Ausnahme der Mehrwertsteuer – Referat TAXUD/C2
Rue de Spa 2, Büro SPA 3 05/072A
1049 Brüssel
Belgien

View the contributions

Im Interesse der Transparenz sind Organisationen gehalten, relevante Informationen über sich durch Anmeldung beim Register der Interessenvertreter öffentlich zu machen und den dafür geltenden Verhaltenskodex zu übernehmen. Ist eine Organisation nicht in dieses Register eingetragen, wird ihr Beitrag getrennt von denjenigen der registrierten Organisationen veröffentlicht.

Ergebnisse der Konsultation und nächste Schritte
Schutz personenbezogener Daten