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Taxation and Customs Union

Vorschlag zu MEHRWERTSTEUERSÄTZE

Vorschlag zu MEHRWERTSTEUERSÄTZE

Die Europäische Kommission hat am 18. Januar 2018 einen Vorschlag unterbreitet, um eine höhere Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei der Änderung der auf verschiedene Produkte angewandten Mehrwertsteuersätze zu ermöglichen.

Wie lautet der Vorschlag der Kommission?

Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Mehrwertsteuersätze:

  • Momentan sind im Rahmen der von allen Mitgliedstaaten vereinbarten Mehrwertsteuersätze zwei unterschiedliche Kategorien von Produkten vorgesehen, die von ermäßigten Steuersätzen von mindestens 5 % in jedem Land profitieren können. Einige Mitgliedstaaten wenden außerdem besondere Ausnahmeregelungen mit noch geringeren Steuersätzen an.
  • Das vorgeschlagene endgültige System beruht auf der Besteuerung am Bestimmungs- statt am Ursprungsort, wie ursprünglich vorgesehen. Einschränkende Vorschriften für die Anwendung der Steuersätze sind daher nicht mehr erforderlich, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
  • Die vorgeschlagenen neuen harmonisierten und flexiblen Vorschriften würden allen Mitgliedstaaten gestatten, neben den beiden ermäßigten Steuersätzen von mindestens 5 % und einem Steuersatz von 0 % einen dritten ermäßigten Steuersatz zwischen 0 und 5 % anzuwenden.
  • Die aktuelle Liste der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die ermäßige Sätze angewandt werden können, wird abgeschafft und durch eine neue Liste von Produkten ersetzt, für die grundsätzlich der Normalsatz von mindestens 15 % angewandt werden muss. Diese Liste enthält Produkte wie Waffen, alkoholische Getränke, Glücksspiel und Tabak.
  • Zur Sicherstellung der Staatseinnahmen müssen die Mitgliedstaaten zudem dafür sorgen, dass der berechnete gewogene mittlere Mehrwertsteuersatz mindestens 12 % beträgt.

Sehen Sie sich für weitere Informationen die Infografik zum Vorschlag über Mehrwertsteuersätze an

New Vat Rules

Sehen Sie sich die vollständige Infografik an

Warum schlägt die Kommission diese neuen Mehrwertsteuervorschriften vor?

Die gemeinsamen Vorschriften der EU zu Mehrwertsteuersätzen behandeln nicht alle Mitgliedstaaten gleich.
Mehr als 250 Ausnahmen erlauben einigen Mitgliedstaaten eine viel höhere Flexibilität bei der Festlegung der Mehrwertsteuersätze als anderen. Diese Ausnahmeregelungen laufen zwar mit der Einführung des reformierten Mehrwertsteuersystems aus, der Vorschlag zu den Mehrwertsteuersätzen sorgt jedoch dafür, dass alle Mitgliedstaaten dieselbe Flexibilität und eine einheitliche Struktur haben, in der sie eigene Mehrwertsteuersätze festlegen können.

Nächste Schritte

Diese Gesetzgebungsvorschläge werden jetzt dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Beratung sowie dem Rat zur Annahme vorgelegt.

Hintergrund

Die vorgeschlagenen Maßnahmen folgen auf die „Eckpfeiler“ eines neuen endgültigen und gemeinsamen EU-Mehrwertsteuerraums, die im Oktober 2017 vorgeschlagen wurden, und denAktionsplan im Bereich der MehrwertsteuerDiesen für einen einheitlichen EU-Mehrwertsteuerraum vom April 2016.

Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem spielt eine wichtige Rolle für den europäischen Binnenmarkt. Die Mehrwertsteuer stellt in der EU eine wesentliche und wachsende Einnahmequelle dar und ist im Jahr 2015 auf über eine Billion EUR angestiegen. Dies entspricht 7 % des EU-BIP. Eines der Eigenmittel der EU beruht ebenfalls auf der Mehrwertsteuer.

Das gegenwärtige Mehrwertsteuersystem stammt aus dem Jahr 1993 und sollte als Übergangssystem fungieren. Die Abschaffung der Steuergrenzen zwischen den Mitgliedstaaten und die Besteuerung der Waren im Ursprungsland erforderte gemeinsame Vorschriften zu Mehrwertsteuersätzen, um die Verzerrung von grenzüberschreitenden Einkäufen und Handelstätigkeiten zu vermeiden.

Zugehörige Seiten und Dokumente