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Taxation and Customs Union

Mögliche Abgabe auf Flugtickets

In einem Arbeitspapier der Europäischen Kommission, das am 1. September 2005 veröffentlicht wurde ( SEC/2005/1067; und Pressemitteilung IP/05/1082 ), werden die Möglichkeiten der EU-Mitgliedstaaten analysiert, eine Solidaritätsabgabe auf Flugtickets als Quelle zur Finanzierung der EU-Entwicklungshilfe zu erheben und so ihren Verpflichtungen im Rahmen der Millennium-Entwicklungsziele weiter nachzukommen.

Pflichtbeitrag oder freiwillige Abgabe ?

Das Papier ist vor dem Hintergrund der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Juni 2005 getroffenen Entscheidung zu sehen, die Mittel für die Entwicklungshilfe zu verdoppeln, um diese qualitativ und quantitativ zu verbessern. Dieses Arbeitspapier enthält, wie vom Rat "Wirtschaft und Finanzen" im Juli 2005 gefordert, eine technische Analyse der beiden Optionen, die die Finanzminister näher in Betracht ziehen wollen: eine obligatorische oder eine fakultative Abgabe für Flugpassagiere im Rahmen einer EU-weiten Regelung, an der die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis teilnehmen könnten. Ein koordinierter Ansatz der EU würde ein politisches Signal europäischer Solidarität gegenüber den Entwicklungsländern aussenden, die Umsetzung der Maßnahme für Fluggesellschaften und Passagiere vereinfachen und klären sowie die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des EG-Vertrags gewährleisten.

Das Arbeitspapier ist weder als Standpunkt der Europ ä ischen Kommission zu den hierf ü r denkbaren Ma ß nahmen gedacht, noch enth ä lt es einen Vorschlag der Kommission zu einem bestimmten Mechanismus. Vielmehr soll es den Mitgliedstaaten als Grundlage für die weitere Prüfung möglicher Instrumente zur Finanzierung ihrer Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungshilfe dienen. Im Hinblick auf die für die zweite Septemberhälfte anberaumte UN-Generalversammlung müssen die Mitgliedstaaten nun ihre eigene Entscheidung treffen. In dem Papier werden zwei Hauptszenarien für die Erhebung einer Abgabe auf Flugtickets analysiert:

  • Fakultativ - obligatorisch: Die Mitgliedstaaten nehmen freiwillig an einer internationalen Regelung zur Einführung einer Pflichtabgabe für Flugpassagiere auf nationaler Ebene teil;
  • Fakultativ - fakultativ: Die Mitgliedstaaten nehmen freiwillig an einer internationalen Regelung zur Einführung einer freiwilligen Abgabe für Flugpassagiere auf nationaler Ebene teil.

Die in dem Papier vorgeschlagene Höhe der Abgabe bzw. des Beitrags liegt bei 1 € bis 5 € für innergemeinschaftliche und nationale Flüge und bei 2 € bis 10 € für internationale Flüge.

Das Gemeinschaftsrecht, so das Arbeitspapier, hindert die Mitgliedstaaten zwar nicht an der einseitigen Einführung einer Abgabe auf Flugtickets, doch bietet die koordinierte Einführung einer obligatorischen oder fakultativen Abgabe eindeutige Vorteile. Insbesondere würden durch eine Koordinierung auf EU-Ebene mögliche negative Auswirkungen gemindert.

Hintergrund: Besteuerung, Flugverkehr und Entwicklungshilfe

Im Rahmen ihrer Bemühungen, die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe zu verbessern, (siehe IP/05/423 ) legten die Kommissionsdienststellen u.a. ein Arbeitspapier über die neuen Quellen zur Finanzierung der Entwicklungshilfe ("New Sources of Financing for Development: A Review of Options", SEC(2005) 467 vom 5. April 2005 ) vor. In diesem Papier, das die Debatte auf europäischer und nationaler Ebene anregen soll, geht es auch um steuerliche Instrumente wie eine Kerosin- oder eine Abflugsteuer. Am 15. Juni 2005 wurde dem Ministerrat ein Arbeitspapier zur Analyse einer möglichen Abgabe auf Flugtickets als neue Quelle zur Finanzierung der Entwicklungshilfe ('An analysis of a possible contribution based on airline tickets as a new source of financing development' - SEC(2005) 733) übermittelt. Die Finanzierung der Entwicklungshilfe wurde auch im Zusammenhang mit der Besteuerung von Flugkraftstoff diskutiert.

Außerdem hatte die Europäische Union bereits im Juni 2005 eine Erhöhung ihrer Mittelbindung für die Entwicklungshilfe von 46 Mrd. € im Jahr 2006 auf ca. 66 Mrd. € im Jahr 2010 beschlossen. Dar ü ber hinaus hat sie beschlossen, insbesondere die politische Koh är enz weiter zu st ä rken und den Schwerpunkt auf die Region s ü dlich der Sahara zu legen, f ü r die sich die Erreichung der Millennium Entwicklungsziele am schwierigsten gestaltet. Die Europäische Union ist nach wie vor der weltweit größte Entwicklungshilfegeber und der wichtigste Handelspartner der Entwicklungsländer.