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Taxation and Customs Union

Passive Veredelung

Die passive Veredelung ist das Gegenstück zur aktiven Veredelung . Bei diesem Verfahren können Gemeinschaftswaren in Drittländern Veredelungsvorgängen unterzogen werden. Bei der Wiedereinfuhr der für den zollrechtlich freien Verkehr bestimmten Waren werden lediglich auf den außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft entstandenen Mehrwert Einfuhrabgaben erhoben.

Ohne ein solches Verfahren müssten sowohl die Einfuhrabgaben auf die in der Gemeinschaft hergestellten Waren als auch die Einfuhrabgaben auf den außerhalb der Gemeinschaft entstandenen Mehrwert entrichtet werden.

Die Leitlinien zu den Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung wurden im Amtsblatt C 269 vom 24. September 2001 veröffentlicht und C 219 vom 7. September 2005.

Sie sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich der Erläuterung. Sie sollen die ordnungsgemäße Anwendung der Rechtsvorschriften erleichtern.