Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Das INF System für besondere Zollverfahren

Wie im UZK-Arbeitsprogramm festgelegt, werden die Übergangsregelungen für INF für besondere Zollverfahren mit Beginn des Juni 2020 durch ein elektronisches System ersetzt. Das System ist für alle Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbeteiligten ab diesem Zeitpunkt betriebsbereit. Das Hauptziel des Systems ist es, alle INF-Daten zur Verfügung zu stellen und das Datenmanagement zu rationalisieren. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission das EU-weit zentralisierte INF System für besondere Zollverfahren entwickelt. Das transeuropäische System stellt den verwaltungstechnischen standardisierten Austausch von Informationen für die Zollverfahren aktive und passive Veredelung sowohl zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden, als auch zwischen den am Verfahren beteiligten Zollbehörden sicher. Das System besteht aus zwei wesentlichen Komponenten, dem INF Portal für die Wirtschaftsbeteiligten, erreichbar über das EU-Zollportal für Wirtschaftsbeteiligte (EU Customs Trader Portal EUCTP) und dem INF Zentralsystem.

Wie funktioniert das INF System für besondere Zollverfahren?

Den Wirtschaftsbeteiligten, ihren Zollvertretern und Arbeitnehmern steht das EU-Zollportal für Wirtschaftsbeteiligte als einziger Zugangspunkt zur Verfügung, um auf die transeuropäischen Systeme und ihre spezifischen Unterbereiche, wie das INF System für besondere Zollverfahren, zuzugreifen. Die Zugriffsverwaltung des Zollportals für Wirtschaftsbeteiligte erfolgt durch die einheitliche Benutzerverwaltung und das digitale Signatursystem (Uniform User Management/Digital Signature; UUM/DS). Dieses System gewährleistet die Identifizierung und Authentifizierung der Wirtschaftsbeteiligten und stellt dadurch den berechtigten Zugriff auf die elektronischen EU-Zollsysteme der Wirtschaftsbeteiligten sicher. Die Wirtschaftsbeteiligten benötigen eine gültige EORI-Nummer und die entsprechenden Rollenzuweisungen, um auf das System zugreifen zu können. Einmal im EU-Zollportal für Wirtschaftsbeteiligte authentifiziert, kann der Wirtschaftsbeteiligte seine INF Ersuchen im INF System verwalten und mit den Zollbehörden über Systembenachrichtigungen interagieren. Die Zollbediensteten nutzen zur Verwaltung der INF-Ersuchen und für die Bearbeitung der INF das INF-Zentralsystem.

Welche Arten von INF werden unterstützt?

INFs können in zwei Hauptkategorien nach dem Zweck des Veredelungsverfahren eingeteilt werden:

  • Aktive Veredelung (AV) bedeutet, dass Nichtunionswaren zum Zwecke ihrer Be- oder Verarbeitung in einem oder mehreren Veredelungsvorgängen in das Zollgebiet der Union vorübergehend eingeführt werden;
  • Passive Veredelung (PV) bedeutet, dass Unionswaren zum Zwecke ihrer Be- oder Verarbeitung vorübergehend ausgeführt werden, um bei ihrer späteren Wiedereinfuhr als Veredelungserzeugnis nur den Wertbemessungsgrundlagen zu unterliegen, die im Drittland hinzugefügt wurden; - IM/EX ist eine Einfuhr von Waren (zur AV) oder Veredelungserzeugnissen (aus PV), jeweils vor der Ausfuhr der Veredelungserzeugnisse (AV) oder Waren der vorübergehenden Ausfuhr (PV).- EX/IM ist das Gegenteil von IM/EX.

Das System unterstützt die folgenden Anwendungsfälle für INF:

  • AV oder PV (EX/IM) mit Beteiligung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten;
  • AV oder PV (IM/EX) mit Beteiligung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten;
  • AV (IM/EX) wenn die verantwortliche Zollstelle ein INF verlangt hat.

Was passiert mit den Informationsblättern INF1, INF2, INF5 und INF9?

Die früher verwendeten INF Vordrucke können ab dem 1. Juni 2020 nicht mehr verwendet werden. Aus diesem Grund existieren auch keine Verweise im System auf diese früheren Informationsblätter.

Das Informationsblatt INF 1 wurde für Angaben über Abgabenbeträge, Ausgleichszinsen, Sicherheiten und handelspolitische Maßnahmen verwendet. Das Informationsblatt INF 2 wurde in der PV für Angaben über Waren der vorübergehenden Ausfuhr im Dreieckverkehr zur Erlangung vollständiger oder teilweiser Befreiung verwendet.

Das Informationsblatt INF 5 wurde für Angaben über die vorzeitige Ausfuhr im Dreieckverkehr im Hinblick auf eine zu erlangende Abgabenbefreiung für Einfuhrwaren verwendet.

Das Informationsblatt INF 9 wurde für Angaben über die im Dreieckverkehr einer anderen zollrechtlichen Bestimmung zugeführten Veredelungserzeugnisse verwendet.

Welche Rolle spielen die Zollbehörden?

Die verschiedenen Zollstellen können in den Verfahren der AV und PV ihre spezifische Rolle als Zollstelle der Überführung, Zollstelle der Beendigung, Ausfuhrzollstelle, Ausgangszollstelle oder Zollstelle der Überlassung zum freien Verkehr haben. Darüber hinaus erfüllen sie die Aufgaben bei der Verwaltung der INF-Daten und bestimmen und berechnen den Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrzölle. Welche sind die zugehörigen Systeme? Zuallererst benötigt der Wirtschaftsbeteiligte eine gültige EORI-Nummer, um Zugang zu dem System zu erhalten. Darüber hinaus benötigt er Zugangsdaten für die Authentifizierung im UUM/DS System.

Ein INF für besondere Zollverfahren muss sich auf eine existierende und gültige Bewilligung beziehen. In Fällen in denen (noch) keine förmliche Bewilligung existiert, ist es auch möglich, auf eine Zollanmeldung zu referenzieren, die als vereinfachte Bewilligung dient. Das Zollbewilligungssystem (Customs Decision System), das am 2 Oktober 2017 eingeführt wurde, verwaltet die Bewilligungen und ihre zugehörigen Anträge auf Erteilung. Eine Bewilligung enthält bereits wertvolle und benötigte Informationen über die zu verwendenden Waren, die daraus herzustellenden Veredelungserzeugnisse, die Art des bewilligten Zollverfahrens (AV oder PV) und ihren Bewilligungsinhaber. Schauen Sie bitte auch auf die Customs Decisions webpage , um weitere Informationen zu den Anträgen auf Bewilligung für eine aktive oder passive Veredelung (AV oder PV) zu erhalten. Dies sind zwei von insgesamt 22 Anträgen, die vom System unterstützt werden.

Im Fall das die Informationen nicht vom System abgerufen werden können, können die Abfrageinformationen zu einer Bewilligung und ihrem Inhaber auch manuell eingegeben werden.

Wurde eine Zollanmeldung abgegeben, ist ein Verweis auf die zugehörige INF unter Angabe des Codes für die Art des unterstützenden Dokuments notwendig (Code 710, Feld 44)

Upload mehrerer Einträge von Waren und Veredelungserzeugnissen

Das System unterstutzt einen Sammelupload für Listen von Waren- und Veredelungserzeugnissen. Die dafür notwendige Excel-Formatvorlage kann auf dieser Webseite unter „Relevantes Hintergrundmaterial“ heruntergeladen werden.

Relevantes Hintergrundmaterial

Online-Adressen zum System:

  1. EU Customs Trader Portal system
  2. Central Uniform User Management and Digital Signature System – UUM&DS

Systemdokumentation:

  • Business User Guide: Beschreibt die allgemeinen Funktionen des Systems
8. APRIL 2021
Standardised Exchange of Information - Business User Guide
  • Hilfe Dateien (End Benutzer Handbuch) für die Verwendung des INF STP und INF SP System (in verschiedenen Sprachen)
8. APRIL 2021
INF STP - Special Procedures User Guide
8. APRIL 2021
INF SP - Special Procedures User Guide