Das neue MOSS Portal stellt umfassende und leicht abrufbare Informationen über die Mehrwertsteuer auf Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und elektronisch erbrachte Dienstleistungen zur Verfügung und erklärt wie der MOSS (oder die kleine einzige Anlaufstelle - KEA) genutzt werden kann, um die auf diese Dienstleistungen entfallende Mehrwertsteuer zu erklären und zu entrichten.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. April 2018
- Autor
- Generaldirektion Steuern und Zollunion