Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union
Presseartikel24. Januar 2022Generaldirektion Steuern und ZollunionLesedauer: 1 Min

EU-ZK-Arbeitsprogramm – Fortschrittsbericht 2021

Die Kommission veröffentlicht den dritten Bericht über die Fortschritte bei der Entwicklung der elektronischen Systeme gemäß Artikel 278a des Zollkodex der Union (UZK).

Am 14. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht über die Fortschritte bei der Entwicklung der elektronischen Systeme im Rahmen des UZK seit dessen Inkrafttreten am 1. Mai 2016. Dieser Bericht wurde dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten intensiv an der Umsetzung der im UZK vorgesehenen elektronischen Systeme. Sobald diese Systeme vorhanden sind, werden alle Kontakte zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden sowie zwischen den Zollbehörden elektronisch abgewickelt, wodurch die Zollabfertigung beschleunigt und gestrafft wird. Eine beträchtliche Zahl dieser Systeme wurde eingeführt, der Rest soll bis 2025 schrittweise eingeführt werden. In diesem Bericht werden auch die mit diesen Entwicklungen verbundenen Risiken aufgezeigt und die zu ihrer Bewältigung geplanten Abhilfemaßnahmen dargelegt.

Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass greifbare Fortschritte bei der Gewährleistung der vollständigen Einführung der elektronischen Systeme innerhalb der entsprechenden Fristen erzielt werden. Es wurden immer mehr elektronische Systeme eingeführt, die nun voll einsatzfähig sind. Das Projekt ICS2 (Release 1) wurde 2021 erfolgreich eingeführt, während AES und NCTS-P5 auch in einem Mitgliedstaat erfolgreich in Betrieb genommen wurden. Die Kommission war jedoch der Auffassung, dass mehrere nationale Pläne Risiken für die ordnungsgemäße und innerhalb der gesetzlichen Fristen rechtzeitige Einführung der nationalen Systeme für das Verbringen und die Einfuhr von Waren und der transeuropäischen Systeme für den Transit und die Ausfuhr (NCTS-P5 und AES) bergen. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um ihre Pläne voranzubringen. Die Kommission verpflichtet sich, die Fortschritte der Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren weiterhin zu unterstützen, zu koordinieren und sorgfältig zu überwachen und einige spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um eine rechtzeitige Umsetzung der nationalen und transeuropäischen Systeme zu gewährleisten.

Die Gesamtplanung der Projekte ist im UZK-Arbeitsprogramm festgelegt, während der Überblick über die spezifischen nationalen Pläne je Mitgliedstaat und Projekt hier eingesehen werden kann.

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Januar 2022
Autor
Generaldirektion Steuern und Zollunion