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Taxation and Customs Union
Presseartikel16. Februar 2021Generaldirektion Steuern und Zollunion

Fortschrittsbericht zum UZK-Arbeitsprogramm 2020

Die Kommission veröffentlicht den zweiten Bericht über die Fortschritte bei der Entwicklung der elektronischen Systeme gemäß Artikel 278a des Zollkodex der Union (UZK).

Die Kommission veröffentlicht den zweiten Bericht über die Fortschritte bei der Entwicklung der elektronischen Systeme gemäß Artikel 278a des Zollkodex der Union (UZK).

Am 14. Dezember 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht über die Fortschritte bei der Entwicklung der elektronischen Systeme im Rahmen des UZK seit dessen Inkrafttreten am 1. Mai 2016. Dieser Bericht wurde dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt.

Der UZK schreibt den vollständigen Übergang zu einer papierlosen Umgebung für Zollförmlichkeiten vor. Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten intensiv an der Einführung der im UZK vorgesehenen elektronischen Systeme. Sobald diese Systeme in Betrieb sind, werden alle Kontakte zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden sowie zwischen den Zollbehörden elektronisch abgewickelt, was die Zollabfertigung beschleunigen und straffen wird. Eine beträchtliche Anzahl dieser Systeme wurde bis 2020 eingeführt, der Rest soll bis 2025 schrittweise eingeführt werden. In diesem Bericht werden auch die mit diesen Entwicklungen verbundenen Risiken aufgezeigt und die Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken skizziert.

Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass bei der Gewährleistung der vollständigen Einführung der elektronischen Systeme innerhalb der entsprechenden Fristen spürbare Fortschritte erzielt werden. Eine beträchtliche Anzahl elektronischer Systeme wurde bereits eingeführt und ist nun voll funktionsfähig. Das INF-SP-Projekt wurde 2020 erfolgreich umgesetzt, und bei der Fertigstellung der Spezifikationen für mehrere andere Projekte wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die übrigen Projekte sind größtenteils planmäßig und sollen im Zeitraum 2021-2025 im Einklang mit der Planung der im UZK-Arbeitsprogramm festgelegten Projekte abgeschlossen werden. Die Mitgliedstaaten berichteten über Herausforderungen und Risiken vor allem im Bereich der nationalen Projekte zu Zollförmlichkeiten im Zusammenhang mit dem Eingang von Waren. Die Situation bei der Modernisierung der nationalen Einfuhrsysteme weist nach den ergriffenen Abhilfemaßnahmen gute Fortschritte auf, und alle Mitgliedstaaten sind auf dem richtigen Weg, um die Umsetzungsfrist bis zum Ende des Jahres 2022 einzuhalten. Auch dem Risiko, das im letztjährigen Bericht im Zusammenhang mit dem Datenharmonisierungsprozess gemäß Anhang B ermittelt wurde, wurde nun mit Änderungen Rechnung getragen, die an der UZK-DA und der UCC-IA vorgeschlagen wurden, die Anfang 2021 angenommen werden sollen.

Lesen Sie die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Februar 2021
Autor
Generaldirektion Steuern und Zollunion